RAZ Seite 2

Nr. 08/2013

137. (24.) Jahrgang

nächste Ausgabe: 23.08.2013

Ausgabetag: 19.07.2013

Mittelschule „Heinrich Zille“ Radeburg

Bärwalde

Frühschoppen bis zum Abendbrot


Grenzlandblaskapelle mit Schützenzug

Bärwalde am 28.06.2013 17 Uhr  – die Glocken läuten zum Feierabend. Die Bärwalder bereiten sich auf das Festwochenende vor.

Ab 18 Uhr stellten anlässlich des 70 jährigen Jubiläums der Freiwilli­gen Feuerwehr  die Feuerwehren aus allen Ortsteilen von Radeburg  ihre Fahrzeuge zur Technikschau um den Dorfteich auf. Auch die Kameraden aus Weinböhla waren mit der großen Drehleiter dabei. Diese wurde auf 30mausgefahren, was der Höhepunkt dieser Schau war. Nur Kamerad F. Balbrink durfte mit in die luftige Höhe, um ein paar Erinnerungsfotos für uns zu schießen. Gegen 22 Uhr zeigte die Bärnsdorfer Feuerwehr ihre musikalisch und lichttechnisch brillanten Wasserspiele auf dem Dorfteich. Anschließend begann die Jugenddisco mit DJ Contest. Am Samstag traf die Grenzland­blaskapelle aus Dietersdorf ein, nun bereits zum  5. Mal. Die Musi­ker übernachteten im Dorf und staunten nicht schlecht, dass auch Walter Ulbrich Gastgeber war. Zum 40. Mal fand das Vogelschießen statt. Mit musikalischer Begleitung durch die Grenzlandblaskapelle wurde 13 Uhr B. Klingner, der  Schützen­könig 2012, abgeholt. Anschließend spielte die Grenzlandblaskapelle auf dem Festplatz bis der Schützenkönig 2013 feststand; der 40. Schützenkönig  wurde C. Damme.

 

Während den Spielpausen wurde im Zelt ein tolles Kinderprogramm, von Muttis hervorragend  organisiert, vorgetragen. Die Kinder spielten auf ihren Instrumenten, sangen, trugen Gedichte und Witze vor und sogar Akrobatik war zusehen. Frau Voigt (Musikschule) und Herr H. Lorenz waren die Jury; sie bewerteten alle Darbietungen. Natürlich gab es nur Gewinner und jedes Kind erhielt ein liebevoll verpacktes Präsent. Dafür spendeten die  Bärwalder Geld und Sachpreise.

Der erlebnisreiche Tag klang abends im Festzelt mit der Band „Sedony“, die zum Tanz für jung und alt spielte, aus.

 Der Sonntag begann im vollbesetz­ten Festzelt mit dem Gottesdienst, den der Kirchspielchor und die Grenzlandblaskapelle feierlich mit gestalteten. Der Landtagspräsi­dent Dr. Matthias Rößler hatte die Einladung zum Gottesdienst ange­nommen, um im Anschluss daran das Ehrenamt der Mitglieder der Feuerwehr, des  Jugendclubs,  des Kirchspielchores und die sächsich-bayerische Freundschaft mit der Grenzlandblaskapelle zu würdigen.

Danach begann der Frühschop­pen, der allerdings bis zum Dunkel werden dauerte. Musika­lisch umrahmt bis ca. 15 Uhr von der Grenzlandblaskapelle wurde gemeinsam gegessen, getrunken, erzählt und im Hintergrund wurden Filme über Ereignisse in Bärwalde gezeigt

 

Am Montag trafen sich die Senio-ren aller Ortsteile im Zelt. Bei Kaffee und Kuchen gab es rege Unterhaltungen. ihnen wurde ein kurzweiliges Programm mit Eulen und Falken aus dem Wildgehege Moritzburg geboten.

 

Für die köstliche Bewirtung und Ordnung auf dem Festplatz an diesen drei Tagen sorgten wie immer die Mitglieder des Jugendclubs, dafür ein ganz herzliches Dankeschön. Es war ein wundervoll gelungenes Fest­wochenende. Dafür möchten sich die Einwohner bei allen Organisatoren, unter Leitung der Feuerwehr und  dem Jugendclub Bärwalde, recht herzlich bedanken.Im Namen allerPetra & Eberhard Damme

Die Abschlußklassen der Heinrich-Zille Mittelschule Radeburg.

Frei nach der Musik von Rio Reisers „Junimond“ und mit einem eigens dafür geschriebenen Text wurden am Freitag, dem 5. Juni, die Absol­venten des Jahrgangs 2013 feierlich aus der Mittelschule „Heinrich Zille“ entlassen. Alle 57 Schüle­rinnen und Schüler konnten sich über ihr Abschlusszeugnis freuen. Herzlichen Glückwunsch!

 

Zwei von Ihnen gehören mit einem Gesamtdurchschnitt von 1,06 zu den 63 besten Mittelschülern Sachsens und wurden am darauf folgenden Montag im Rahmen eines Festak­tes von Kultusministerin Brunhild Kurth im Sächsischen Landtag ausgezeichnet.

Für fast alle Absolventen beginnt nun die Berufsausbildung, doch etwa ein Drittel des Jahrgangs wird weiter zur Schule gehen und ein Abitur oder Fachabitur ablegen. Wir wünschen euch allen viel Erfolg.

Den Schülerinnen und Schülern war die Erleichterung anzusehen, als sie endlich ihr Zeugnis in den Händen hielten und dennoch floss an diesem Abend auch so manche Träne. Das mag an der Musik von Rio Reiser gelegen haben oder am Flair der neuen Aula oder auch einfach an den Erinnerungen an die Schulzeit, die in diesem Moment schon Geschichte war.

„Doch jetzt tut´s nicht mehr weh, nein es tut nicht mehr weh . . .“

 

Liebe Absolventen, behaltet die Zillezeit in guter Erinnerung, auch wir werden euch nicht vergessen.

Michael Ufert-Schulleiter-

Radeburger Carnevalsclub

Willkommen in der Bunten RABUblik!

Zu bunt kann es einem echten Nar-ren eigentlich nie werden, deshalb war es mal an der Zeit der Farbenvielfalt als solcher den nötigen Raum zu geben.

Alle Jahre freuen sich unsere Rabu-Fans thierisch auf die tollen Tage und die Aufwartung von hunderten buntuniformierten Ihresgleichen aus aller Narren Länder – von Lich­tenberg bis Lommatzsch, und von Pulsnitz bis Plessa. Und noch mehr freuen sich alle auf die leichtsinnlich bekleideten Funken mit Röckchen in allen denkbaren Farben. Eine bunte Truppe in Rabu kommt da angetanzt, angewallt und gerauscht und gibt der RABUblik die Ehre.

Und in dieser Saison kommt nun ein kunterbunter Reigen an Umzugsteil­nehmern, Partygästen und Zuschau­ern auf uns zu, der sich diesmal selbst genug sein dürfte, denn leichter den je dürfte die Ideenfindung fallen:  jeder braucht einfach nur sein wahres Gesicht zu zeigen - als Engel, als Teufel, als Fuchs oder als Schwein, als Neunmalklug oder Rindvieh... Man sieht sie schon vor sich, die endlose, vielgestaltige Polonaise.

Und dann erst der Umzug. Der wird wahrscheinlich diesmal zum bunte­sten Aufmarsch aller Zeiten. Kun­terbunte Kühe, Buntstifte, buntes Federvieh, Clowns, Gummibären, Buntmetalle, bunte Diagramme, Fingernägel, Kondome, Perücken, Murmeln, Brillen... und bunte Eier so viele, wie man sonst nur zu Ostern im Sorbenland sieht...

Oder die nicht zufällige Namens­nähe zur Bunten Republik Neu­stadt, denn diese drückt ja genauso Lebensfreude, Musikvielfalt und Multikulti aus wie unser RaBu.

Wir freuen uns darauf, dass ihr wieder begeistert dabei seid, mitmacht, mit­lacht und gemeinsam mit uns Spaß habt, wenn es am 11.11. 11:11 Uhr auf dem Marktplatz heißt: Willkommen in der Bunten RABUblik.Euer RCC

Grund- und Mittelschule Radeburg

Der Ton macht die Musik

Das Polizeiorchester des Freistaates Sachsen zu Besuch in Radeburger Schulen

Berbisdorf

... genau das ist die Frage, wenn man die in frischem Farbton erstrahlende Kirche sieht. Die Meinungen da-rüber sind dorfauf dorfab durchaus geteilt. „Unsere Kirche schlüpfer­farben? Ne! Geht gar nicht!“ ist da zu hören.

