RAZ Seite 2
Nr. 08/2013
137. (24.) Jahrgang
nächste Ausgabe: 23.08.2013
Ausgabetag: 19.07.2013
Mittelschule „Heinrich Zille“ Radeburg
Bärwalde
Frühschoppen bis zum Abendbrot
Grenzlandblaskapelle mit Schützenzug
Bärwalde am 28.06.2013 17 Uhr – die Glocken läuten zum Feierabend. Die Bärwalder bereiten sich auf das Festwochenende vor.
Ab 18 Uhr stellten anlässlich des 70 jährigen Jubiläums der Freiwilligen Feuerwehr die Feuerwehren aus allen Ortsteilen von Radeburg ihre Fahrzeuge zur Technikschau um den Dorfteich auf. Auch die Kameraden aus Weinböhla waren mit der großen Drehleiter dabei. Diese wurde auf 30mausgefahren, was der Höhepunkt dieser Schau war. Nur Kamerad F. Balbrink durfte mit in die luftige Höhe, um ein paar Erinnerungsfotos für uns zu schießen. Gegen 22 Uhr zeigte die Bärnsdorfer Feuerwehr ihre musikalisch und lichttechnisch brillanten Wasserspiele auf dem Dorfteich. Anschließend begann die Jugenddisco mit DJ Contest. Am Samstag traf die Grenzlandblaskapelle aus Dietersdorf ein, nun bereits zum 5. Mal. Die Musiker übernachteten im Dorf und staunten nicht schlecht, dass auch Walter Ulbrich Gastgeber war. Zum 40. Mal fand das Vogelschießen statt. Mit musikalischer Begleitung durch die Grenzlandblaskapelle wurde 13 Uhr B. Klingner, der Schützenkönig 2012, abgeholt. Anschließend spielte die Grenzlandblaskapelle auf dem Festplatz bis der Schützenkönig 2013 feststand; der 40. Schützenkönig wurde C. Damme.
Während den Spielpausen wurde im Zelt ein tolles Kinderprogramm, von Muttis hervorragend organisiert, vorgetragen. Die Kinder spielten auf ihren Instrumenten, sangen, trugen Gedichte und Witze vor und sogar Akrobatik war zusehen. Frau Voigt (Musikschule) und Herr H. Lorenz waren die Jury; sie bewerteten alle Darbietungen. Natürlich gab es nur Gewinner und jedes Kind erhielt ein liebevoll verpacktes Präsent. Dafür spendeten die Bärwalder Geld und Sachpreise.
Der erlebnisreiche Tag klang abends im Festzelt mit der Band „Sedony“, die zum Tanz für jung und alt spielte, aus.
Der Sonntag begann im vollbesetzten Festzelt mit dem Gottesdienst, den der Kirchspielchor und die Grenzlandblaskapelle feierlich mit gestalteten. Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler hatte die Einladung zum Gottesdienst angenommen, um im Anschluss daran das Ehrenamt der Mitglieder der Feuerwehr, des Jugendclubs, des Kirchspielchores und die sächsich-bayerische Freundschaft mit der Grenzlandblaskapelle zu würdigen.
Danach begann der Frühschoppen, der allerdings bis zum Dunkel werden dauerte. Musikalisch umrahmt bis ca. 15 Uhr von der Grenzlandblaskapelle wurde gemeinsam gegessen, getrunken, erzählt und im Hintergrund wurden Filme über Ereignisse in Bärwalde gezeigt
Am Montag trafen sich die Senio-ren aller Ortsteile im Zelt. Bei Kaffee und Kuchen gab es rege Unterhaltungen. ihnen wurde ein kurzweiliges Programm mit Eulen und Falken aus dem Wildgehege Moritzburg geboten.
Für die köstliche Bewirtung und Ordnung auf dem Festplatz an diesen drei Tagen sorgten wie immer die Mitglieder des Jugendclubs, dafür ein ganz herzliches Dankeschön. Es war ein wundervoll gelungenes Festwochenende. Dafür möchten sich die Einwohner bei allen Organisatoren, unter Leitung der Feuerwehr und dem Jugendclub Bärwalde, recht herzlich bedanken.Im Namen allerPetra & Eberhard Damme
Die Abschlußklassen der Heinrich-Zille Mittelschule Radeburg.
Frei nach der Musik von Rio Reisers „Junimond“ und mit einem eigens dafür geschriebenen Text wurden am Freitag, dem 5. Juni, die Absolventen des Jahrgangs 2013 feierlich aus der Mittelschule „Heinrich Zille“ entlassen. Alle 57 Schülerinnen und Schüler konnten sich über ihr Abschlusszeugnis freuen. Herzlichen Glückwunsch!
Zwei von Ihnen gehören mit einem Gesamtdurchschnitt von 1,06 zu den 63 besten Mittelschülern Sachsens und wurden am darauf folgenden Montag im Rahmen eines Festaktes von Kultusministerin Brunhild Kurth im Sächsischen Landtag ausgezeichnet.
Für fast alle Absolventen beginnt nun die Berufsausbildung, doch etwa ein Drittel des Jahrgangs wird weiter zur Schule gehen und ein Abitur oder Fachabitur ablegen. Wir wünschen euch allen viel Erfolg.
Den Schülerinnen und Schülern war die Erleichterung anzusehen, als sie endlich ihr Zeugnis in den Händen hielten und dennoch floss an diesem Abend auch so manche Träne. Das mag an der Musik von Rio Reiser gelegen haben oder am Flair der neuen Aula oder auch einfach an den Erinnerungen an die Schulzeit, die in diesem Moment schon Geschichte war.
„Doch jetzt tut´s nicht mehr weh, nein es tut nicht mehr weh . . .“
Liebe Absolventen, behaltet die Zillezeit in guter Erinnerung, auch wir werden euch nicht vergessen.
Michael Ufert-Schulleiter-
Radeburger Carnevalsclub
Willkommen in der Bunten RABUblik!
Zu bunt kann es einem echten Nar-ren eigentlich nie werden, deshalb war es mal an der Zeit der Farbenvielfalt als solcher den nötigen Raum zu geben.
Alle Jahre freuen sich unsere Rabu-Fans thierisch auf die tollen Tage und die Aufwartung von hunderten buntuniformierten Ihresgleichen aus aller Narren Länder – von Lichtenberg bis Lommatzsch, und von Pulsnitz bis Plessa. Und noch mehr freuen sich alle auf die leichtsinnlich bekleideten Funken mit Röckchen in allen denkbaren Farben. Eine bunte Truppe in Rabu kommt da angetanzt, angewallt und gerauscht und gibt der RABUblik die Ehre.
Und in dieser Saison kommt nun ein kunterbunter Reigen an Umzugsteilnehmern, Partygästen und Zuschauern auf uns zu, der sich diesmal selbst genug sein dürfte, denn leichter den je dürfte die Ideenfindung fallen: jeder braucht einfach nur sein wahres Gesicht zu zeigen - als Engel, als Teufel, als Fuchs oder als Schwein, als Neunmalklug oder Rindvieh... Man sieht sie schon vor sich, die endlose, vielgestaltige Polonaise.
Und dann erst der Umzug. Der wird wahrscheinlich diesmal zum buntesten Aufmarsch aller Zeiten. Kunterbunte Kühe, Buntstifte, buntes Federvieh, Clowns, Gummibären, Buntmetalle, bunte Diagramme, Fingernägel, Kondome, Perücken, Murmeln, Brillen... und bunte Eier so viele, wie man sonst nur zu Ostern im Sorbenland sieht...
Oder die nicht zufällige Namensnähe zur Bunten Republik Neustadt, denn diese drückt ja genauso Lebensfreude, Musikvielfalt und Multikulti aus wie unser RaBu.
Wir freuen uns darauf, dass ihr wieder begeistert dabei seid, mitmacht, mitlacht und gemeinsam mit uns Spaß habt, wenn es am 11.11. 11:11 Uhr auf dem Marktplatz heißt: Willkommen in der Bunten RABUblik.Euer RCC
Grund- und Mittelschule Radeburg
Der Ton macht die Musik
Das Polizeiorchester des Freistaates Sachsen zu Besuch in Radeburger Schulen
Berbisdorf
... genau das ist die Frage, wenn man die in frischem Farbton erstrahlende Kirche sieht. Die Meinungen da-rüber sind dorfauf dorfab durchaus geteilt. „Unsere Kirche schlüpferfarben? Ne! Geht gar nicht!“ ist da zu hören.
RAZ hat mal nachgefragt beim verantwortlichen Planer, Samuel Jenichen. Sein Architekturbüro hat sich in der Region Dresden einen Namen gemacht, was denkmalpflegerische Sanierung von Kirchen angeht. Er hat durchaus Verständnis für solche Meinungen, jedoch war das Ziel der Sanierung, die Kirche wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen – das heißt, zurück zum monochromen klassizistischen Stil, in dem die Kirche 1841 erbaut wurde. Da gab es die farblich abgesetzten Fensterleibungen noch nicht, wie sie zuletzt zu sehen waren. Der Planer hat gemeinsam mit Restaurator Michael Gruner aus Batzdorf die ursprüngliche Farbe freigelegt und diese wieder ausgewählt. Sie wurde in alten Plänen als „helles rosa“ beschrieben. KR
Alter oder neuer Glanz?
Endlich hatte der Dirigent alles im Griff.
Am Donnerstag, den 4. Juli 2013 hieß es für vier Klassen der Zilleschule auf geht`s in die Turnhalle der Radeburger Grundschule. Was dort aufgebaut war, sah so gar nicht nach Polizei aus: Blasinstrumente aller Art, verschiedenste Schlag- und Rhythmusinstrumente, sogar eine
E-Gitarre war dabei.
Mit großer Spannung warteten die Schüler der Grund- und Mittelschule auf den Beginn. Doch was war das? Ein großes Durcheinander und eine Kakophonie von Tönen war zu hören. Einige Schüler hielten sich spontan die Ohren zu, die Lehrer blickten verwirrt. Jedes Instrument wollte den Ton angeben und ein Dirigent war nicht in Sicht. Schließlich übernahm ein Orchestermitglied das Mikrofon und sorgte für Ordnung. Nach und nach stellte er die Instrumente und deren Eigenheiten vor. Wobei einige Instrumente immer noch vorlaut waren und tonangebend sein wollten.
Nachdem dann doch der Dirigent den Taktstock übernahm überzeugten uns die Musiker von ihrem Können. Nicht nur Blasmusik sondern auch Rock- und Filmmusik beeindruckten die Hörer.
Neben all diesen musikalischen und optischen Eindrücken, wurde den Schülern klar, dass auch in der Musik nichts ohne Teamgeist und Zusammenhalt funktioniert. Man muss sich absprechen und aufeinander eingehen, damit kein heilloses Durcheinander, sondern ein sinnvolles Miteinander entsteht.
Beate Wolter, Steffi Rous
Begeisterung bei den Zuhörern.
Mittelschule „Heinrich Zille“ Radeburg
Grundschule Radeburg
DANKESCHÖN
Aus Liebe zum Kind….
kommen sie gern in die Radeburger Mittelschule, obwohl sie weder Schüler noch angestellte Lehrer sind. Sie sind aus unserem Schulalltag einfach nicht wegzudenken. Sie sind Rentner, die noch lange nicht zum alten Eisen zählen, ehemalige Lehrer, denen die Förderung unserer Kinder immer noch am Herzen liegt, Radeburger, die einfach ihre Verbundenheit mit der Schule zeigen wollen.
Erst am Montag, dem 24. Juni, präsentierten Rita und Horst Richert gemeinsam mit ihren Schützlingen beim Vorspiel vor Eltern, Großeltern, Geschwistern und Lehrern, was nach einem Jahr harter Arbeit im Keyboard- und Gitarrekurs entstanden ist. Einer entdeckte sein Interesse an Musik, ein anderer bemerkte, wie beweglich doch seine Finger sein können und vielleicht wird bald jemand von ihnen in unserer Schulband zu sehen sein. Viele wollen auf alle Fälle im nächsten Schuljahr weiter machen.
Auf eine weitere Präsentation im Juni durfte sich die Mittelschule Ebersbach freuen. Die Musiktheatergruppe der Klassen 5-7, die wiederum von Frau Richert in Zusammenarbeit mit Frau Schneider geleitet wird, trat mit einer Neufassung des Märchens „Schneewittchen“ auf.
Eigentlich wollte die Gruppe, wie jedes Jahr, am Theaterfestival „Alles spielt“ an den Landesbühnen Sachsen teilnehmen, aber der Auftritt war buchstäblich ins Wasser gefallen. So organisierte Frau Richert ein Vorspiel in der Nachbargemeinde. Dankbare Zuschauer spendeten viel Beifall - ein schöner Lohn für ein Jahr Arbeit. Vielleicht könnte sich hieraus auch eine Tradition entwickeln.
Von Montag bis Donnerstag wird unser Angebot der Hausaufgabenbetreuung rege genutzt. Durchschnittlich 30 Schüler (manchmal 50 und mehr) nehmen täglich die Chance wahr, Hausaufgaben in Gemeinschaft und unter Anleitung zu erledigen. So manch unlösbare Aufgabe entpuppt sich hier als super einfach, Berichtigungen führen zu besseren Noten und gemeinsame Projektarbeit trotz weit entfernter Wohnorte stellt kein Problem mehr dar.
Das alles wäre nicht möglich, wenn wir nicht Frau Knäschke und Frau Schwarz zu unserem Team zählen könnten, die jeden Montag die Nachmittags-Lernzeit übernehmen. Beide fiebern mit, wenn die Schüler dann die von ihnen gemeinsam trainierten Arbeiten schreiben oder Kurzvorträge halten. Manchmal trocknen sie auch Tränen, wenn es einmal nicht so geklappt hat.
Die Geschichten ließen sich weiter erzählen. Im Jahrbuch finden sich Ideen von unserem Mediengestalter, Herrn Finke, Solarmobile flitzten über den Hof, gebaut nach Anleitung durch unseren Energieexperten, Herrn Bauer, die Sterne zum Greifen nahe brachte uns Herr Raum, Fragen zur Homepage und Pressearbeit beantwortete geduldig die Firma Ideenwerk Kroemke, manch graue Wand bunt zauberte der Grafikdesigner, Herr Bieler, der Schulklubgarten blüht durch den grünen Daumen von Frau Kunert, …
Wir danken allen, die in diesem Schuljahr unser Schulleben bunter machten und unseren Kindern so viele Möglichkeiten zur Entfaltung gegeben haben. Viele von ihnen bleiben uns auch im nächsten Schuljahr treu – darüber freuen wir uns.
Silke Große
möchte der Vorstand des Vereins zur Förderung der Grundschule Radeburg auf diesem Weg einmal an alle
Unterstützer unseres Vereins im Namen aller Vereinsmitglieder, den Lehrern und Schülern unserer Grundschule in Radeburg sagen.
Wir konnten in diesem Jahr für unsere Grundschüler eine „interaktive Tafel“ im Wert von 3556,91€ kaufen. Der Gewinn aus der Tombola vom Weihnachtsmarkt 2011 floss in diese Anschaffung. Die Differenz wurde aus Vereinsmitteln dazu gezahlt.
Durch Ihre Unterstützung der Tombola auf dem Heinrich-Zille-Weihnachtsmarkt 2012 konnten wir 1085,93€ erwirtschaften.Von diesem Geld haben wir in den letzten Wochen 2 hochwertige Säulengrills, eine Feuerschale und Material zur Ausgestaltung der Schule gekauft.
Außerdem wird es für die ABC-Schützen in diesem Jahr eine kleine Überraschung zum Schulstart geben.
Das alles ist nur durch Ihre Hilfe möglich gewesen.
Ein besonderer Dank an die Firmen in Radeburg die uns jedes Jahr Gewinne für die Tombola spenden.
Durch die unkomplizierte Zusammenarbeit mit dem IDEENWERK KROEMKE, welche uns ihre Firmenräume zur Vorbereitung der Tombola bereitstellte und Steffi Krause die Sachspenden einsammelte wäre die Tombola 2012 kaum denkbar gewesen.
Wir wünschen allen Radeburgern einen schönen Sommer und freuen uns schon Sie auf dem Weihnachtsmarkt an unserer „Bude“ wiederzusehen.Der Vorstand des Vereins zur Förderung der Grundschule Radeburg
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Heimat - und Naturschutz-verein Promnitztal e.V.
Wir buttern wieder!
Am 11.08.2013 ab 14 Uhr zeigen die Mitglieder des Heimat- und Naturschutzvereins Promnitztal e.V. im Dorfgemeinschaftshaus Bärnsdorf den Weg von der Milch zur Butter.
Zahlreiche Arbeitsschritte waren nötig, bis von der Milch die Sahne getrennt war und Butter geschlagen werden konnte. Begleiten Sie uns und schauen Sie uns über die Schulter, wenn wir mit historischen Geräten aus „Omas“ Küche Butter herstellen.
Aufruf: Damit alles so authentisch wie möglich ablaufen kann, sind wir auf der Suche nach einer Milchkanne, die hygienisch einwandfrei verwendet werden kann. Über eine Leihgabe oder eine Spende einer solchen Milchkanne würden wir uns sehr freuen!
Heimat - und Naturschutzverein Promnitztal e.V.
01471 Radeburg
Bärnsdorfer Hauptst. 48
Informationen:
http://Promnitztal.de/Heimatverein
E-Mail: Heimatverein@Promnitztal.de
Telefon/AB: 035208/2670
DEKRA Dresden
Sicher in den Urlaub starten
Technik-Check vor dem Urlaubs-Start
Die Sachverständigen von DEKRA Dresden sagen, worauf Autofahrer achten sollten, damit die Ferien zum Vergnügen werden.
Auto prüfen. „Ein gründlicher Check von Auto, Wohnwagen und Motorrad sollte zum Pflichtprogramm gehören“, rät Wolfgang Thamm, Leiter Prüfwesen bei DEKRA Dresden. „Hier muss die Technik zeigen, dass sie den Strapazen einer langen Reise gewachsen ist. Räder und Reifen, Bremsen und Beleuchtung sind zu prüfen genauso wie Motoröl, Bremsflüssigkeit und Wasser.“
Hauptuntersuchung vorverlegen
Wenn bei einem längeren Auslandsaufenthalt die Prüfplakette am Fahrzeug abläuft, haben Autofahrer im Urlaubsland in der Regel damit keine Probleme. Anders ist es bei der Rückreise nach Deutschland. Hier gilt die Verpflichtung, die Hauptuntersuchung unverzüglich nach der Rückkehr nachzuholen, so die Sachverständigen von DEKRA Dresden. Ansonsten riskiert der Fahrzeughalter ein Verwarnungs- oder Bußgeld – auch dann, wenn der Prüftermin erst während der Urlaubsfahrt fällig wurde. Dieses Ärgernis können Autofahrer auf einfache Weise vermeiden, wenn sie die demnächst fällige Hauptuntersuchung etwas nach vorn verlegen und sich ihre Plakette bereits vor dem Urlaubsantritt holen.
Im Sommer drohen
mehr Reifenplatzer
In den Sommermonaten steigt die Gefahr von Reifenplatzern, die immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen führen, so eine Warnung der Sachverständigen von DEKRA Dresden. Zu den häufigsten Ursachen eines Reifenausfalls zählt das Fahren mit zu geringem Reifendruck. Als Folge davon verrichtet ein Pneu eine größere Walkarbeit und erhitzt sich dadurch immer stärker, bis sich schließlich die Lauffläche vom Reifenunterbau löst. Risikofaktoren wie lange Fahrten, hohe Geschwindigkeiten, schwere Ladung und hohe Außentemperaturen begünstigen den Ausfall eines Reifens noch.
Nach dem Rat von Wolfgang Thamm, Experte bei DEKRA in Dresden, gehört vor jeder längeren Autoreise daher ein Check der Reifen zum Pflichtprogramm. Wichtig: Reifenfülldruck bei kalten Reifen überprüfen, falls nötig nach der Betriebsanleitung anpassen und alle zwei bis drei Tankstopps erneut kontrollieren.
Eine große Gefahr geht auch von überalterten Reifen aus, die häufig an Fahrzeugen mit geringer Fahrleistung zu finden sind wie etwa an Cabrios, Wohnmobilen oder Anhängern. Laut Empfehlung der DEKRA sollten Reifen mit einem Alter von mehr als sechs Jahren ausgetauscht werden. Ratsam ist weiterhin ein Check der Reifen auf äußere Schäden. Eingefahrene Fremdkörper oder Reifenschäden, etwa durch das Auffahren auf scharfkantige Bordsteine, können einen Reifenausfall begünstigen.
Schweres nach unten. Mountain-Bike, Surfbrett und Segelboot – zum Urlaubsglück gehört allerhand Zubehör. Sicher befestigt landet es unterwegs nicht auf der Straße. Ist das Gepäck im Innenraum gut verstaut, damit es im Ernstfall nicht zum tödlichen Geschoss wird? Schwere Teile gehören nach unten und möglichst nicht aufs Dach, Ladung in Vans und Kombis mit soliden Trennnetzen sichern oder mit Spanngurten festzurren. Aufs zulässige Gesamtgewicht und genügend Sicht nach hinten achten. Beim Beladen außerdem darauf achten, dass man nötigenfalls schnellen Zugriff auf den Verbandskasten, das Warndreieck und die Warnweste hat.Pressebüro Rolf Westphal
Radeburg
Neues Zille-Buch im Heimatmuseum
Ab dem 01. 06. 2013 ist im Heimatmuseum Radeburg, neben den Heften zur Stadtgeschichte, ein neues Zille-Buch erhältlich. Unter dem Titel: „Heinrich Zille -unterwegs in seinem Milljöh zu den wichtigsten Aufenthaltsorten“, wurde vom Bäßler Verlag Berlin ein empfehlenswertes Buch herausgegeben, dass unter der fachlicher Beratung von Jürgen Borgard, Zille-Museum Berlin, entstand. Zilles Grafiken und Fotografien unterstreichen abwechslungsreich die Beschreibung seines Lebens.Hartmann, Heimatmuseum RadeburgHeinrich-Zille-Straße 9
Sitzung des Stadtrates
29.08.2013 - 19:30 Uhr
im Ratssaal der Stadt Radeburg
Schuldnerberatung
am Freitag, den 23.08.von 9-12 Uhr;Bürgerbüro Erdgeschoß
Technischer Ausschuß
23.07.13 - 19.00 Uhrim Ratssaal der Stadt Radeburg
Stadt Radeburg
Stadt Radeburg – Bauamt
Stadt Radeburg
Gemäß § 88 (4) der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 18. März 2003 (GVBL.S.55, ber. S. 159, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Januar 2008 (GVBL. S.138) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Stadt Radeburg am ‚11. Juli 2013 die Jahresrechnung 2012 der Stadt Radeburg mit Beschluss Nr. 03 – 43./5. gemäß der vorgelegten Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung (Anlage 1) festgestellt hat.