RAZ hat mal nachgefragt beim ver­antwortlichen Planer, Samuel Jeni­chen. Sein Architekturbüro hat sich in der Region Dresden einen Namen gemacht, was denkmalpflegerische Sanierung von Kirchen angeht. Er hat durchaus Verständnis für solche Meinungen, jedoch war das Ziel der Sanierung, die Kirche wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen – das heißt, zurück zum monochromen klassizistischen Stil, in dem die Kirche 1841 erbaut wurde. Da gab es die farblich abge­setzten Fensterleibungen noch nicht, wie sie zuletzt zu sehen waren. Der Planer hat gemeinsam mit Restau­rator Michael Gruner aus Batzdorf die ursprüngliche Farbe freigelegt und diese wieder ausgewählt. Sie wurde in alten Plänen als „helles rosa“ beschrieben.                     KR

Alter    oder neuer Glanz?

Endlich hatte der Dirigent alles im Griff.

Am Donnerstag, den 4. Juli 2013 hieß es für vier Klassen der Zille­schule auf geht`s in die Turnhalle der Radeburger Grundschule. Was dort aufgebaut war, sah so gar nicht nach Polizei aus: Blasinstrumente aller Art, verschiedenste Schlag- und Rhythmusinstrumente, sogar eine

E-Gitarre war dabei.

 

Mit großer Spannung warteten die Schüler der Grund- und Mittelschule auf den Beginn. Doch was war das? Ein großes Durcheinander und eine Kakophonie von Tönen war zu hören. Einige Schüler hielten sich spontan die Ohren zu, die Lehrer blickten verwirrt. Jedes Instrument wollte den Ton angeben und ein Diri­gent war nicht in Sicht. Schließlich übernahm ein Orchestermitglied das Mikrofon und sorgte für Ordnung. Nach und nach stellte er die Instru­mente und deren Eigenheiten vor. Wobei einige Instrumente immer noch vorlaut waren und tonangebend sein wollten.

 

Nachdem dann doch der Dirigent den Taktstock übernahm überzeug­ten uns die Musiker von ihrem Können. Nicht nur Blasmusik son­dern auch Rock- und Filmmusik beeindruckten die Hörer.

 

Neben all diesen musikalischen und optischen Eindrücken, wurde den Schülern klar, dass auch in der Musik nichts ohne Teamgeist und Zusammenhalt funktioniert. Man muss sich absprechen und aufeinander eingehen, damit kein heilloses Durcheinander, sondern ein sinnvolles Miteinander entsteht.

Beate Wolter, Steffi Rous

Begeisterung bei den Zuhörern.


Mittelschule „Heinrich Zille“ Radeburg

Grundschule Radeburg

DANKESCHÖN

Aus Liebe zum Kind….


kommen sie gern in die Radeburger Mittelschule, obwohl sie weder Schü­ler noch angestellte Lehrer sind. Sie sind aus unserem Schulalltag einfach nicht wegzudenken. Sie sind Rentner, die noch lange nicht zum alten Eisen zählen, ehemalige Lehrer, denen die Förderung unserer Kinder immer noch am Herzen liegt, Radeburger, die einfach ihre Verbundenheit mit der Schule zeigen wollen.

Erst am Montag, dem 24. Juni, prä­sentierten Rita und Horst Richert gemeinsam mit  ihren Schützlingen beim Vorspiel vor Eltern, Großel­tern, Geschwistern und Lehrern, was nach einem Jahr harter Arbeit im Keyboard- und Gitarrekurs entstanden ist. Einer entdeckte sein Interesse an Musik, ein anderer bemerkte, wie beweglich doch seine Finger sein können und vielleicht wird bald jemand von ihnen in unse­rer Schulband zu sehen sein. Viele wollen auf alle Fälle im nächsten Schuljahr weiter machen.

Auf eine weitere Präsentation im Juni durfte sich die Mittelschule Ebers­bach freuen. Die Musiktheatergruppe der Klassen 5-7, die wiederum von Frau Richert in Zusammenarbeit mit Frau Schneider geleitet wird, trat mit einer Neufassung des Märchens „Schneewittchen“ auf.

Eigentlich wollte die Gruppe, wie jedes Jahr, am Theaterfestival „Alles spielt“ an den Landesbühnen Sach­sen teilnehmen, aber der Auftritt war buchstäblich ins Wasser gefallen. So organisierte Frau Richert ein Vorspiel in der Nachbargemeinde.  Dankbare Zuschauer spendeten viel Beifall - ein schöner Lohn für ein Jahr Arbeit. Vielleicht könnte sich hieraus auch eine Tradition entwickeln.

Von Montag bis Donnerstag wird unser Angebot der Hausaufgabenbe­treuung rege genutzt. Durchschnitt­lich 30 Schüler (manchmal 50 und mehr) nehmen täglich die Chance wahr, Hausaufgaben in Gemein­schaft und unter Anleitung zu erle­digen. So manch unlösbare Aufgabe entpuppt sich hier als super einfach, Berichtigungen führen zu besseren Noten und gemeinsame Projektar­beit trotz weit entfernter Wohnorte stellt kein Problem mehr dar.

Das alles wäre nicht möglich, wenn wir nicht Frau Knäschke und Frau Schwarz zu unserem Team zählen könnten, die jeden Montag die Nachmittags-Lernzeit übernehmen. Beide fiebern mit, wenn die Schü­ler dann die von ihnen gemeinsam trainierten Arbeiten schreiben oder Kurzvorträge halten. Manchmal trocknen sie auch Tränen, wenn es einmal nicht so geklappt hat.

Die Geschichten ließen sich weiter erzählen. Im Jahrbuch finden sich Ideen von unserem Medienge­stalter, Herrn Finke, Solarmobile flitzten über den Hof, gebaut nach Anleitung durch unseren Energie­experten, Herrn Bauer, die Sterne zum Greifen nahe brachte uns Herr Raum, Fragen zur Homepage und Pressearbeit beantwortete geduldig die Firma Ideenwerk Kroemke, manch graue Wand bunt zauberte der Grafikdesigner, Herr Bieler, der Schulklubgarten blüht durch den grünen Daumen von Frau Kunert, …

 

Wir danken allen, die in diesem Schuljahr unser Schulleben bunter machten und unseren Kindern so viele Möglichkeiten zur Entfaltung gegeben haben. Viele von ihnen bleiben uns auch im nächsten Schuljahr treu – darüber freuen wir uns.

Silke Große

möchte der Vor­stand des Vereins zur Förderung der Grundschule Rade­burg auf diesem Weg einmal an alle

Unterstützer unseres Vereins im Namen aller Vereinsmitglieder, den Lehrern und Schülern unserer Grundschule in Radeburg sagen.

Wir konnten in diesem Jahr für unsere Grundschüler eine „interak­tive Tafel“ im Wert von 3556,91€ kaufen. Der Gewinn aus der Tom­bola vom Weihnachtsmarkt 2011 floss in diese Anschaffung. Die Differenz wurde aus Vereinsmitteln dazu gezahlt.

Durch Ihre Unterstützung der Tombola auf dem Heinrich-Zille-Weihnachtsmarkt 2012 konnten wir 1085,93€ erwirtschaften.Von diesem Geld haben wir in den letzten Wochen 2 hochwertige Säulengrills, eine Feuerschale und Material zur Ausgestaltung der Schule gekauft.

Außerdem wird es für die ABC-Schützen in diesem Jahr eine kleine Überraschung zum Schulstart geben.

Das alles ist nur durch Ihre Hilfe möglich gewesen.

Ein besonderer Dank an die Firmen in Radeburg die uns jedes Jahr Gewinne für die Tombola spenden.

Durch die unkomplizierte Zusam­menarbeit mit dem IDEENWERK KROEMKE, welche uns ihre Fir­menräume zur Vorbereitung der Tombola bereitstellte und Steffi Krause die Sachspenden einsam­melte wäre die Tombola 2012 kaum denkbar gewesen.