Gleichzeitig weisen wir auf die in § 88 (4) SächsGemO festgelegte öffentliche Auslegung der Jahresrechnung 2012 und den Rechenschaftsbericht hin. Diese Unterlagen liegen vom 22. Juli 2013 bis zum 01. August 2013 während den Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung / Kämmerei (2. Obergeschoss) für jedermann zur Einsichtnahme aus.
Information des Stadtbauamtes
Verkehrsbehinderungen durch
Brückeninstandsetzungsarbeiten und deren Vorbereitung
Beschlüsse des Stadtrates
zur 43. Beratungam 11.07.2013
Am 01. August 2013 beginnen Instandsetzungsarbeiten an der Fußwegbrücke Angelsteg (Boden/Großdittmannsdorf) durch das Bauunternehmen Henry Kunert aus Dresden-Weißig. Bis dahin dauern die Arbeiten an der Holzbrücke Boden durch die Agro Landschafts- und Tiefbau GmbH aus Radeburg. Aufgrund der durch das Hochwasser verstärkten Schäden müssen dabei beide Brücken jeweils voll gesperrt werden. Bitte beachten Sie die örtlichen Hinweise. Eine Fußgängerquerung ist nicht möglich.
In öffentlicher Sitzung
Beschluss Nr. 01 - 43./5.
Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
Beschluss Nr. 02 - 43./5.
Bestätigung des Protokolls der 42. Beratung des Stadtrates
Beschluss Nr. 03 - 43./5.
Feststellung der Jahresrechnung 2012 für die Stadt Radeburg
Beschluss Nr. 04 - 43./5.
Bestellung gemeindliche Vollzugsbedienstete
Beschluss Nr. 05 - 43./5.
Ersatzneubau Straßenbrücke Heidestraße, Großdittmannsdorf – Beschluss zur Einstellung der aktualisierten Kosten in den doppischen Haushalt
Beschluss Nr. 06 - 43./5.
Neubau Kinderkrippe „Haselnussspatzen“ Radeburg, Los 15.1 Außenanlagen
In nichtöffentlicher Sitzung
Beschluss Nr. 07 - 43./5.
Bestellung einer stellvertretenden Kassenverwalterin
Anlage 1 zum Beschluss
Feststellung der JR 2012
Feststellung und Aufgliederung des Ergebnissesder Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2012 - in Euro -
Vollsperrung Berbisdorfer Straße in Großdittmannsdorf
Verwaltungs- Vermögens- Gesamthaushalt haushalt haushalt
1. Soll-Einnahmen 11.219.753,76 3.519.306,93 14.739.060,69
2. + neue Haushaltseinnahmereste --------------- 0 0
3. - Haushaltseinnahmereste Vorjahr* --------------- 62.912,15 62.912,15
4. Bereinigte Soll-Einnahmen 11.219.753,76 3.456.394,78 14.676.148,54
5. Soll-Ausgaben 11.219.753,76 4.115.848,48 15.335.602,24
6. + neue Haushaltsausgabereste 0 0 0
7. - Haushaltsausgabereste Vorjahr* 0 659.453,70 659.453,70
8. Bereinigte Soll-Ausgaben 11.219.753,76 3.456.394,78 14.676.148,54
9. Fehlbetrag(VmH Nr. 8./. Nr. 4) --------------- 0 0
Nachrichtlich (Haushaltsausgleich § 22 KomHVO)
10. Soll-Ausgaben VwH – enthaltene Zuführung an VmH 1.921.871,36 ------------- --------------
11. Soll-Ausgaben VmH – enthaltene Zuführung an VwH -------------- 0 --------------
12. Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 KomHVO: 977.907,50 E -------------- ------------- --------------
13. Soll-Ausgaben VmHH – enthaltene Zuführung zur allgem. Rücklage Überschuss, GrpNr. 91 -------------- 195.691,92 --------------
14. Soll-Einnahme- enthaltene Entnahme aus der allgem. Vorsorge- Rücklage (40% Auflösung in 2011) -------------- 61.758,01 --------------
15. Soll-Einnahme VwH – enthaltene Zuführung zum allgem. Ausgleich 0 --------------- 0
16. Fehlbetrag nach § 79 Abs.2 SächsGemO (vergleiche § 23 Abs.1Satz 2 KomHVO) -------------- 0 --------------
Die Kanalbauarbeiten werden in der Berbisdorfer Straße fortgesetzt. Die Arbeiten erfolgen unter abschnittsweiser Vollsperrung. Es empfiehlt sich, planbare Lieferungen und Entsorgungen vorab durchführen zu lassen. Zur Zeit ist der Abschnitt Hauptstraße bis Berbisdorfer Straße 8 voll gesperrt.
Die Anfahrt der KITA ist vom 22.07.bis 28.07.2013 nicht möglich. Bis dahin ist die Zufahrt über die Pappelstraße möglich. Danach kann wieder von der Hauptstraße zugefahren werden. Der Zugang zur KITA wird immer gewährleistet.
Ab 29.07.2013 wird der Abschnitt zwischen Berbisdorfer Straße 8 und 12 in etwa 3 Wochen gebaut. Genaue Informationen zum Ablauf und den aktuellen Sperrbereichen erfolgen mit Handzettel regelmäßig.
Bitte verstellen Sie nicht mit Ihren Fahrzeugen die Anfahrten des jeweiligen Baubereiches! Die Arbeiten verzögern sich dadurch!
Vorankündigungen Schadensbeseitigungen im Gesamtgebiet
Nach den Hochwasser- und Starkregenereignissen werden zur Zeit noch die Angebote zur Schadensbeseitigung eingeholt. Parallel wird aber bereits mit der Gefahrenbeseitigung begonnen. Eine Vorankündigung von Behinderungen ist nicht immer möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Verkehrsbehinderungen aufgrund eines Brückenabbruchs und einer damit im Zusammenhang stehenden Vollsperrungder A 13 am 27./28.7.
Stadt Radeburg– Kämmerei
Zum Brückenabbruch des Bw 62Ü1 (A13) muss in der Nacht vom 27.07.2013 - 20:00 Uhr bis 28.07.2013 - 8:00 Uhr der Streckenabschnitt Marsdorf-Radeburg voll gesperrt werden.
Auf Grund der Sanierungsarbeiten im Gewerbegebiet Radeburg wird der Verkehr durch Radeburg über die Dresdner Straße, weiter durch den Kreisverkehr Am Sinter, weiter zum Kreisverkehr Lidl und dort wieder auf die Autobahn geführt.
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Radeburg gemäß § 80 Abs. 3 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.08.1999, zul. geändert durch Gesetz vom 29.01.2008 i. V. m. § 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete vom 19.09.1991, geändert durch Verordnung vom 23.08.2001
Der Stadtrat der Stadt Radeburg hat in seiner Beratung am 11.07.2013 widerruflich
Frau Madlen Wannrich
per 01.08.2013 zur gemeindlichen Vollzugsbediensteten bestellt.
Gemäß § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete werden der oben genannten Vollzugsbediensteten nachfolgende Aufgaben übertragen:
1. Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs,
2. Vollzug der Satzungen, Orts- und Kreispolizeiverordnungen,
3. Vollzug der Vorschriften über die Beseitigung von Abfällen,
4. Vollzug der Vorschriften über das Sammlungswesen,
5. Schutz öffentlicher Grünanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätze und anderer dem öffentlichen Nutzen dienender Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung,
6. Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen,
7. Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Ladenschluss,
8. Vollzug der Vorschriften über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen,
9. Vollzug der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.
Die gemeindliche Vollzugsbedienstete ist gemäß § 58 des Gesetzes über Ordnungswidrig-keiten in der jeweils geltenden Fassung (OWiG) ermächtigt, Verwarnungen zu erteilen und Verwarnungsgelder zu erheben.
Radeburg, den 12.07.2013R i t t e r, Bürgermeisterin
Stadt Radeburg
BekanntmachungAufstellungsbeschluss –Bebauungsplan
Der Stadtrat der Stadt Radeburg beschloss am 13.06.2013 zur öffentlichen Stadtratssitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Wohngebiet Am Heroldstein“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtgröße (Bruttofläche) von ca. 3,5 ha und ist in der Anlage zum Aufstellungsbeschluss zeichnerisch dargestellt.
Er beinhaltet die Flurstücke 725/12, 725/7 und Teile der Flurstücke 751/13, 756/9 und 766/7 der Gemarkung Radeburg.
Zwischen Investor und Stadtverwaltung wird ein Erschließungsvertrag oder städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Informationen der Bürgermeisterin
725 Jahre Stadt Radeburg
Am 1. August 2013 ändern sich die Öffnungszeiten des Radeburger Rathauses. Dienstags werden wir dann bis 19 Uhr öffnen. Wer selbst lange Arbeitszeiten oder -wege hat, soll so die Möglichkeit bekommen, die für ihn wichtigen Dinge in unserem Haus zu erledigen. Die Montags-Öffnungszeit entfällt, dafür ist künftig auch am Donnerstag Vormittag geöffnet.
Frau Zeidler wird die Bibliothek dienstags ebenfalls länger öffnen und bietet damit allen „Bücherwürmern“ die Möglichkeit, noch intensiver zu schmökern. Machen Sie davon gern reichlich Gebrauch und statten Sie sich rechtzeitig mit Urlaubs- und Freizeitlektüre aus. Einen interessanten Neuzugang hat auch Frau Hartmann im Heimatmuseum mit einer neuen Broschüre über Heinrich Zille zu vermelden – ein Besuch lohnt sich also auch hier.
2014 wird Radeburg sein 725. Stadt-jubiläum feiern. Das ist eine gute Gelegenheit, vor allem die Aktivitäten der Vereine unter dieses Motto zu stellen und vielleicht ein ganzes Festjahr zu gestalten. Erste Ideen für kleinere oder größere Veranstaltungen gibt es schon, nun liegt es an Ihnen und uns, hieraus ein Programm zu stricken. Ich kann Sie nur ermuntern, sich aktiv zu beteiligen.
Dass man auch in den Ortsteilen feiern kann, haben zum Beispiel die Bärwalder und Bärnsdorfer in den vergangenen Wochen wieder anschaulich unter Beweis gestellt. Hier gilt mein Dank den Organisatoren und den vielen Ehrenamtlichen, die immer wieder mit Engagement und Fleiß abwechslungsreiche und dadurch auch gut besuchte Veranstaltungen auf die Beine stellen.
Aber auch die Jugendklubs können und wollen weit mehr als immer nur Party machen – das war die wichtigste Botschaft des ersten Rundtisch-Gespräches am 10. Juli 2013 im Radeburger Zillebunker. Dort spielten Themen wie Schulungen zum Vereinsrecht, die Nachwuchsarbeit in den Vereinen oder eine solide Finanzausstattung genauso eine Rolle wie eine noch stärkere Zusammenarbeit zwischen Mittelschule, Schulklub und Vereinen.
Aufmerksame Spaziergänger oder Radfahrer haben sicher die Plaketten gesehen, die an den Bäumen im Zille-Hain oder den Straßenbäumen angebracht wurden. Hintergrund ist die Erstellung eines Baumkatasters, das der Inventarisierung und Festlegung von Pflegemaßnahmen dient. Und noch einige Worte zum Brunnen im Zille-Hain. Er konnte bisher nicht wieder in Betrieb genommen werden, da es durch das Hochwasser zu Verunreinigungen kam. Außerdem wurde die Düse des Springbrunnens im Wert von ca. 800 € gestohlen – hier steht also eine Ersatzbeschaffung an, die aus Mitteln des städtischen Haushalts finanziert werden muss.
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses haben sich in ihrer Juni-Sitzung dafür ausgesprochen, das Programm INGE („Interaktive Gefahrenkarte für den kommunalen Hochwasserschutz“) in der Verwaltung einzusetzen, das von Stadtwehrleiter Marcus Mambk empfohlen wurde. Auch andere Städte wie Meißen oder Radebeul arbeiten mit dieser Software. INGE bildet die Alarmierungsunterlagen von Städten ab und vermittelt einen schnellen Überblick über gefährdete Objekte in Abhängigkeit aktueller bzw. zu erwartender Wasserstände. Wenn INGE mit allen wichtigen Daten „gefüttert“ ist, wird sie zu einer echten Unterstützung beim Hochwasserschutz und im Katastrophenmanagement.
Hoffen wir, dass sie nicht so bald zum Einsatz kommen muss und uns der Sommer mit seinen schönen Seiten nun erst einmal erhalten bleibt. Ihre Michaela RitterBürgermeisterin
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Herzliche Glückwünsche übermittelt die Stadtverwaltung Radeburgzum 75. Geburtstagam 21.07. Karl-Heinz Methner Bärnsdorfam 01.08. Horst Schleinitz Radeburgam 06.08. Lothar Bunzeck Radeburgam 14.08. Isolde Puhane Berbisdorfzum 80. Geburtstagam 19.08. Siegfried Ramm Radeburgzum 85. Geburtstagam 26.07. Erna Krätzschmar Radeburgam 09.08. Adele Arnold Radeburgam 09.08. Hildegard Schäfer Radeburgam 10.08. Eva Leonhardt Radeburgam 11.08. Werner Tomisch Radeburgzum 90. Geburtstagam 05.08. Helmut Jänichen Radeburgam 12.08. Herbert Röllig Großdittmannsdorfzum 91. Geburtstagam 21.07. Kurt Rotsche Volkersdorfzum 93. Geburtstagam 04.08. Käthe Klinger Radeburgam 08.08. Rudolf Koch Radeburg Nachträglich gratulieren wir zur Eisernen Hochzeit am 10.07. dem Ehepaar Annemarie und Heinz Rothe aus Berbisdorf
Zahnärztlicher Notdienst Radeburg / Moritzburg
An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen jeweils von 9-11 Uhr
20.07./21.07. Frau DS Schee Moritzburg, Zillerstr. Tel. 035207/82382
27.07./28.07. Frau Dr. Christiane Sachse,
Radeburg, Lindenallee 4a
Tel. 035208/ 2737, mobil: 0173/ 3640769
03./04.08. Frau ZÄ Madlen Schneider, DD-Weixdorf, Schönburgstr. 21a
Tel. 0351/8804921
mobil: 0176/61261919
10./11.08. Herr DS Reinhold,
RadeburgGroßenhainer Str. 27
Tel. 035208/ 80516
17./18.08. Herr ZA Schmidt Ottendorf-Okrilla Auenstr. 1
Tel. 035205/54346
Tel. priv. 035795/3229
24./25.08. Frau Dr. Gross
RadeburgHeinrich-Zille-Str. 13
Tel. 035208/2195
Ärztliche NotdiensteRettungsstelle Meißen:Die Vermittlung des diensthabenden Bereitschaftsarztes erfolgt in dieser Zeit über die03521-73 85 21 Bereitschaftszeiten:Mo, Di, Do: 19.00 – 7.00 UhrMi: 14.00 – 7.00 UhrFr: 14.00 – 8.00 UhrSa: 08.00 – 8.00 UhrSo u. Feiertag:8.00 – 8.00 Uhr bzw. 7.00 UhrImpressum: Radeburger Anzeiger, seit 1876, 137. (24.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch, Amtsblatt der Stadt Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungsblatt für Radeburg (mit Bärwalde, Bärnsdorf, Berbisdorf, Volkersdorf und Großdittmannsdorf), mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach (mit Beiersdorf, Bieberach, Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth, Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf und Rödern), Informationsblatt für Steinbach, Tauscha (mit Dobra, Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna) und Medingen. Herausgeber, Layout und Satz: Werbung und Kommunikationsdesign Klaus-Dieter Kroemke e.K., August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208) 80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet: www.radeburger-anzeiger.de, e-Mail: werbung@radeburg.de;Verantwortlich für die amtlichen Teile: Für Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Dieter Jesse, für Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für Amtsblatt des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“, Margot Fehrmann, Vorsitzende des AZV. Verantwortliche für den Anzeigenteil: Monika Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.: (035208) 80810, Fax. 80811. Verantwortliche für die Verteilung: Werbung- und Kommunikationsdesign Klaus Kroemke - Der Radeburger Anzeiger erscheint i.d.R. monatl., die enthaltenen Amtsblätter mindestens 1 x im Monat. Anzeigenschluß ist am letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr.1/2005, Mediadaten werden auf Wunsch zugesandt. Ortspreis 0,70 Euro/mm, für private Anzeigen 0,35 Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden, gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit, bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen 0,35 Euro/mm. Rechte: Nachdruck, auch auszugsweise, oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften. Leserzuschriften werden als zur Veröffentlichung bestimmt angesehen, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist und können ohne Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt werden.
Stadt Radeburg – Bürgermeisterin
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden ab dem 01.08.2013 jeden Dienstag bis 19.00 Uhr für Sie zu sprechen sein.
Auch die Bibliothek können Sie künftig jeweils Dienstag bis 19.00 Uhr nutzen.
Gleichzeitig mit dieser Veränderung werden die nachfolgend aufgeführten Änderungen der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung in Kraft treten.
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Radeburg
Montag geschlossen
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten der Bibliothek Radeburg
Montag geschlossen
Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 10.00 - 12.00 Uhr und14.00 - 16.00 UhrMit freundlichen GrüßenR i t t e r, Bürgermeisterin
Zweckverband Abfallwirtschaft oberes Elbtal
Zweckverband Abfallwirtschaft erinnertan zweite Abschlagszahlung bei Gebühren
Am 23. August wird die zweite Abschlagszahlung der Gebühren für das Jahr 2012 fällig. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) bittet alle Gebührenzahler um pünktliche Bezahlung.
Jeweils zirka drei Wochen nach Fälligkeit wird der ZAOE die Säumigen schriftlich mahnen. Dafür gibt es eine Mahngebühr von fünf Euro. Sollte auch dann nicht gezahlt werden, muss der Zweckverband Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung einleiten. Diese wird zirka vier Wochen nach dem Mahnschreiben schriftlich angekündigt. Einer der nächsten Schritte ist die Pfändung vor Ort durch einen Außendienstmitarbeiter des ZAOE.
Um solche Maßnahmen zu verhindern, sollten Betroffene rechtzeitig in der Geschäftsstelle vorsprechen, um gemeinsam mit dem ZAOE nach Lösungen zu suchen, zum Beispiel Ratenzahlung.
Ein gutes Mittel, die Zahlungen nicht zu vergessen, ist das Abbuchen der Beträge vom Konto. Dem ZAOE kann jederzeit eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Verbandsseite im Internet unter www.zaoe.de unter dem Button Formulare zu finden. Auch beim jeweiligen Geldinstitut kann eine entsprechende Ermächtigung erteilt werden. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, diese zu widerrufen.
Service-Telefon: 0351 4040450
Internet: www.zaoe.de,
Email: presse@zaoe.de
Geriatrisches Netzwerk Radeburg
Apothekenbereitschaftsplan
Seniorinnen und Senioren gesucht
im Rahmen unseres Projekts
„Alternsfreundliche Region - Stadt Radeburg“ Bereitschaftszeiten der Apotheken in Großenhain und Radeburg:- tägl. von 8 Uhr bis zum nächsten Tag 8 Uhr- zusätzl. Spätdienste Mo-Fr von 18 Uhr - 20 Uhr- zusätzl. Dienste an Sonn- u. Feiertagen von 10 - 12 Uhr, 17-19 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir suchen in Zusammenarbeit mit der Stadt Radeburg Seniorinnen und Senioren, die an unserem Projekt „Vorbeugender Hausbesuch“ teilnehmen möchten. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. Ziel ist es, in der Kommune eine unabhängige sowie zentrale Beratungs- und Informationsstelle mit einem mobilen Beratungsteam bei Hilfe- und Unterstützungsbedarf im Alter einzurichten. Der Hausbesuch soll uns helfen herauszufinden, welche Vorstellungen bzw. Anforderungen Sie als Einwohner im Hinblick auf einen Versorgungs- und Beratungsbedarf haben. Aber auch Ihre Einschätzung für eine praktische Umsetzung des Konzeptes ist uns wichtig.