Wir wünschen allen Radeburgern einen schönen Sommer und freuen uns schon Sie auf dem Weihnachts­markt an unserer „Bude“ wieder­zusehen.Der Vorstand des Vereins zur Förderung der Grundschule Radeburg

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Heimat - und Naturschutz-verein Promnitztal e.V.

Wir buttern wieder!

Am 11.08.2013 ab 14 Uhr zeigen die Mitglieder des Heimat- und Natur­schutzvereins Promnitztal e.V. im Dorfgemeinschaftshaus Bärnsdorf den Weg von der Milch zur Butter.

Zahlreiche Arbeitsschritte waren nötig, bis von der Milch die Sahne getrennt war und Butter geschlagen werden konnte. Begleiten Sie uns und schauen Sie uns über die Schulter, wenn wir mit historischen Geräten aus „Omas“ Küche Butter herstellen.

Aufruf: Damit alles so authentisch wie möglich ablaufen kann, sind wir auf der Suche nach einer Milchkanne, die hygienisch einwandfrei verwendet werden kann. Über eine Leihgabe oder eine Spende einer solchen Milchkanne würden wir uns sehr freuen!

Heimat - und Naturschutzverein Promnitztal e.V.

01471 Radeburg

Bärnsdorfer Hauptst. 48

Informationen:        

http://Promnitztal.de/Heimatverein

E-Mail: Heimatverein@Promnitztal.de

Telefon/AB: 035208/2670

DEKRA Dresden

Sicher in den Urlaub starten

Technik-Check vor dem Urlaubs-Start

Die Sachverständigen von DEKRA Dresden sagen, worauf Autofahrer achten sollten, damit die Ferien zum Vergnügen werden.

Auto prüfen. „Ein gründlicher Check von Auto, Wohnwagen und Motorrad sollte zum Pflichtprogramm gehö­ren“, rät Wolfgang Thamm, Leiter Prüfwesen bei DEKRA Dresden. „Hier muss die Technik zeigen, dass sie den Strapazen einer langen Reise gewachsen ist. Räder und Reifen, Bremsen und Beleuchtung sind zu prüfen genauso wie Motoröl, Brems­flüssigkeit und Wasser.“

Hauptuntersuchung vorverlegen

Wenn bei einem längeren Aus­landsaufenthalt die Prüfplakette am Fahrzeug abläuft, haben Autofahrer im Urlaubsland in der Regel damit keine Probleme. Anders ist es bei der Rückreise nach Deutschland. Hier gilt die Verpflichtung, die Hauptun­tersuchung unverzüglich nach der Rückkehr nachzuholen, so die Sach­verständigen von DEKRA Dresden. Ansonsten riskiert der Fahrzeughalter ein Verwarnungs- oder Bußgeld – auch dann, wenn der Prüftermin erst während der Urlaubsfahrt fällig wurde. Dieses Ärgernis können Auto­fahrer auf einfache Weise vermeiden, wenn sie die demnächst fällige Hauptuntersuchung etwas nach vorn verlegen und sich ihre Plakette bereits vor dem Urlaubsantritt holen.

Im Sommer drohen

mehr Reifenplatzer

In den Sommermonaten steigt die Gefahr von Reifenplatzern, die immer wieder zu schweren Verkehrs­unfällen führen, so eine Warnung der Sachverständigen von DEKRA Dresden. Zu den häufigsten Ursa­chen eines Reifenausfalls zählt das Fahren mit zu geringem Reifendruck. Als Folge davon verrichtet ein Pneu eine größere Walkarbeit und erhitzt sich dadurch immer stärker, bis sich schließlich die Lauffläche vom Reifenunterbau löst. Risikofaktoren wie lange Fahrten, hohe Geschwin­digkeiten, schwere Ladung und hohe Außentemperaturen begünstigen den Ausfall eines Reifens noch.

Nach dem Rat von Wolfgang Thamm, Experte bei DEKRA in Dresden, gehört vor jeder längeren Autoreise daher ein Check der Reifen zum Pflichtprogramm. Wichtig: Reifen­fülldruck bei kalten Reifen überprü­fen, falls nötig nach der Betriebsan­leitung anpassen und alle zwei bis drei Tankstopps erneut kontrollieren.

Eine große Gefahr geht auch von überalterten Reifen aus, die häufig an Fahrzeugen mit geringer Fahrleistung zu finden sind wie etwa an Cabrios, Wohnmobilen oder Anhängern. Laut Empfehlung der DEKRA sollten Reifen mit einem Alter von mehr als sechs Jahren ausgetauscht werden. Ratsam ist weiterhin ein Check der Reifen auf äußere Schäden. Einge­fahrene Fremdkörper oder Reifen­schäden, etwa durch das Auffahren auf scharfkantige Bordsteine, können einen Reifenausfall begünstigen.

Schweres nach unten. Mountain-Bike, Surfbrett und Segelboot – zum Urlaubsglück gehört allerhand Zubehör. Sicher befestigt landet es unterwegs nicht auf der Straße. Ist das Gepäck im Innenraum gut verstaut, damit es im Ernstfall nicht zum töd­lichen Geschoss wird? Schwere Teile gehören nach unten und möglichst nicht aufs Dach, Ladung in Vans und Kombis mit soliden Trennnetzen sichern oder mit Spanngurten festzur­ren. Aufs zulässige Gesamtgewicht und genügend Sicht nach hinten achten. Beim Beladen außerdem darauf achten, dass man nötigenfalls schnellen Zugriff auf den Verbands­kasten, das Warndreieck und die Warnweste hat.Pressebüro Rolf Westphal

Radeburg

Neues Zille-Buch im Heimatmuseum

Ab dem 01. 06. 2013 ist im Heimatmu­seum Radeburg, neben den Heften zur Stadtgeschichte, ein neues Zille-Buch erhältlich. Unter dem Titel: „Heinrich Zille -unterwegs in seinem Milljöh zu den wichtigsten Aufenthaltsorten“, wurde vom Bäßler Verlag Berlin ein empfehlenswer­tes Buch herausgegeben, dass unter der fachlicher Beratung von Jürgen Borgard, Zille-Museum Berlin, entstand. Zilles Grafiken und Fotografien unterstreichen abwechslungsreich die Beschreibung seines Lebens.Hartmann, Heimatmuseum RadeburgHeinrich-Zille-Straße 9


Sitzung des Stadtrates

29.08.2013 - 19:30 Uhr

im Ratssaal der Stadt Radeburg

Schuldnerberatung

am Freitag, den 23.08.von 9-12 Uhr;Bürgerbüro Erdgeschoß

Technischer Ausschuß

23.07.13 - 19.00 Uhrim Ratssaal der Stadt Radeburg


Stadt Radeburg

Stadt Radeburg – Bauamt

Stadt Radeburg


Gemäß § 88 (4) der Gemeinde­ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom  18. März  2003 (GVBL.S.55,  ber. S. 159, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Januar 2008 (GVBL. S.138) wird  hiermit bekannt gemacht, dass  der Stadtrat  der Stadt Radeburg am ‚11. Juli 2013 die Jahresrechnung 2012 der Stadt Radeburg mit Beschluss Nr. 03 – 43./5. gemäß der vorgelegten Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung (Anlage 1) festgestellt hat.

 

Gleichzeitig weisen wir auf die in § 88 (4) SächsGemO festge­legte öffentliche Auslegung der Jahresrechnung 2012 und den Rechenschaftsbericht hin. Diese Unterlagen liegen vom 22. Juli 2013 bis zum  01. August 2013 während den Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung / Kämmerei (2. Obergeschoss) für jedermann zur Einsichtnahme aus. 

Information des Stadtbauamtes

Verkehrsbehinderungen durch

Brückeninstandsetzungsarbeiten und deren Vorbereitung

Beschlüsse des Stadtrates

zur 43. Beratungam 11.07.2013

Am 01. August 2013 beginnen Instandsetzungsarbeiten an der Fußwegbrücke Angelsteg (Boden/Großdittmannsdorf) durch das Bauunternehmen Henry Kunert aus Dresden-Weißig. Bis dahin dauern die Arbeiten an der Holz­brücke Boden durch die Agro Landschafts- und Tiefbau GmbH aus Radeburg. Aufgrund der durch das Hochwasser verstärkten Schä­den  müssen dabei beide Brücken jeweils voll gesperrt werden. Bitte beachten Sie die örtlichen Hin­weise. Eine Fußgängerquerung ist nicht möglich.

In öffentlicher Sitzung

Beschluss Nr. 01 - 43./5.

Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit

Beschluss Nr. 02 - 43./5.

Bestätigung des Protokolls der 42. Beratung des Stadtrates

Beschluss Nr. 03 - 43./5.

Feststellung der Jahresrechnung 2012 für die Stadt Radeburg

Beschluss Nr. 04 - 43./5.

Bestellung gemeindliche Vollzugs­bedienstete

Beschluss Nr. 05 - 43./5.

Ersatzneubau Straßenbrücke Hei­destraße,  Großdittmannsdorf – Beschluss zur Einstellung der aktualisierten Kosten in den dop­pischen Haushalt

Beschluss Nr. 06 - 43./5.

Neubau Kinderkrippe „Hasel­nussspatzen“ Radeburg, Los 15.1 Außenanlagen

 

In nichtöffentlicher Sitzung

Beschluss Nr. 07 - 43./5.

Bestellung einer stellvertretenden Kassenverwalterin

 Anlage 1 zum Beschluss

Feststellung der JR 2012

Feststellung und Aufgliederung des Ergebnissesder Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2012  - in Euro -

Vollsperrung Berbisdorfer Straße in Großdittmannsdorf

            Verwaltungs-              Vermögens-               Gesamthaushalt         haushalt    haushalt      

1. Soll-Einnahmen      11.219.753,76         3.519.306,93           14.739.060,69

2. + neue Haushaltseinnahmereste               ---------------            0              0

3. -  Haushaltseinnahmereste Vorjahr*          ---------------            62.912,15  62.912,15

4. Bereinigte Soll-Einnahmen      11.219.753,76         3.456.394,78           14.676.148,54

5. Soll-Ausgaben       11.219.753,76         4.115.848,48           15.335.602,24

6. + neue Haushaltsausgabereste                0              0              0

7. -  Haushaltsausgabereste Vorjahr*            0              659.453,70 659.453,70

8. Bereinigte Soll-Ausgaben        11.219.753,76         3.456.394,78           14.676.148,54

9. Fehlbetrag(VmH Nr. 8./. Nr. 4)  ---------------                     0    0

Nachrichtlich (Haushaltsausgleich § 22 KomHVO)                          

10. Soll-Ausgaben VwH – enthaltene Zuführung an VmH  1.921.871,36              -------------               --------------

11. Soll-Ausgaben VmH – enthaltene Zuführung an VwH  --------------                                        0  --------------

12. Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 Satz 2  KomHVO: 977.907,50 E             --------------              -------------             --------------

13. Soll-Ausgaben VmHH – enthaltene Zuführung zur allgem.  Rücklage Überschuss, GrpNr. 91             --------------            195.691,92 --------------

14. Soll-Einnahme- enthaltene Entnahme aus der allgem.  Vorsorge- Rücklage (40% Auflösung in 2011) --------------            61.758,01  --------------  

15. Soll-Einnahme VwH – enthaltene Zuführung  zum allgem. Ausgleich              0              ---------------           0

16. Fehlbetrag nach § 79 Abs.2 SächsGemO  (vergleiche § 23 Abs.1Satz 2 KomHVO)         --------------                            0              --------------

Die Kanalbauarbeiten werden  in der Berbisdorfer Straße fortge­setzt. Die Arbeiten erfolgen unter abschnittsweiser Vollsperrung. Es empfiehlt sich, planbare Liefe­rungen und Entsorgungen vorab durchführen zu lassen. Zur Zeit ist der Abschnitt Hauptstraße bis Berbisdorfer Straße 8 voll gesperrt.

Die Anfahrt der KITA ist vom 22.07.bis 28.07.2013 nicht mög­lich. Bis dahin ist die Zufahrt über die Pappelstraße möglich. Danach kann wieder von der Hauptstraße zugefahren werden. Der Zugang zur KITA wird immer gewährleistet.

Ab 29.07.2013 wird der Abschnitt zwischen Berbisdorfer Straße 8 und 12 in etwa 3 Wochen gebaut. Genaue Informationen zum Ablauf und den aktuellen Sperrbereichen erfolgen mit Handzettel regelmäßig.

Bitte verstellen Sie nicht mit Ihren Fahrzeugen die Anfahrten des jeweiligen Baubereiches! Die Arbeiten verzögern sich dadurch!

Vorankündigungen Schadensbeseitigungen im  Gesamtgebiet

Nach den Hochwasser- und Starkregenereignissen werden zur Zeit noch die Angebote zur Schadensbeseitigung eingeholt. Parallel wird aber bereits mit der Gefahrenbeseitigung begonnen. Eine Vorankündi­gung von Behinderungen ist nicht immer möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verkehrsbehinderungen aufgrund eines Brückenabbruchs und einer damit im Zusammenhang stehenden Vollsperrungder A 13 am 27./28.7.

Stadt Radeburg– Kämmerei

Zum Brückenabbruch des Bw 62Ü1 (A13) muss in der Nacht vom 27.07.2013 - 20:00 Uhr bis 28.07.2013 - 8:00 Uhr der Strec­kenabschnitt Marsdorf-Radeburg voll gesperrt werden.

Auf Grund der Sanierungsarbei­ten im Gewerbegebiet Radeburg wird der Verkehr durch Radeburg über die Dresdner Straße, weiter durch den Kreisverkehr Am Sinter, weiter zum Kreisverkehr Lidl und dort wieder auf die Autobahn geführt.

Öffentliche Bekanntmachung

der Stadt Radeburg gemäß § 80 Abs. 3 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 13.08.1999, zul. geändert durch Gesetz vom 29.01.2008   i. V. m. § 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Wahrnehmung polizei­licher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete vom 19.09.1991, geändert durch Verordnung vom 23.08.2001

Der Stadtrat der Stadt Radeburg hat in seiner Beratung am 11.07.2013 widerruflich

Frau Madlen Wannrich

per 01.08.2013 zur gemeindlichen Vollzugsbediensteten bestellt.

Gemäß § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbe­dienstete  werden der oben genann­ten Vollzugsbediensteten nachfol­gende Aufgaben übertragen:

1. Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs,

2. Vollzug der Satzungen, Orts- und Kreispolizeiverordnungen,

3. Vollzug der Vorschriften über die Beseitigung von Abfällen,

4. Vollzug der Vorschriften über das Sammlungswesen,

5. Schutz öffentlicher Grünan­lagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätze und anderer dem öffentlichen Nutzen dienender Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung,

6. Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen,

7. Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Ladenschluss,

8. Vollzug der Vorschriften über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen,

9. Vollzug der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.

Die gemeindliche Vollzugsbedien­stete ist gemäß § 58 des Gesetzes über Ordnungswidrig-keiten in der jeweils geltenden Fassung (OWiG) ermächtigt, Verwarnungen zu erteilen und Verwarnungsgelder zu erheben.

Radeburg, den 12.07.2013R i t t e r, Bürgermeisterin

Stadt Radeburg

BekanntmachungAufstellungsbeschluss –Bebauungsplan

Der Stadtrat der Stadt Radeburg beschloss am 13.06.2013 zur öffentlichen Stadtratssitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Wohngebiet Am Herold­stein“.

 

Der Geltungsbereich des Bebau­ungsplans hat eine Gesamtgröße (Bruttofläche) von ca. 3,5 ha und ist in der Anlage zum Aufstellungs­beschluss zeichnerisch dargestellt.

 

Er beinhaltet die Flurstücke 725/12, 725/7 und Teile der Flur­stücke 751/13, 756/9 und 766/7 der Gemarkung Radeburg.

 

Zwischen Investor und Stadt­verwaltung wird ein Erschlie­ßungsvertrag oder städtebaulicher Vertrag geschlossen.

Informationen der Bürgermeisterin

725 Jahre Stadt Radeburg

Am 1. August 2013 ändern sich die Öffnungszeiten des Radeburger Rathauses. Dienstags werden wir dann bis 19 Uhr öffnen. Wer selbst lange Arbeitszeiten oder -wege hat, soll so die Möglichkeit bekommen, die für ihn wichtigen Dinge in unserem Haus zu erledigen. Die Montags-Öffnungszeit entfällt, dafür ist künftig auch am Donnerstag Vor­mittag geöffnet.