Dabei würde Sie ein Mitarbeiter des Netzwerkes zu Hause besuchen und ein Gespräch mit Ihnen führen. Bitte melden Sie sich dazu bis zum 30.07.2013 bei Herrn Andreas Spielbauer unter der Telefonnummer: 0173 - 28 37 210. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Geriatrisches Netzwerk Radeburg
GerN Radeburg
www.gern-radeburg.de Ein Projekt der Fachkliniken für Geriatrie Radeburg GmbH
Hospitalstraße 34 | 01471 Radeburg
Telefon: 035208 / 88 - 623 | E-Mail: info@gern-radeburg.de Zusatzdienst Großenhainer Apotheken 20.07. Apotheke im Kaufland Meißen-Triebischtal Marien-Apotheke 17-19 21.07. Hahnemann-Apotheke Meißen Marien-Apotheke 10-12 & 17-19 22.07. Alte Apotheke Weinböhla Apo. am Kupferberg 18-20 23.07. Triebischtal-Apotheke Meißen Löwen-Apotheke 18-20 24.07. Marien-Apotheke Großenhain Marien-Apotheke 18-20 25.07. Hahnemann-Apotheke Meißen Stadt-Apotheke 18-20 26.07. Apotheke im Kaufland Meißen-Triebischtal Stadt-Apotheke 18-20 27.07. Apo. am Kirchplatz Weinböhla Apo. am Kupferberg 17-19 28.07. Sonnen-Apotheke Meißen Apo. am Kupferberg 10-12 & 17-19 29.07. Alte Apotheke Weinböhla Marien-Apotheke 18-20 30.07. Apo. am Kirchplatz Weinböhla Apotheke im Facharztzentrum 18-20 31.07. Sonnen-Apotheke Meißen Mohren-Apotheke 18-20 01.08. Stadt-Apotheke Großenhain Stadt-Apotheke 18-20 02.08. Markt-Apotheke Meißen Löwen-Apotheke 18-20 03.08. Rathaus-Apotheke Weinböhla Stadt-Apotheke 17-19 04.08. Alte Apotheke Weinböhla Stadt-Apotheke 10-12 & 17-19 05.08. Mohren-Apotheke Großenhain Mohren-Apotheke 18-20 06.08. Elbtal-Apotheke Meißen (im Elbe-Center) Apo. am Kupferberg 18-20 07.08. Apo. am Kirchplatz Weinböhla Apotheke im Facharztzentrum 18-20 08.08. Sonnen-Apotheke Meißen Stadt-Apotheke 18-20 09.08. Alte Apotheke Weinböhla Marien-Apotheke 18-20 10.08. Elbtal-Apotheke Meißen (im Elbe-Center) Löwen-Apotheke 17-19 11.08. Löwen-Apotheke Großenhain Löwen-Apotheke 10-12 & 17-19 12.08. Triebischtal-Apotheke Meißen Apo. am Kupferberg 18-20 13.08. Löwen-Apotheke Radeburg Marien-Apotheke 18-20 14.08. Markt-Apotheke Meißen Apotheke im Facharztzentrum 18-20 15.08. Apotheke im Kaufland Meißen-Triebischtal Stadt-Apotheke 18-20 16.08. Apo. am Kupferberg Großenhain Apo. am Kupferberg 18-20 17.08. Apotheke im Facharztzentrum Großenhain Apotheke im Facharztzentrum 17-19 18.08. Rathaus-Apotheke Weinböhla Apotheke im Facharztzentrum 10-12 & 17-19 19.08. Moritz-Apotheke Meißen Mohren-Apotheke 18-20 20.08. Sonnen-Apotheke Meißen Löwen-Apotheke 18-20 21.08. Engel-Apotheke Radeburg Marien-Apotheke 18-20 22.08. Hahnemann-Apotheke Meißen Löwen-Apotheke 18-20 23.08. Apotheke im Facharztzentrum Großenhain Apotheke im Facharztzentrum 18-20 24.08. Moritz-Apotheke Meißen Mohren-Apotheke 17-19 25.08. Engel-Apotheke Radeburg Mohren-Apotheke 10-12 & 17-19
TSV 1856 Radeburg e. V.
Eine erfolgreiche Saison des Tischtennisnachwuchsesist abgeschlossen
Es ist die Zeit, auch Dank zu sagen,
nachdem der Nachwuchs auf allen Ebenen, auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene, nicht zuletzt bei der Mitteldeutschen Meisterschaft immer einen Podiumplatz eingenommen hat.
Stellvertretend für alle, die beim Training; bei den Spielen an der Bande mit Rat und Tat oder an der Organisation mitgewirkt haben, möchten wir den Trainern und Betreuern Bernd Kühn, Ronny Gursinsky, Sandra Triebe, Norman Weber, Marc Domkeund Marc Ubigau herzlich danken.
3. Platz bei der ������������������������������Mitteldeutschen Mannschaftmeisterschaft –
v.l.n.r. Christian Hilbert, Johannes Meinig, Tim Roßmann, Christoph Rieß, Friedrich Großmann
LSV Tauscha
Moritzburg
Sommerfest im Fasanengarten
Trainingslager
Anlässlich des Namenstags von Kurfürst Friedrich August III. und seiner Gemahlin Amalie Auguste, die das Fasanenschlösschen als Rückzugsort während der schönen Jahreszeit nutzten, lädt Muse im Fasanengarten am Samstag, 3. August 2013, ab 14 Uhr zu einem charmanten Sommerfest im französischen Stil. Besuchen Sie uns im Obstgarten unterhalb des Schlösschens, genießen Sie französische Spezialitäten, Bio-Limonaden & Bowle, Kaffee & Kuchen in unserem Parkcafé und erfreuen Sie sich an „Kunst im Grünen“, Blumen & Kräutern, Puppenspiel und vielem mehr.
Die B-Juniorinnen des 1.FFC Fortuna Dresden werden in diesem Sommer ein Trainingslager in Tauscha beim LSV Tauscha zur Saisonvorbereitung durchführen. Dieses findet in der Woche vom 19.08.-23.08.2013 statt. Neben den kräftezehrenden Trainingseinheiten gilt es auch, einige Testspiele zu absolvieren.
Höhepunkte sind zweifelsohne die Spiele am Dienstag, den 20.08. 18:00 Uhr gegen des Juniorinnen-Bundesligateam des USV Jena und einen Tag später um 17:00 Uhr gegen die U19 Mädchen von Slavia Prag aus der 1.Tschechischen Nachwuchsliga.
Außerdem ist am Donnerstagnachmittag noch ein Spiel gegen die B/C-Jungs vom TSV Radeburg geplant.
Für die „Neugierigen“ sei gesagt, Zuschauer sind herzlich willkommen, für Speis und Trank wird gesorgt werden.Jens Rosenhahn
Bass, Bass, wir brauchen Bass!!!
Mutige Frauen und Männer gesucht!
Der Posaunenchor der Kirchge- meinde Radeburg sucht mutige Männer und Frauen die ein Blechblasinstrument erlernen wollen. Besonders im Bass (Posaune, Bassbariton oder Tenorhorn) suchen wir im Moment dringend Verstärkung. Aber auch Waldhorn oder Trompete können erlernt werden. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, aber durchaus hilfreich. Ein Instrument kann durch den Posaunenchor gestellt werden. Anfängerunterricht wird durch Darius Mütze (Student für Posaune aus Dresden) erteilt.
Auch ehemalige Blechbläser sind herzlich eingeladen ihr Instrument wieder zur Hand zu nehmen und mitzuspielen!
Nur Mut! Nach ca. 1 – 1,5 Jahren kann man meistens schon im Posaunenchor mitspielen!
Fragen und Anmeldungen an Kantor Markus Mütze Tel.: 0172 366 8259 · Email: kantor.muetze@gmail.com
Die aktuellen Jungbläser des Posaunenchores.
Ausgabe:
08/2013
Erscheinungstag:
19.07.2013
Gemeinde Ebersbach
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Beschlüsse der Gemeinde Ebersbach
Den Jubilaren herzliche Glückwünsche übermitteln die Bürgermeisterin und der Gemeinderat Ebersbach. Wir wünschen weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.
In der nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 25.06.2013 und der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates am 04.07.2013 und des Technischen Ausschusses am 09.07.2013 wurden nachstehende Beschlüsse gefasst:
Hauptausschuss
52/06/2013
Ablehnung des Antrages eines Gewerbetreibenden auf Erlass von
Nachzahlungszinsen
Gemeinderat
53/07/2013
Beschluss zur Einleitung und Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 BauGB zum Bebauungsplan „Alte Dorfstraße – Naunhof“.
Hierbei wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Stellungnahme Insbesondere zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gegeben.
Technischer Ausschuss
54/07/2013 bis 65/07/2013
Beschlüsse zu Bauvorhaben und Vorkaufsrechten von Bürgern der Ortsteile
66/07/2013
Beschluss zu einer Verkehrsrechtlichen Anordnung für die Straße „Am
Kindergarten“ im OT Kalkreuth
67/07/2013
Beschluss zu einer Verkehrsrechtlichen Anordnung für die „Heidelbeerweg“ im OT Freitelsdorf
68/07/2013
Beschluss zu einem Bauantrag
zum 91. Geburtstag
am 09.08.2013 Hantke, Marianne OT Freitelsdorf
zum 70. Geburtstag
am 26.07.2013 Krebs, Wolfgang OT Bieberach
am 27.07.2013 Drescher, Klaus OT Naunhof
am 01.08.2013 Obenaus, Gunter OT Hohndorf
am 12.08.2013 Richter, Veronika OT Reinersdorf
am 21.08.2013 Franzke, Brigitte OT Naunhof
Gemeinde Ebersbach
Amtliche Bekanntmachung
Zahlungserinnerung 3. Rate Grundsteuer
Fälligkeit 15.08.2013
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindekasse bei verspäteten Zahlungen Säumniszuschläge und Mahngebühren erheben muss.
Um dies zu vermeiden empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren. Bitte geben Sie bei der Überweisung das Buchungszeichen an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.
Bankverbindung der Gemeinde:
Sparkasse Meißen
Kto-Nr.: 3046000056,
BLZ: 85055000
Gemeinde Ebersbach
Gemeinde Ebersbach
Liebe Leser,
wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Bibliothek in Ebersbach
vom 12. – 23. August 2013
wegen Urlaub geschlossen ist.
Am Dienstag, 27.08.2013, sind wir ab 14:00 Uhr für Sie wieder erreichbar.
Wir wünschen allen Lesern eine schöne Urlaubszeit. Sollte Ihnen noch ein Buch für die Urlaubsreise oder Ihre Freizeit fehlen, dann schauen Sie doch einfach mal vorbei.
Die Mitarbeiterin der Bibliothek
Nächste Bürgersprechstunde derPolizei in der Gemeinde Ebersbach
Wann:
am Dienstag, 13. August 2013 in der Zeit von 15:00 Uhr – 17:00 Uhr
Wo:
in der Gemeindeverwaltung Ebersbach, Am Bahndamm 3
Landesdirektion Sachsen
Leserzuschrift
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)
über einen Antrag auf Änderung von einer bereits erteilten Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Gemarkung Ober-Mittel-Ebersbach
Vom 11. Juli 2013
Informationen der Bürgerinitiative„Gegenwind Rödernsche Heide“
Die Sacharbeit der Bürgerinitiativen hat die Politiker auf den Weg der Vernunft und des Überdenkens bisheriger Positionen gebracht: Anfang Juli haben Bayern und Sachsen vereinbart, gemeinsam eine Bundesratsinitiative in Sachen Windenergie zu starten. Die Spitzenpolitiker beider Länder haben erkannt: Die Akzeptanz der für die Energiewende unverzichtbaren Windkraftanlagen hängt entscheidend von deren Gesamthöhe und den entsprechenden Abständen zur Wohnbebauung ab, denn diese bestimmen das Beeinträchtigungsgefühl der Menschen maßgeblich.
Ziel der Initiative ist es, eine Abstandsregelung von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung einzuführen. Dabei will man erreichen, dass sich die Abstände an den Höhen der Windkraftanlagen orientieren. Die Politiker sprechen sich dabei für die 10h-Formel aus. Also: Der Abstand von Wohnbebauung und Windkraftanlagen sollte das Zehnfache der Gesamthöhe der Anlage nicht unterschreiten. Künftig würde somit gelten: Je höher das Windrad, desto größer der Abstand.
Das ist nur zu begrüßen und entspricht so auch der Mindestforderung vieler deutscher Bürgerinitiativen. Die Menschen müssen sich die immer größer und größer werdenden Windriesen auf Abstand halten können!
Der sächsisch-bayrische Gesetzesentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches enthält u.a. eine sogenannte Länderöffnungsklausel mit der Möglichkeit, die aktuell rechtsgültige Privilegierung von Windkraftanlagen einzuschränken. Denn diese Bevorzugung der Windräder führt gegenwärtig dazu, dass die Planungsverbände und Kommunen vor Ort in der Regel keine höhenbezogenen Abstandsregelungen festschreiben können.
Die Windkraftlobby kann das alles naturgemäß gar nicht begrüßen. Seit Bekanntwerden dieser Bundesratsinitiative laufen Vertreter der Branche dagegen Sturm. In Sachsen wettert dabei am lautesten der grüne Politiker und Planer Dr. Wolfgang Daniels. Er befürchtet das Ende des Ausbaus der Windenergie im Freistaat, wenn die Abstandsregelung so eingeführt wird. Viele Windparkprojekte wären dann kaum noch realisierbar – auch sein Windpark in unserer Rödernschen Heide stünde wohl vor dem Aus.