Frau Zeidler wird die Bibliothek dienstags ebenfalls länger öffnen und bietet damit allen „Bücher­würmern“ die Möglichkeit, noch intensiver zu schmökern. Machen Sie davon gern reichlich Gebrauch und statten Sie sich rechtzeitig mit Urlaubs- und Freizeitlektüre aus. Einen interessanten Neuzugang hat auch Frau Hartmann im Heimat­museum mit einer neuen Broschüre über Heinrich Zille zu vermelden – ein Besuch lohnt sich also auch hier.     

2014 wird Radeburg sein 725. Stadt-jubiläum feiern. Das ist eine gute Gelegenheit, vor allem die Aktivi­täten der Vereine unter dieses Motto zu stellen und vielleicht ein ganzes Festjahr zu gestalten. Erste Ideen für kleinere oder größere Veranstal­tungen gibt es schon, nun liegt es an Ihnen und uns, hieraus ein Pro­gramm zu stricken. Ich kann Sie nur ermuntern, sich aktiv zu beteiligen.

Dass man auch in den Ortsteilen feiern kann, haben zum Beispiel die Bärwalder und Bärnsdorfer in den vergangenen Wochen wieder anschaulich unter Beweis gestellt. Hier gilt mein Dank den Organisato­ren und den vielen Ehrenamtlichen, die immer wieder mit Engagement und Fleiß abwechslungsreiche und dadurch auch gut besuchte Veran­staltungen auf die Beine stellen.

Aber auch die Jugendklubs können und wollen weit mehr als immer nur Party machen – das war die wichtig­ste Botschaft des ersten Rundtisch-Gespräches am 10. Juli 2013 im Radeburger Zillebunker. Dort spiel­ten Themen wie Schulungen zum Vereinsrecht, die Nachwuchsarbeit in den Vereinen oder eine solide Finanzausstattung genauso eine Rolle wie eine noch stärkere Zusam­menarbeit zwischen Mittelschule, Schulklub und Vereinen.

Aufmerksame Spaziergänger oder Radfahrer haben sicher die Plaketten gesehen, die an den Bäumen im Zille-Hain oder den Straßenbäumen angebracht wurden. Hintergrund ist die Erstellung eines Baumkata­sters, das der Inventarisierung und Festlegung von Pflegemaßnah­men dient. Und noch einige Worte zum Brunnen im Zille-Hain. Er konnte bisher nicht wieder in Betrieb genommen werden, da es durch das Hochwasser zu Verunreinigungen kam. Außerdem wurde die Düse des Springbrunnens im Wert von ca. 800 € gestohlen – hier steht also eine Ersatzbeschaffung an, die aus Mitteln des städtischen Haushalts finanziert werden muss.   

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses haben sich in ihrer Juni-Sitzung dafür ausgesprochen, das Programm INGE („Interaktive Gefahrenkarte für den kommuna­len Hochwasserschutz“) in der Verwaltung einzusetzen, das von Stadtwehrleiter Marcus Mambk empfohlen wurde. Auch andere Städte wie Meißen oder Radebeul arbeiten mit dieser Software. INGE bildet die Alarmierungsunterlagen von Städten ab und vermittelt einen schnellen Überblick über gefährdete Objekte in Abhängigkeit aktueller bzw. zu erwartender Wasserstände. Wenn INGE mit allen wichtigen Daten „gefüttert“ ist, wird sie zu einer echten Unterstützung beim Hochwasserschutz und im Katastro­phenmanagement.

Hoffen wir, dass sie nicht so bald zum Einsatz kommen muss und uns der Sommer mit seinen schö­nen Seiten nun erst einmal erhalten bleibt. Ihre Michaela RitterBürgermeisterin


KOMMT GRATULIEREN

 

 

 

Herzliche Glückwünsche übermittelt die Stadtverwaltung Radeburgzum 75. Geburtstagam 21.07. Karl-Heinz Methner            Bärnsdorfam 01.08. Horst Schleinitz     Radeburgam 06.08. Lothar Bunzeck           Radeburgam 14.08. Isolde Puhane  Berbisdorfzum 80. Geburtstagam 19.08. Siegfried Ramm         Radeburgzum 85. Geburtstagam 26.07. Erna Krätzschmar       Radeburgam 09.08. Adele Arnold   Radeburgam 09.08. Hildegard Schäfer         Radeburgam 10.08. Eva Leonhardt Radeburgam 11.08. Werner Tomisch            Radeburgzum 90. Geburtstagam 05.08. Helmut Jänichen        Radeburgam 12.08. Herbert Röllig  Großdittmannsdorfzum 91. Geburtstagam 21.07. Kurt Rotsche Volkersdorfzum 93. Geburtstagam 04.08. Käthe Klinger         Radeburgam 08.08. Rudolf Koch            Radeburg              Nachträglich gratulieren wir zur     Eisernen Hochzeit        am 10.07. dem Ehepaar     Annemarie und Heinz Rothe                     aus Berbisdorf

Zahnärztlicher Notdienst Radeburg / Moritzburg

An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen jeweils von 9-11 Uhr

20.07./21.07. Frau DS Schee Moritzburg, Zillerstr. Tel.  035207/82382

27.07./28.07. Frau Dr. Christiane Sachse,

 Radeburg,  Lindenallee 4a

 Tel. 035208/ 2737,  mobil: 0173/ 3640769

03./04.08. Frau  ZÄ Madlen Schneider, DD-Weixdorf, Schönburgstr. 21a                                                          

Tel. 0351/8804921

mobil: 0176/61261919

10./11.08. Herr DS Reinhold,

 RadeburgGroßenhainer Str. 27

 Tel.  035208/ 80516

17./18.08. Herr ZA Schmidt Ottendorf-Okrilla Auenstr. 1

 Tel. 035205/54346

 Tel. priv. 035795/3229

24./25.08. Frau Dr. Gross

 RadeburgHeinrich-Zille-Str. 13

 Tel. 035208/2195

Ärztliche NotdiensteRettungsstelle Meißen:Die Vermittlung des diensthabenden Bereitschaftsarztes erfolgt in dieser Zeit über die03521-73 85 21 Bereitschaftszeiten:Mo, Di, Do:      19.00 – 7.00 UhrMi:                14.00 – 7.00 UhrFr:                14.00 – 8.00 UhrSa:                08.00 – 8.00 UhrSo u. Feiertag:8.00 – 8.00 Uhr bzw. 7.00 UhrImpressum: Radeburger Anzeiger,  seit 1876, 137. (24.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch, Amtsblatt der Stadt Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungs­blatt für Radeburg (mit Bärwalde, Bärnsdorf, Berbisdorf, Volkersdorf und Großdittmannsdorf), mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach (mit Beiersdorf, Bieberach, Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth, Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf und Rödern), Informationsblatt für Steinbach, Tauscha (mit Dobra, Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna) und Medingen. Herausgeber, Layout und Satz: Werbung und Kommunikationsdesign Klaus-Dieter Kroemke e.K., August-Bebel-Str. 2,Tel. (035208) 80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet: www.radeburger-anzeiger.de, e-Mail: werbung@radeburg.de;Verantwortlich für die amtlichen Teile: Für Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Dieter Jesse, für Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für Amtsblatt des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“, Margot Fehrmann, Vorsitzende des AZV. Verantwortliche für den Anzeigenteil: Monika Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.: (035208) 80810, Fax. 80811. Verantwortliche für die Verteilung: Werbung- und Kommunikationsdesign Klaus Kroemke - Der Radeburger Anzeiger erscheint i.d.R. monatl., die enthaltenen Amtsblätter mindestens 1 x im Monat.  Anzeigenschluß ist am letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr.1/2005, Mediadaten werden auf Wunsch zugesandt. Ortspreis 0,70Euro/mm, für private Anzeigen 0,35 Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden, gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit, bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen 0,35 Euro/mm.Rechte: Nachdruck, auch auszugsweise, oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften. Leserzuschriften werden als zur Veröffentlichung bestimmt angesehen, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist und können ohne Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt werden.

Stadt Radeburg – Bürgermeisterin

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Mitarbeiterinnen und Mitarbei­ter der Stadtverwaltung werden ab dem 01.08.2013 jeden Dienstag bis 19.00 Uhr für Sie zu sprechen sein. 

Auch die Bibliothek können Sie künftig jeweils Dienstag bis 19.00 Uhr nutzen.

Gleichzeitig mit dieser Verän­derung werden die nachfolgend aufgeführten Änderungen der Öff­nungszeiten der Stadtverwaltung in Kraft treten.

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Radeburg

Montag geschlossen

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr      und 13.00 - 19.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr  und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

   Öffnungszeiten der Bibliothek Radeburg

Montag geschlossen

Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr    und 14.00 - 19.00 Uhr

Mittwoch 10.00 - 12.00 Uhr   und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag geschlossen

Freitag 10.00 - 12.00 Uhr       und14.00 - 16.00 UhrMit freundlichen GrüßenR i t t e r, Bürgermeisterin

Zweckverband Abfallwirtschaft oberes Elbtal

Zweckverband Abfallwirtschaft erinnertan zweite Abschlagszahlung bei Gebühren

Am 23. August wird die zweite Abschlagszahlung der Gebühren für das Jahr 2012 fällig. Der Zweckver­band Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) bittet alle Gebührenzahler um pünktliche Bezahlung.

Jeweils zirka drei Wochen nach Fälligkeit wird der ZAOE die Säu­migen schriftlich mahnen. Dafür gibt es eine Mahngebühr von fünf Euro. Sollte auch dann nicht gezahlt werden, muss der Zweckverband Maßnahmen zur Zwangsvollstrec­kung einleiten. Diese wird zirka vier Wochen nach dem Mahnschreiben schriftlich angekündigt. Einer der nächsten Schritte ist die Pfändung vor Ort durch einen Außendienst­mitarbeiter des ZAOE.

Um solche Maßnahmen zu verhin­dern, sollten Betroffene rechtzeitig in der Geschäftsstelle vorsprechen, um gemeinsam mit dem ZAOE nach Lösungen zu suchen, zum Beispiel Ratenzahlung.

Ein gutes Mittel, die Zahlungen nicht zu vergessen, ist das Abbu­chen der Beträge vom Konto. Dem ZAOE kann jederzeit eine Einzugs­ermächtigung erteilt werden. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Verbandsseite im Internet unter www.zaoe.de unter dem Button Formulare zu finden. Auch beim jeweiligen Geldinstitut kann eine entsprechende Ermächtigung erteilt werden. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, diese zu widerrufen.

 

Service-Telefon: 0351 4040450

Internet: www.zaoe.de,

Email: presse@zaoe.de

Geriatrisches Netzwerk Radeburg


Apothekenbereitschaftsplan

Seniorinnen und Senioren gesucht

im Rahmen unseres Projekts

„Alternsfreundliche Region - Stadt Radeburg“ Bereitschaftszeiten der Apotheken in Großenhain und Radeburg:- tägl. von 8 Uhr bis zum nächsten Tag 8 Uhr- zusätzl. Spätdienste Mo-Fr von 18 Uhr - 20 Uhr- zusätzl. Dienste an Sonn- u. Feiertagen von 10 - 12 Uhr, 17-19 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir suchen in Zusammenarbeit mit der Stadt Radeburg Seniorinnen und Senioren, die an unserem Projekt „Vorbeugender Hausbesuch“ teil­nehmen möchten. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. Ziel ist es, in der Kommune eine unabhän­gige sowie zentrale Beratungs- und Informationsstelle mit einem mobi­len Beratungsteam bei Hilfe- und Unterstützungsbedarf im Alter ein­zurichten. Der Hausbesuch soll uns helfen herauszufinden, welche Vor­stellungen bzw. Anforderungen Sie als Einwohner im Hinblick auf einen Versorgungs- und Beratungsbedarf haben. Aber auch Ihre Einschätzung für eine praktische Umsetzung des Konzeptes ist uns wichtig.

Dabei würde Sie ein Mitarbeiter des Netzwerkes zu Hause besuchen und ein Gespräch mit Ihnen führen. Bitte melden Sie sich dazu bis zum 30.07.2013 bei Herrn Andreas Spiel­bauer unter der Telefonnummer: 0173 - 28 37 210. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Geriatrisches Netzwerk Radeburg

GerN Radeburg

www.gern-radeburg.de                                          Ein Projekt der Fachkliniken für Geriatrie Radeburg GmbH 

Hospitalstraße 34 | 01471 Radeburg                  

Telefon: 035208 / 88 - 623 | E-Mail: info@gern-radeburg.de                 Zusatzdienst Großenhainer Apotheken 20.07.          Apotheke im Kaufland Meißen-Triebischtal                                              Marien-Apotheke     17-19 21.07.            Hahnemann-Apotheke Meißen                Marien-Apotheke     10-12 & 17-19 22.07.      Alte Apotheke Weinböhla        Apo. am Kupferberg                18-20 23.07.            Triebischtal-Apotheke Meißen                 Löwen-Apotheke     18-20 24.07.      Marien-Apotheke Großenhain                 Marien-Apotheke     18-20 25.07.            Hahnemann-Apotheke Meißen                Stadt-Apotheke        18-20 26.07.      Apotheke im Kaufland Meißen-Triebischtal                                             Stadt-Apotheke        18-20 27.07.            Apo. am Kirchplatz Weinböhla                 Apo. am Kupferberg                17-19 28.07.            Sonnen-Apotheke Meißen       Apo. am Kupferberg                10-12 & 17-19 29.07.             Alte Apotheke Weinböhla               Marien-Apotheke     18-20 30.07.            Apo. am Kirchplatz Weinböhla                Apotheke im Facharztzentrum 18-20 31.07.                 Sonnen-Apotheke Meißen       Mohren-Apotheke   18-20 01.08.            Stadt-Apotheke Großenhain     Stadt-Apotheke        18-20 02.08.                 Markt-Apotheke Meißen          Löwen-Apotheke     18-20 03.08.            Rathaus-Apotheke Weinböhla Stadt-Apotheke        17-19 04.08.            Alte Apotheke Weinböhla               Stadt-Apotheke        10-12 & 17-19 05.08.             Mohren-Apotheke Großenhain                Mohren-Apotheke   18-20 06.08.                 Elbtal-Apotheke Meißen (im Elbe-Center)                                               Apo. am Kupferberg                18-20 07.08.            Apo. am Kirchplatz Weinböhla               Apotheke im Facharztzentrum 18-20 08.08.            Sonnen-Apotheke Meißen       Stadt-Apotheke        18-20 09.08.            Alte Apotheke Weinböhla               Marien-Apotheke     18-20 10.08.            Elbtal-Apotheke Meißen (im Elbe-Center)                                               Löwen-Apotheke     17-19 11.08.      Löwen-Apotheke Großenhain Löwen-Apotheke     10-12 & 17-19 12.08.             Triebischtal-Apotheke Meißen                 Apo. am Kupferberg                 18-20 13.08.            Löwen-Apotheke Radeburg     Marien-Apotheke     18-20 14.08.            Markt-Apotheke Meißen          Apotheke im Facharztzentrum 18-20 15.08.                 Apotheke im Kaufland Meißen-Triebischtal                                             Stadt-Apotheke        18-20 16.08.            Apo. am Kupferberg Großenhain     Apo. am Kupferberg                18-20 17.08.            Apotheke im Facharztzentrum Großenhain                                              Apotheke im Facharztzentrum 17-19 18.08.            Rathaus-Apotheke Weinböhla Apotheke im Facharztzentrum                                                                                 10-12 & 17-19 19.08.             Moritz-Apotheke Meißen         Mohren-Apotheke   18-20 20.08.            Sonnen-Apotheke Meißen                 Löwen-Apotheke     18-20 21.08.            Engel-Apotheke Radeburg       Marien-Apotheke     18-20 22.08.            Hahnemann-Apotheke Meißen                 Löwen-Apotheke     18-20 23.08.            Apotheke im Facharztzentrum Großenhain                                              Apotheke im Facharztzentrum 18-20 24.08.      Moritz-Apotheke Meißen         Mohren-Apotheke   17-19 25.08.            Engel-Apotheke Radeburg       Mohren-Apotheke   10-12 & 17-19

TSV 1856 Radeburg e. V.