Die öffentliche Diskussion ist eröffnet! Unsere Bürgerinitiative wird sich weiter rege daran beteiligen. Anfang Juli drehte ein ZDF-Fernsehteam hier vor Ort. Zwei Mitglieder unserer BI kamen zu Wort. Am 6.Juli lief der Beitrag im Länderspiegel.
Der Regionale Planungsverband hatte seine Juli-Sitzung flutbedingt abgesagt. Erst nach der Sommerpause wird die Fortschreibung des Teilplanes Windkraftnutzung wieder auf der Tagesordnung stehen.
Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn es so weit ist.
Wir kämpfen weiter gegen die Errichtung eines Windparks in der Rödernschen Heide.
Mitstreiter und Unterstützer willkommen!
www.gegenwindheide.deRentzsch
Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass der Abwasserzweckverband „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“, Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach, einen Antrag auf Änderung einer bereits gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist, erteilten Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gestellt hat.
Der Antrag umfasst eine bestehende Entwässerungsanlage (DN 150) nebst Sonder- und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen in der Gemarkung Ober-Mittel-Ebersbach, Flurstücke 152/1, 157/2, 315/3 der Gemeinde Ebersbach.
Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der oben aufgeführten Gemarkung können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom Montag, dem 12. August bis einschließlich Montag, dem 9. September 2013, montags bis donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr, freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der
Landesdirektion Sachsen,
Dienststelle Dresden,
Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Zimmer 4022, einsehen.
Dresden, den 11. Juli 2013
Landesdirektion SachsenUwe DewaldReferatsleiter PlanfeststellungVermieten in Cunnersdorf3-Raumwohnung, 1. Etage,ca. 61 m², Keller, Dachboden,295E KM zzgl. NK + KautionGV Ebersbach035208/955-18
Gemeinde Ebersbach
Veranstaltungen im Monat Juli/August 2013 in der Gemeinde EbersbachSie wissen noch nicht wohin, dann hier unsere Hinweise:
20. Juli 2013 Sommernachtsfest am Schützenhaus20:00 Uhr Ebersbacher Schützenverein 1873 e.V.
26. – 27. Juli 2013 Summer Opening Party20:00 Uhr Jugendclub Naunhof e.V.
03. August 2013 Ausfahrt entlang der Röder bis zur Mündung 09:00 Uhr Heimatverein Kalkreuth e.V.
04. August 2013 Badewannenrennen in Cunnersdorf14:00 Uhr Jugendtreff Cunnersdorf e.V.
17. August 2013 Vogelschießen in Niederebersbach12:00 Uhr Ebersbacher Schützenverein 1873 e.V.
23. August 2013 Open Air am Schützenhaus Ebersbach21:00 Uhr Jugendverein Ebersbach e.V.
Recycling
Hausmüllentsorgung – schwarze Tonne und gelbe Säcke
Ebersbach und Ortsteile Montag, 22. Juli 2013
Montag, 05. und 19. August 2013
Papierentsorgung – blaue Tonne
Ebersbach und Ortsteile Montag, 22. Juli 2013 Montag, 19. August 2013
Bioabfall
25. Juli 2013, 01./ 08./ 15./ 22./ 29. August 2013
Die Abfallbehälter / - säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen. Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt.
AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“
03522/38920
Störungsmeldung über Stadtentwässerung Dresden GmbH:
Telefon: 0351-8400866
Gemeinde Ebersbach
Polizeiverordnung der Gemeinde Ebersbach
gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor bestimmten Verhaltensweisen in oder auf öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von HausnummernAbschnitt 1 –Allgemeine Regelungern
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 – Umweltschädliches Verhalten
§ 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften Bemalen
§ 4 Tierhaltung
§ 5 Verunreinigungen durch Tiere
Abschnitt 3 –Schutz vor Lärmbelästigungen
§ 6 Schutz der Nachtruhe
§ 7 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u.ä.
§ 8 Lärm aus Veranstaltungsstätten
§ 9 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern
Abschnitt 4 – Schutz vor bestimmten Verhaltensweisen und öffentlichen Beeinträchtigungen
§ 10 Verbotenes Verhalten
§ 11 Abbrennen offener FeuerAbschnitt 5 – Anbringen von Hausnummern
§ 12 HausnummernAbschnitt 6 – Schlussbestimmungen
§ 13 Zulassen von Ausnahmen
§ 14 Ordnungswidrigkeiten
§ 15 Inkrafttreten
Polizeiverordnung
Aufgrund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 17 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar2012 (SächsGVBl. S. 130), erlässt die Gemeinde Ebersbach nach Beschluss des Gemeinderates vom 25.April.2013 folgende Polizeiverordnung:Abschnitt 1 –Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Gemeinde Ebersbach.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher öffent-licher Verkehr stattfindet. Hierzu gehören insbesondere Fahrbahnen, Randstreifen, Rad- und Gehwege, Brücken, Parkplätze, Haltestellen, Haltestellenbuchten, Böschungen, Stützmauern und Gräben.
(2) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind der Öffentlichkeit zugängliche gärtnerisch gestaltete Anlagen oder sonstige Grünanlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- oder Landschaftsbildes dienen, sowie Kinderspielplätze, Sport- und Bolzplätze.
(3)Öffentliche Einrichtungen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind in öffentlichen Bereichen befindliche Brunnen, Wasserbecken, Gewässer, Wartehäuschen, Telefonzellen, Sitzgelegenheiten, Spielgeräte sowie Abfall- und Wertstoffbehälter.Abschnitt 2 – Umweltschädliches Verhalten
§ 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
(1) Das Anbringen von Plakaten, Beschriftungen oder Bemalungen, die weder eine Ankündigung noch eine Anpreisung oder einen Hinweis auf Gewerbe oder Beruf zum Inhalt haben, ist an Stellen, die von Flächen im Sinne des § 2 aus sichtbar sind, verboten. Dieses Verbot gilt nicht für das Plakatieren auf den dafür zugelassenen Plakatträgern (z.B. Plakatsäulen, Werbetafeln, Anschlagtafeln) bzw. für das Beschriften und Bemalen speziell dafür zugelassener Flächen.
(2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in Abs. 1 geregelten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes oder eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu befürchten ist.
(3) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Straßenverkehrsordnung sowie die Rechte Privater an ihrem Eigentum bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 4 Tierhaltung
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden. Nutztiere sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.
(2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist.
(3) Auf öffentliche Straßen und in laut Anlage 1 ausgewiesenen Grün- und Erholungsanlagen sowie allgemein in Fußgängerzonen und bei größeren Menschenansammlungen muss der Hundeführer den Hund an der Leine führen. Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansammlungen einen Maulkorb tragen.
(4) Das Mitführen von Hunden auf öffentlichen Kinderspielplätzen ist untersagt.
(5) Der Halter von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen sowie anderer Tiere, die ebenso wie diese durch Körperkraft, Gift oder Verhalten Personen gefährden können, hat der Ortspolizeibehörde diesen Sachverhalt unverzüglich anzuzeigen.
(6) § 28 der Straßenverkehrsordnung, § 121 des Ordnungswidrigkeitengesetzes sowie die Vorschriften des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden und der dazu erlassenen Verordnung bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 5 Verunreinigungen durch Tiere
(1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen i.S.v. § 2, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.
(2) Der Tierhalter bzw. – führer hat sein Tier von öffentlich zugänglichen Liegewiesen, Kinderspielplätzen und Sportanlagen fernzuhalten.
(3) Die entgegen von Abs. 1 und 2 durch Tiere verursachten Verunreinigungen sind von den Tierführern unverzüglich zu beseitigen.
(4) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Sächsischen Abfallwirtschaft- und Bodenschutzgesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt.Abschnitt 3 -–Schutz vor Lärmbelästigungen
§ 6 Schutz der Nachtruhe
(1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen.
(2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen die Durchführung der Arbeiten während der Nacht erfordern. Soweit für die Arbeiten nach sonstigen Vorschriften eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der Ausnahme.
(3) Die Vorschriften des Bundesimmis-sionsschutzgesetzes sowie des Gesetzes über Sonn- und Feiertage bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 7 Benutzung von Rundfunk-geräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u.ä.
(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden.
(2) Abs. 1 gilt nicht:
a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen,
b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen
c) bei genehmigten Veranstaltungen.
(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertaggesetzes sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen bleiben unberührt.
§ 8 Lärm ausVeranstaltungsstätten
(1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen dringt, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. Satz 1 gilt nicht bei genehmigten Veranstaltungen.
(2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch für die Besucher von derartigen Veranstaltungen bzw. Versammlungsräumen.
(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des Gaststättengesetzes, der Sächsischen Gaststättenverordnung, des Versammlungsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 9 Benutzung von Wertstoff-containern und sonstigenAbfallbehältern
(1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter (Wertstoffcontainer) ist an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet.
(2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen.
(3) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt.
(4) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen, des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes sowie des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes bleiben unberührt.Abschnitt 4 –Schutz vor bestimmten Verhaltensweisen und öffentlichen Beeinträchtigungen
§ 10 Verbotenes Verhalten
(1) In oder auf öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen ist verboten:
1. aufdringliches oder aggressives Betteln, beispielsweise durch hartnäckiges Ansprechen, durch körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisiertem Zustand,
2. erhebliches Belästigen anderer Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln,
3. der Genuss von Alkohol, wenn bereits dieser aufgrund konkreter Vorgänge unmittelbar erwarten lässt, dass andere Personen erheblich belästigt werden, beispielsweise durch aufdringliches oder aggressives Verhalten,
4. Zerschlagen von Flaschen oder anderen Gegenständen,
5. Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse,
6. Nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden,
7. Verrichten der Notdurft.
(2) Von den Verboten des Abs. 1 Nr. 4 und 6 können von der Ortspolizeibehörde Ausnahmen zugelassen werden, sofern ein überwiegendes öffentliches Interesse nicht entgegensteht (z. B. Polterabende oder besondere öffentliche Veranstaltungen). Die Zulassung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden.
(3) Die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Sächsischen Wassergesetzes, des Indirekteinleitergesetzes, des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes sowie des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 11 Abbrennen offener Feuer
(1) Das Abbrennen öffentlicher Feuer und das Grillen im öffentlichen Bereich im Sinne von § 2 sind ohne Erlaubnis der Gemeinde Ebersbach verboten.
(2) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z.B. extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe des Waldes, die unmittelbare Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen u.s.w. sein.
(3) In Bereichen, die nicht von § 2 erfasst sind, ist das Abbrennen offener Feuer und das Grillen mit handelsüblichen Geräten und Brennstoffen erlaubt, wenn erhebliche Belästigungen Dritter ausgeschlossen sind.
(4) Das Abbrennen pflanzlicher Abfälle richtet sich nach den Bestimmungen der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle (Pflanzenabfallverordnung – PflanzAbfV).
(5) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes, des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes, der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen, des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen sowie der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen bei austauscharmen Wetterlagen werden von dieser Regelung nicht berührt.Abschnitt 5 – Anbringen von Hausnummern
§ 12 Hausnummern
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 Metern an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes bestimmen, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist.Abschnitt 6 – Schlussbestimmungen
§ 13 Zulassen von Ausnahmen
Entsteht für den Betroffenen eine unzumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften der Polizeiverordnung zulassen, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
§ 14 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 17 Abs. 1 SächsPolG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 3 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt,
2. entgegen § 4 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere Menschen, Tiere oder Sachen belästigt oder gefährdet werden,
3. entgegen § 4 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass Tiere im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei herumlaufen,
4. entgegen § 4 Abs. 3 nicht dafür sorgt, dass der Hund angeleint ist bzw. einen Maulkorb trägt,
5. entgegen § 4 Abs. 4 Hunde auf öffentlichen Kinderspielplätzen mitführt
6. entgegen § 4 Abs. 5 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt,
7. entgegen § 5 Abs. 2 ein Tier nicht von öffentlich zugänglichen Liegewiesen, Kinderspielplätzen oder Sportanlagen fernhält,
8. entgegen § 5 Abs. 3 die durch Tiere verursachten Verunreinigungen nicht unverzüglich entfernt,
9. entgegen § 6 Abs. 1, ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 2 zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr als unvermeidbar stört,
10. entgegen § 7 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Musikinstrumente oder andere ähnliche Geräte so benutzt, dass andere unzumutbar belästigt werden,
11. entgegen § 8 Abs. 1 aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere unzumutbar belästigt werden,
12. entgegen § 9 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer stellt,
13. entgegen § 9 Abs. 3 größere Abfallmengen oder Abfälle, die in Haus-halten oder Gewerbebetrieben an-fallen, in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einbringt
14. entgegen § 10 Abs. 1 Nr. 1 aufdringlich oder aggressiv bettelt,
15. entgegen § 10 Abs. 1 Nr. 2 andere Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten erheblich belästigt,
16. entgegen § 10 Abs. 1 Nr. 3 Alkohol zu sich nimmt, wenn bereits dies aufgrund konkreter Vorgänge unmittelbar erwarten lässt, dass andere Personen erheblich belästigt werden, beispielsweise durch aufdringliches oder aggressives Verhalten
17. entgegen § 10 Abs. 1 Nr. 4 Flaschen oder andere Gegenstände zerschlägt,
18. entgegen § 10 Abs. 1 Nr. 5 Gegenstände außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegen lässt, wegwirft oder ablagert,
19. entgegen § 10 Abs. 1 Nr. 6 nächtigt, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden,
20. entgegen § 10 Abs. 1 Nr. 7 die Notdurft verrichtet,
21. entgegen § 11 Abs. 1 ein Feuer abbrennt, obwohl er dazu keine Erlaubnis besitzt,
22. entgegen § 12 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht,
23. entgegen § 12 Abs. 2 unleserliche Hausnummernschilder nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend § 12 Abs. 2 anbringt.
(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit Ausnahmen nach § 13 bzw. § 10 Abs. 2 zugelassen worden sind.
(1) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von mindestens 5,00 € und höchstens 1.000,00 €, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500,00 € geahndet werden.
§ 15 Inkrafttreten
(1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung der Gemeinde Ebersbach vom 26.01.2006 außer Kraft.
Anlage 1
Ausgewiesene Grün- und Erholungsanlagen im Sinne von § 4 Absatz 3 sind:
1. Park Lauterbach
2. Park Naunhof
Ebersbach, den 26.04.2013 Fehrmann, Bürgermeisterin
Siegel
Hinweis:
Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist die Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Sommerferien
Mini-Bürger gesucht!
1. Riesaer Kinderspielstadt öffnet im Sommer die Stadttore
In den Sommerferien geht’s richtig rund auf der Freizeitinsel Riesa. Neben den beliebten Ferienangeboten der „Hütten-“ und „Teeniefreizeit“ wird vom 12. – 16.08.2013 die erste Riesaer Kinderspielstadt gegründet.
Die Idee, die hinter einer Kinderspielstadt steckt, ist so einfach wie genial. Hier haben die Kinder die Möglichkeit spielerisch in die Erwachsenenwelt zu schnuppern und können dabei noch eine ganze Menge lernen. Angelehnt an den jahrelangen Erfolg der Großenhainer Spielstadt „Kleinhayn“ will der Verein Freizeitinsel Riesa e.V. nun auch den Schritt der Stadtgründung in Riesa wagen.
Doch was gibt es nun im Detail zu erleben? Auf dem Gelände der Freizeitinsel Riesa werden kindgerecht ein Rathaus, eine Sparkasse, ein Café, eine Schreinerei, ein Frisör und viele weitere Unternehmen oder Institutionen entstehen, in denen die Teilnehmer richtig arbeiten gehen können. Ja und wer arbeitet, bekommt natürlich auch Lohn dafür ausgezahlt. Mit dem (Spiel-)Geld kann man dann innerhalb der Stadt auch Produkte kaufen oder die verschiedenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Es entsteht also ein echter kleiner Wirtschaftskreislauf. Doch wer glaubt, dass die Kinder beim Frisör so einfach drauf los schnibbeln können oder den Kuchen für das Café einfach blindlings zusammen rühren können, hat sich getäuscht. Damit der Lerneffekt möglichst groß ist, hat die Freizeitinsel Riesa bereits viele regionale Unternehmen für das Spielstadtprojekt gewinnen können. So übernimmt z.B. der Obermeister der Meißner Friseurinnung Rainer Thielemann gern die Patenschaft für die Mini-Friseure und wird gemeinsam mit seinen Lehrlingen die Kinder fachmännisch anleiten. Auch die Sparkasse der Spielstadt wird durch die Meißner Sparkasse tatkräftig unterstützt. So stehen zwei Auszubildende für die Fragen der kleinen Bankangestellten immer zur Verfügung und helfen einfach da weiter, wo die zehn kleinen Finger vielleicht nicht mehr reichen. Zum Glück gibt es aber auch viele weitere regionale Unternehmen, die durch Geld- und Sachspenden die Durchführung der Spielstadt überhaupt erst ermöglichen.
Übrigens damit eine Stadt auch funktioniert, braucht es natürlich auch eine Bürgermeisterin oder einen Bürgermeister. Diese Stelle wird dann allerdings nicht im Arbeitsamt vergeben, sondern wie es sich gehört, demokratisch gewählt. Und wer sich dann nicht richtig vertreten sieht, kann in einer Bürgerversammlung seiner Meinung richtig Luft machen.
Das Team der Freizeitinsel Riesa und alle beteiligten Unternehmen freuen sich bereits schon jetzt auf die Woche vom 12.- 16.08.2013. Täglich von 9 – 17 Uhr können die Kinder am Stadtleben teilnehmen. Anmeldungen werden ab sofort telefonisch unter 03525 – 73 31 53 angenommen. Im Teilnehmerbeitrag von 50 Euro sind für die Kinder alle Kosten inklusive Verpflegung gedeckt.
Seniorenbetreuung Ebersbach
Grillfest an der „Bockwindmühle“in Ebersbach
Viele neue Exponate und Themen, gute Ideen bei der Gestaltung und natürlich auch prima Wetter haben zu einem erfolgreichen Tag der offenen Tür am 8. Juni 2013 beigetragen. Neben vielen Gästen, die wir schon im Vorjahr begrüßen konnten, hatten auch eine Menge Interessierte aus der Gemeinde und den umliegenden Orten zu uns gefunden. Wir danken allen, die uns Dokumente der heimatkundlichen Geschichte überließen, die uns neue Anregungen für unsere Arbeit im Verein gaben und unsere Arbeit und Mühe mit ihrem Interesse würdigten.
Am 29. Juni 2013 präsentierten wir uns beim 50. Reit- und Springturnier der Jugend auf der Paulsmühle Kalkreuth.
Was sind unsere nächstenHöhepunkte
WAS – Sie wissen nicht, wo die Große Röder in die Schwarze Elster mündet ?
Für Sonnabend, den 3. August 2013 ist unsere Ausfahrt entlang der Röder bis zur Mündung, mit dem Busunternehmen Kretzschmar geplant.
Wie unsere Fahrt an die Röderquelle, wird es erneut ein prima Erlebnis werden! Wer mitfahren will, sollte sich rechtzeitig beim Heimatverein melden!
(Frau Hackel 03522 – 38679,
Herr Rutsch 03522-500218)
Start ist in Kalkreuth und endet gegen 13 Uhr wieder da.
Anschließend wollen wir noch den Kulturverein gewinnen, damit er uns mit seinen Grillkünsten verwöhnen kann.
In eigener Sache:
Wir würden gern noch viel mehr tun, haben noch eine Menge Ideen – aber dafür brauchen wir noch interessierte Mitstreiter !
Wer sich für eine aktive Mitarbeit im Verein interessiert – meldet Euch bei uns !
Geschichte erleben – erforschen präsentieren – Erinnerung bewahren
Heimatverein Kalkreuth e.V. i. A. Volkmar Schulz
Liebe Rentnerinnen und Rentner von Ebersbach,
wir möchten Sie ganz herzlich zu unserem gemütlichen Grill-Nachmittag am Freitag, den 06. September 2013, um 14:00 Uhr an die „Bockwindmühle“ in Ebersbach
einladen.
Der Unkostenbeitrag beträgt für Kaffee, Kuchen und Gegrilltes 8,00 Euro/pro Person. Die Kosten für Getränke sind selbst zu tragen.
Als Gast erwarten wir Herrn Lutz Großmann, Vorsitzender des Rassegeflügelzüchtervereins Ebersbach und Umgebung e.V.. Er möchte Ihnen über die Arbeit der Vereinsmitglieder, die Rassegeflügelschauen bis hin zu Teilnahmen an nationalen und internationalen Veranstaltungen berichten.
Sollten Sie Lust auf diesen Nachmittag haben, dann melden Sie sich bitte bis zum 30. August 2013 in der Gemeindeverwaltung Ebersbach oder im Getränkehandel.
Frau Schopies, Petra (Telefon: 035208-9550) und Frau Förster, Sabine (Telefon 035208-387740) nehmen Ihre Anmeldung und den Unkostenbeitrag entgegen.
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung. Ihre SeniorenbetreuungEbersbach
Jugendchor
Chor sammelt Spenden für Flutopfer im Landkreis Meißen und in Tschechien
Der gemeinsame Jugendchor von Gymnasium Großenhain, Kirchgemeinde Reinersdorf, Mittelschule Ebersbach und Kupferbergschule Großenhain hatte zu seinem Schuljahresabschlusskonzert am 9. Juni in der Marienkirche um Spenden für Flutopfer gebeten.
Die 1600 EUR, die zusammenkamen, werden nun verteilt: zur einen Hälfte über die Diakonie direkt an Flutopfer im Landkreis Meißen, zur anderen Hälfte gehen sie nach Tschechien.
Dort wird das Geld (durch weitere Spenden über das Kirchspiel Großenhainer Land um 200 EUR aufgestockt, von der Diakonie in Theresienstadt zum Kauf einer neuen Waschmaschine sowie von einer Hausbesitzerin für zwei neue Haustüren verwendet. (pbj)
Ebersbach
Sonderaktion 2013 mit limitiertem Geschenk für Blutspender des DRK
Die erste Hälfte des Jahres liegt hinter uns – haben Sie schon einige Ihrer guten Vorsätze in die Tat umgesetzt? Mit einem vergleichsweise geringen Zeitaufwand könnte zum Beispiel eine lebensrettende Blutspende leisten und damit kranken und verunfallten Menschen helfen.