Eine erfolgreiche Saison des Tischtennisnachwuchsesist abgeschlossen

Es ist die Zeit, auch Dank zu sagen,

nachdem der Nachwuchs auf allen Ebenen, auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene, nicht zuletzt bei der Mitteldeutschen Meisterschaft immer  einen Podiumplatz eingenommen hat.

Stellvertretend für alle, die beim Training; bei den Spielen an der Bande mit Rat und Tat oder an der Organisa­tion mitgewirkt haben, möchten wir den Trainern und Betreuern Bernd Kühn, Ronny Gursinsky, Sandra Triebe, Norman Weber, Marc Domkeund Marc Ubigau herzlich danken.

3. Platz bei der ������������������������������Mitteldeutschen Mannschaftmei­sterschaft –

v.l.n.r. Christian Hilbert, Johannes Meinig, Tim Roßmann, Christoph Rieß, Friedrich Großmann

LSV Tauscha

Moritzburg


Sommerfest im Fasanengarten

Trainingslager

Anlässlich des Namenstags von Kurfürst Friedrich August III. und seiner Gemahlin Amalie Auguste, die das Fasanenschlösschen als Rückzugsort während der schö­nen Jahreszeit nutzten, lädt Muse im Fasanengarten am Samstag, 3. August 2013, ab 14 Uhr zu einem charmanten Sommerfest im französischen Stil. Besuchen Sie uns im Obstgarten unterhalb des Schlösschens, genießen Sie französische Spezialitäten, Bio-Limonaden & Bowle, Kaffee & Kuchen in unserem Parkcafé und erfreuen Sie sich an „Kunst im Grünen“, Blumen & Kräutern, Puppenspiel und vielem mehr.

Die B-Juniorinnen des 1.FFC For­tuna Dresden werden in diesem Sommer ein Trainingslager in Tauscha beim LSV Tauscha  zur Saisonvorbereitung durchführen. Dieses findet in der Woche vom 19.08.-23.08.2013 statt. Neben den kräftezehrenden Trainingseinheiten gilt es auch, einige Testspiele zu absolvieren.

Höhepunkte sind zweifelsohne die Spiele am Dienstag, den 20.08. 18:00 Uhr gegen des Juniorinnen-Bundesligateam des USV Jena und einen Tag später um 17:00 Uhr gegen die U19 Mädchen von Slavia Prag aus der 1.Tschechischen Nach­wuchsliga.

Außerdem ist am Donnerstagnach­mittag noch ein Spiel gegen die B/C-Jungs vom TSV Radeburg geplant.

Für die „Neugierigen“ sei gesagt, Zuschauer sind herzlich willkom­men, für Speis und Trank wird gesorgt werden.Jens Rosenhahn


  Bass, Bass, wir brauchen Bass!!!

 Mutige Frauen und  Männer gesucht!

 Der Posaunenchor der Kirchge- meinde Radeburg sucht mutige Männer und Frauen die ein  Blechblasinstrument erlernen  wollen. Besonders im Bass  (Posaune, Bassbariton oder Tenorhorn) suchen wir im Moment dringend Verstärkung. Aber auch Waldhorn oder Trompete können erlernt werden. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, aber durchaus hilfreich. Ein Instrument kann durch den Posaunenchor gestellt werden. Anfängerunterricht wird durch Darius Mütze (Student für Posaune aus Dresden) erteilt. 

Auch ehemalige Blechbläser sind herzlich eingeladen ihr Instrument wieder zur Hand zu nehmen und mitzuspielen!

Nur Mut! Nach ca. 1 –  1,5 Jahren kann man meistens schon im Posaunen­chor mitspielen!

                        Fragen und Anmeldungen an Kantor Markus Mütze   Tel.:  0172 366 8259  ·   Email: kantor.muetze@gmail.com

Die aktuellen Jungbläser  des Posaunenchores.

Ausgabe:

08/2013

Erscheinungstag:

19.07.2013

Gemeinde Ebersbach

KOMMT GRATULIEREN

Beschlüsse der Gemeinde Ebersbach

Den Jubilaren herzliche Glückwünsche übermitteln die Bürgermeisterin und der Gemeinderat Ebersbach. Wir wünschen weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.

In der nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 25.06.2013 und der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates am 04.07.2013 und des Technischen Ausschusses am 09.07.2013 wurden nachstehende Beschlüsse gefasst:

 

Hauptausschuss

 

52/06/2013             

Ablehnung des Antrages eines Gewerbetreibenden auf Erlass von

Nachzahlungszinsen

                                 

 

Gemeinderat

 

53/07/2013

Beschluss zur Einleitung und Durch­führung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 BauGB zum Bebauungsplan „Alte Dorfstraße – Naunhof“.

Hierbei wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Stellungnahme Insbesondere zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gegeben.

 

 

Technischer Ausschuss

 

54/07/2013 bis 65/07/2013    

Beschlüsse zu Bauvorhaben und Vorkaufsrechten von Bürgern der Ortsteile

 

66/07/2013                             

Beschluss zu einer Verkehrsrechtli­chen Anordnung für die Straße „Am

Kindergarten“ im OT Kalkreuth

 

67/07/2013

Beschluss zu einer Verkehrsrecht­lichen Anordnung für die „Heidel­beerweg“ im OT Freitelsdorf

 

68/07/2013

Beschluss zu einem Bauantrag

   

zum 91. Geburtstag             

am 09.08.2013        Hantke, Marianne    OT Freitelsdorf

zum 70. Geburtstag

am 26.07.2013        Krebs, Wolfgang     OT Bieberach

am 27.07.2013        Drescher, Klaus      OT Naunhof

am 01.08.2013        Obenaus, Gunter     OT Hohndorf

am 12.08.2013        Richter, Veronika    OT Reinersdorf

am 21.08.2013        Franzke, Brigitte      OT Naunhof

Gemeinde Ebersbach

Amtliche Bekanntmachung

Zahlungserinnerung 3. Rate Grundsteuer

Fälligkeit 15.08.2013

 Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindekasse bei verspäteten Zahlungen Säumniszuschläge und Mahngebühren erheben muss.

Um dies zu vermeiden empfeh­len wir Ihnen die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren. Bitte geben Sie bei der Überweisung das Buchungszeichen an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.

 

Bankverbindung der Gemeinde:

Sparkasse Meißen

Kto-Nr.: 3046000056, 

BLZ: 85055000

Gemeinde Ebersbach

Gemeinde Ebersbach

Liebe Leser,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Bibliothek in Ebersbach 

 vom 12. – 23. August 2013

wegen Urlaub geschlossen ist.

 

Am Dienstag, 27.08.2013, sind wir ab 14:00 Uhr für Sie wieder erreichbar. 

Wir wünschen allen Lesern eine schöne Urlaubszeit. Sollte Ihnen noch ein Buch für die Urlaubs­reise oder Ihre Freizeit fehlen, dann schauen Sie doch einfach mal vorbei.                             

  Die Mitarbeiterin der Bibliothek

Nächste Bürgersprechstunde derPolizei in der Gemeinde Ebersbach

Wann:    

am Dienstag, 13. August 2013 in der Zeit von 15:00 Uhr – 17:00 Uhr

 

Wo:

in der Gemeindeverwaltung Ebers­bach, Am Bahndamm 3

Landesdirektion Sachsen

Leserzuschrift

 Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)

über einen Antrag auf Änderung von einer bereits erteilten Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Gemarkung Ober-Mittel-Ebersbach

Vom 11. Juli 2013

Informationen der Bürgerinitiative„Gegenwind Rödernsche Heide“

Die Sacharbeit der Bürgerinitiativen hat die Politiker auf den Weg der Vernunft und des Überdenkens bishe­riger Positionen gebracht: Anfang Juli haben Bayern und Sachsen vereinbart, gemeinsam eine Bundesratsinitiative in Sachen Windenergie zu starten. Die Spitzenpolitiker beider Länder haben erkannt: Die Akzeptanz der für die Energiewende unverzichtbaren Windkraftanlagen hängt entschei­dend von deren Gesamthöhe und den entsprechenden Abständen zur Wohn­bebauung ab, denn diese bestimmen das Beeinträchtigungsgefühl der Menschen maßgeblich.