In diesem Sommer sichern die Spender mit ihrer Blutspende nicht nur die Versorgung der Kliniken mit den so wichtigen Blutkonserven, sondern rüsten sich gleichzeitig mit einer praktischen und vielseitig einsetzbaren Outdoor-Decke aus.
Wer in der kritischen Zeit der Reise-Hochsaison, die schon fast traditionell mit einem Blutkonservenmangel einhergeht, Blut spendet, erhält vom Entnahmeteam des DRK-Blutspendedienstes als Dank unsere limitierte Outdoor-Decke. Für diese entschieden sich bei einer erstmalig durchgeführten Abstimmung 48 % aller Teilnehmer zwischen drei zur Wahl stehenden Geschenke. Unser Aktionsgeschenk gibt es für alle Spender in Sachsen von Juli bis September 2013 auf jeder Blutspendeaktion.
Nehmen Sie an unserer Sonderaktion 2013 teil und kommen Sie zum nächsten Blutspendetermin
am Donnerstag, 29. August 2013, von 15:30 Uhr – 19:00 Uhr in der Grundschule Kalkreuth, Großenhainer Straße 2.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer! Ihr DRK-Blutspendedienst
Ebersbach
Auf zum 55. Ebersbacher Vogelschießen
am 17. August 2013
auf der Vogelwiese zu Niederebersbach – mit Kindervogelschießen, Kinderfest, und Rahmenprogramm
12.00 Uhr Treffen der Schützen und Gäste am Schützen- haus – von der Festwiese fahren Zubringerbusse
13.00 Uhr Abmarsch des 2013er Schützenzuges mit Festumzug vom König zum Festplatz, begleitet vom Lauchhammer Spielmannszug, anschließend Beginn des Schießens
Für das leibliche Wohl unserer Gäste wird gesorgt.Es lädt Sie herzlich ein der Ebersbacher Schützenverein
Mittelschule Ebersbach
Schüler der Interessengemeinschaft „Kunst und Keramik“ zeigen großformatige Acrylgemälde zu den Themen: Idole und Lieblingstiere
Vorankündigung: Leuchtende Farben und Formen mit Acryl – Ausstellungseröffnung
Ausgabetag: 19.07.2013
Nr. 08/2013
In der letzten Schulwoche vor den Ferien wird in der Mittelschule Ebersbach nicht nur projektorientiert gelernt, sondern die jungen Maler der IG „ Kunst und Keramik“ stellen die Ergebnisse ihrer Auseinandersetzung mit den selbst gestellten Themen „Idole“ und „Tiere“ im Schulhaus aus. Die farbintensiven Acrylmalereien zeigen u. a. „Lady Gaga“ und „Michael Jackson“ aus der Sicht der Jugend von heute. Andere Schüler vertieften sich in die Betrachtung von verschiedenen Tierarten wie farbenprächtige Schetterlinge, kuschelige Hunde, Katzen und exotische Vögel. So entstanden auch ein lustiger „Musikwolf“, der gemeinsam mit dem „Manga- Mädchen“ in der Nähe des Musikzimmers einen Platz gefunden hat.
Besucher sind zum Betrachten willkommen!A. Oliva, IG- Leitung
1. öffentliche Verbandsversammlung 2013
Der Neigungskurs „Farbe“ Klasse 7 der Mittelschule Ebersbach zeigt zum Schuljahresausklang ab dem 11. Juli 2013 farbintensive, abstrakte Acrylmalereien, welche die Schüler im zweiten Halbjahr erarbeiteten.
Alle Interessenten sind in die Räume der Gemeinde Ebersbach herzlich zum Betrachten eingeladen!A. Oliva, NK- Leitung
Die 1. öffentliche Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ im Jahr 2013 findet am Mittwoch, den 21. August 2013, um 19.30 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Thiendorf, Kamenzer Straße 25, 01561 Thiendorf, statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Beschluss zur Tagesordnung
3. Beschluss zur Bestätigung des Protokolls der Verbandsversamm- lung vom 04.12.2012
4. Beratung und Beschluss zur Übernahme der AW-Anlagen im OT Kraußnitz
5. Erste Lesung des Entwurfs des Wirtschaftsplanes 2013
6. Anfragen der Verbandsräte
7. Bürgeranfragen
8. InformationenFehrmann, Verbandsvorsitzende
Kommentar des Abwasserzweckverbandes „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“zum SZ-Artikel „Es riecht kein bisschen“ vom 13./14.07.2013
Die Angst ist bekanntermaßen ein wirksames Instrument, was in der Werbung hinlänglich genutzt wird. Es geht um die Angst zu viel Geld zu bezahlen, für eine notwendige Leistung – hier die Abwasserentsorgung. Herr Egon Hoffmann, Vertreter für Kleinkläranlagen der Firma Mutec, preist deshalb seine Lösung als die wirtschaftlichste an: „Für die Gebühren (des Verbandes „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“) hätte er sich in 10 Jahren zwei Kleinkläranlagen kaufen können.“ Schaut man nun in die Web-Seite der Firma Mutec findet man Nachrüstsätze bei vorhandener Grube oder zzgl. eines Betonbehälters ab 3.900 Euro zzgl. Mehrwertsteuer und Baukosten, für Neuanlagen ab 5.200 Euro zzgl. MWSt. und Baukosten. Mit Energieanschluss und Tiefbau kommen ca. 8.000 bis 12.000 Euro brutto zusammen, so unsere Erfahrung. Dazu gibt es eine Landesförderung von ca. 1.500 Euro. Wenn eine Familie von 4 Personen und einem durchschnittlichen Abwasseranfall von 30 m³ pro Person und Jahr zentrale Abwassergebühren bezahlt, dann sind das 418 Euro im Jahr. Wie lassen sich damit 2 Kläranlagen in 10 Jahren finanzieren oder auch eine Kläranlage in 4-5 Jahren amortisieren?
Leider werden bei den Betriebskosten der biologischen Kleinkläranlagen nur die Strom- und Wartungskosten berücksichtigt. Es ist ersichtlich, dass Steuertechnik und Pumpen schneller verschleißen als der Baukörper, für den eine 20-jährige Garantiezeit gilt. Damit liegen die Betriebskosten weitaus höher, als es vom Hersteller suggeriert wird, zumal dieser die Kosten auf einen Abwasseranfall von 127 Litern pro Einwohner und Tag hochrechnet, der das 1,5-fache unseres ländlichen Verbrauchsdurchschnitts mit 80 Litern pro Einwohnern und Tag beträgt.
Wenn angepriesen wird, dass das gereinigte Abwasser versickern darf, weil es die EU-Norm für Bade-Gewässer erfüllt, dann muss der Fachmann schmunzeln. In besagter Norm geht es um die mikrobiologische Untersuchung von Keimen, die ein Indiz sind, dass eine Verschmutzung des Badegewässers durch Fäkalien stattgefunden hat bzw. stattfindet. Also etwas ganz anderes.
Das Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung e.V. sagt dazu: Eine Versickerung von biologisch gereinigtem Abwasser muss dann angewendet werden, wenn ein Vorfluter bzw. Fließgewässer nicht vorhanden und eine andere Ableitung nicht möglich ist. In diesem Falle müssen Versickerungsanlagen, wie Sickermulden, Sickergräben oder Sickergruben eingebaut werden. Der Gesetzgeber schafft damit eine Möglichkeit, das gereinigte Abwasser bei fehlender Vorflut möglichst schadlos abzuleiten. Die Richtlinien für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von Kleinkläranlagen, Vorschriften zum Bau, zum Betrieb und zur Wartung unterliegen nicht den hygienischen Vorschriften für Badegewässer sondern der DIN EN 12566.
Sicher sind biologische Kleinkläranlage oder im Einzelfall abflusslose Gruben die Alternative, den schwach besiedelten Raum abwassertechnisch zu erschließen, wo sich eine zentrale Abwasserentsorgung als unwirtschaftlich erweist. Billiger als eine zentrale Lösung ist es jedoch keineswegs, macht sich der geneigte Leser die Mühe in den einschlägigen Internetseiten der Anbieter von Kleinkläranlagen zu suchen. Der Abwasserzweckverband weist dies in einem Abwasserbeseitigungskonzept nach, was zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Verbandes liegt und einer ständigen Fortschreibung unterliegt. Der Verband ist verpflichtet, für jeden Ortsteil seines Entsorgungsgebietes die Kosten von dezentraler und zentraler Erschließung einschließlich der Betriebskosten rechnerisch zu vergleichen und auf 25 Jahre hochzurechnen.
Das weiß eigentlich auch der Verkäufer von Kleinkläranlagen, Herr E. Hoffmann.
Cunnersdorf
Kindertag und Bauernhoffest in Dana's Schnullerbrigade
Unseren Ausflug anlässlich des Kindertages, mussten wir dieses Jahr wegen des vielen Regens und des Hochwassers etwas verschieben. Am 12.06. ging es dann endlich auf ins Wildgehege nach Moritzburg. Zwei Stunden lang beobachteten wir die verschiedensten Tiere. Rehe, Hirsche, Hängebauchschweine, Wölfe und vieles mehr, sogar der Elch zeigte sich uns. Besonderen Spaß hatten die Kinder beim Füttern der Tiere, das Damwild fraß uns direkt aus der Hand. Viel zu schnell verging die Zeit. Glücklich und müde fuhren wir nach Hause.
Einen besonderen Tag gab es auch am 11.7., die Schüler und Schülerinnen der ERZb11 des BSZ (Berufliches Schulzentrum) in Großenhain hatten ein wundervolles Fest organisiert. Verrückter Bauernhof hieß es. Sindy hat uns auf die Gästeliste setzen lassen. Kurz vor neun Uhr kamen wir neugierig dort an. Viel Trubel herrschte schon auf dem Schulhof. Pünktlich neun Uhr startete das Programm mit einer Begrüßungsrunde, mit Tanz und Bewegung. Ein kleines lustiges Programm, in dem die Bäuerin ihr Schweinchen jagte und der Bauer seine Tiere vorstellt, folgte. Anschließend konnten die Kinder an verschiedene Stationen, basteln, streicheln, reiten, Geschichten lauschen und vieles mehr. Ein besonderes Highlight war der große Traktor, dieser zog auch uns als Erstes an. Jeder durfte hineinklettern und einmal Traktorfahrer sein. Kleine Kaninchen, Hundewelpen und die Hühner waren nach einer kleinen Stärkung am kostenlosen Buffet unser nächstes Ziel. Hier durfte gestreichelt und gefüttert werden. Zwei Kinder wagten sogar den Ritt auf dem großen Pferd. Eine super Idee fand ich auch die selbstgebastelten Sonnenhüte und die kleinen Kresseköpfe. Nach zwei Stunden Spaß und Spiel mussten wir uns leider schon wieder auf den Nachhauseweg machen. Unterwegs erzählten sich die Kinder begeistert was sie alles gesehen und erlebt hatten.
Ein dickes, fettes Danke nochmal an Sindy die uns diesen wundervollen Vormittag ermöglicht hat und natürlich an die Schüler und Schülerinnen der BSZ für dieses tolle Bauernhoffest.Dana Leube
Im BSZ Großenhain
Im Wildgehege Moritzburg