Ziel der Initiative ist es, eine Abstands­regelung  von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung einzuführen. Dabei will man erreichen, dass sich die Abstände an den Höhen der Wind­kraftanlagen orientieren. Die Politiker sprechen sich dabei für die 10h-Formel aus. Also: Der Abstand von Wohnbe­bauung und Windkraftanlagen sollte das Zehnfache der Gesamthöhe der Anlage nicht unterschreiten. Künftig würde somit gelten: Je höher das Windrad, desto größer der Abstand.

Das ist nur zu begrüßen und entspricht so auch der Mindestforderung vieler deutscher Bürgerinitiativen. Die Men­schen müssen sich die immer größer und größer werdenden Windriesen auf Abstand halten können!   

Der sächsisch-bayrische Gesetzesent­wurf zur Änderung des Baugesetz­buches enthält u.a. eine sogenannte Länderöffnungsklausel mit der Mög­lichkeit, die aktuell rechtsgültige Privilegierung von Windkraftanlagen einzuschränken. Denn diese Bevorzu­gung der Windräder führt gegenwär­tig dazu, dass die Planungsverbände und Kommunen vor Ort in der Regel keine höhenbezogenen Abstandsrege­lungen festschreiben können.

Die Windkraftlobby kann das alles naturgemäß gar nicht begrüßen. Seit Bekanntwerden dieser Bundesratsin­itiative laufen Vertreter der Branche dagegen Sturm. In Sachsen wettert dabei am lautesten der grüne Politiker und Planer Dr. Wolfgang Daniels. Er befürchtet das Ende des Ausbaus der Windenergie im Freistaat, wenn die Abstandsregelung so eingeführt wird. Viele Windparkprojekte wären dann kaum noch realisierbar – auch sein Windpark in unserer Rödernschen Heide stünde wohl vor dem Aus.  

Die öffentliche Diskussion ist eröff­net! Unsere Bürgerinitiative wird sich weiter rege daran beteiligen. Anfang Juli drehte ein ZDF-Fernsehteam hier vor Ort. Zwei Mitglieder unserer BI kamen zu Wort. Am 6.Juli lief der Beitrag im Länderspiegel.   

Der Regionale Planungsverband hatte seine Juli-Sitzung flutbedingt abgesagt. Erst nach der Sommerpause wird die Fortschreibung des Teilpla­nes Windkraftnutzung wieder auf der Tagesordnung stehen.

Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn es so weit ist.

Wir kämpfen weiter gegen die Errich­tung eines Windparks in der Rödern­schen Heide.

 

Mitstreiter und Unterstützer will­kommen!

www.gegenwindheide.deRentzsch

Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass der Abwasserzweck­verband „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“, Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach, einen Antrag auf Änderung einer bereits gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereini­gungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geän­dert worden ist, erteilten Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gestellt hat.

 

Der Antrag umfasst eine beste­hende Entwässerungsanlage (DN 150) nebst Sonder- und Nebenan­lagen sowie Schutzstreifen in der Gemarkung Ober-Mittel-Ebersbach, Flurstücke 152/1, 157/2, 315/3 der Gemeinde Ebersbach. 

Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der oben aufgeführten Gemarkung können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom Montag, dem 12. August bis einschließlich  Montag, dem 9. September 2013, montags bis donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr, freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der

Landesdirektion Sachsen,

Dienststelle Dresden,

Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Zimmer 4022, einsehen.

 

Dresden, den 11. Juli 2013

 

Landesdirektion SachsenUwe DewaldReferatsleiter PlanfeststellungVermieten in Cunnersdorf3-Raumwohnung, 1. Etage,ca. 61 m², Keller, Dachboden,295E KM zzgl. NK + KautionGV Ebersbach035208/955-18

Gemeinde Ebersbach

Veranstaltungen im Monat  Juli/August 2013 in der Gemeinde EbersbachSie wissen noch nicht wohin, dann hier unsere Hinweise:

20. Juli 2013          Sommernachtsfest am Schützenhaus20:00 Uhr                 Ebersbacher Schützenverein 1873 e.V.

26. – 27. Juli 2013                 Summer Opening Party20:00 Uhr       Jugendclub Naunhof e.V.

03. August 2013    Ausfahrt entlang der Röder bis zur Mündung 09:00 Uhr                Heimatverein Kalkreuth e.V.

04. August 2013    Badewannenrennen in Cunnersdorf14:00 Uhr Jugendtreff Cunnersdorf e.V.

17. August 2013    Vogelschießen in Niederebersbach12:00 Uhr     Ebersbacher Schützenverein 1873 e.V.

23. August 2013    Open Air am Schützenhaus Ebersbach21:00 Uhr             Jugendverein Ebersbach e.V.

Recycling

Hausmüllentsorgung – schwarze Tonne und gelbe Säcke

Ebersbach und Ortsteile          Montag,  22. Juli 2013

                Montag,  05. und 19. August 2013

Papierentsorgung – blaue Tonne

Ebersbach und Ortsteile          Montag, 22. Juli 2013           Montag, 19. August 2013

Bioabfall

25. Juli 2013, 01./ 08./ 15./ 22./ 29. August 2013

Die Abfallbehälter / - säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen. Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt.

AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“

03522/38920

Störungsmeldung über Stadtentwässerung Dresden GmbH:  

Telefon:  0351-8400866

Gemeinde Ebersbach


Polizeiverordnung der Gemeinde Ebersbach

gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor bestimmten Verhaltensweisen in oder auf öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von HausnummernAbschnitt 1 –Allgemeine Regelungern

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 – Umweltschädliches Verhalten

§ 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften Bemalen

§ 4 Tierhaltung

§ 5 Verunreinigungen durch Tiere

Abschnitt 3 –Schutz vor Lärmbelästigungen

§ 6 Schutz der Nachtruhe

§ 7 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u.ä.

§ 8 Lärm aus Veranstaltungsstätten

§ 9 Benutzung von Wertstoffcontai­nern und sonstigen Abfallbehältern

Abschnitt 4 – Schutz vor bestimmten Verhaltens­weisen und öffentlichen Beein­trächtigungen

§ 10 Verbotenes Verhalten

§ 11 Abbrennen offener FeuerAbschnitt 5 – Anbringen von Hausnummern

§ 12 HausnummernAbschnitt 6 – Schlussbestimmungen

§ 13 Zulassen von Ausnahmen

§ 14 Ordnungswidrigkeiten

§ 15 Inkrafttreten

 

Polizeiverordnung

Aufgrund von § 9 Abs. 1 in Verbin­dung mit § 1 Abs. 1 und § 17 des Polizeigesetzes des Freistaates Sach­sen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar2012 (SächsGVBl. S. 130), erlässt die Gemeinde Ebersbach nach Beschluss des Gemeinderates vom 25.April.2013 folgende Polizeiverordnung:Abschnitt 1 –Allgemeine Regelungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Gemeinde Ebers­bach.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher öffent-licher Verkehr stattfindet. Hierzu gehören insbesondere Fahrbahnen, Randstreifen, Rad- und Gehwege, Brücken, Parkplätze, Haltestellen, Haltestellenbuchten, Böschungen, Stützmauern und Gräben.

(2) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind der Öffentlich­keit zugängliche gärtnerisch gestaltete Anlagen oder sonstige Grünanlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- oder Landschaftsbildes dienen, sowie Kin­derspielplätze, Sport- und Bolzplätze.

(3)Öffentliche Einrichtungen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind in öffentlichen Bereichen befindliche Brunnen, Wasserbecken, Gewässer, Wartehäuschen, Telefonzellen, Sitzge­legenheiten, Spielgeräte sowie Abfall- und Wertstoffbehälter.Abschnitt 2 – Umweltschädliches Verhalten

§ 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen

(1) Das Anbringen von Plakaten, Beschriftungen oder Bemalungen, die weder eine Ankündigung noch eine Anpreisung oder einen Hinweis auf Gewerbe oder Beruf zum Inhalt haben, ist an Stellen, die von Flächen im Sinne des § 2 aus sichtbar sind, verboten. Dieses Verbot gilt nicht für das Plakatieren auf den dafür zugelas­senen Plakatträgern (z.B. Plakatsäulen, Werbetafeln, Anschlagtafeln) bzw. für das Beschriften und Bemalen speziell dafür zugelassener Flächen.

(2) Die Ortspolizeibehörde kann Aus­nahmen von dem in Abs. 1 geregelten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes oder eine Gefährdung der Sicherheit und Leich­tigkeit des Straßenverkehrs nicht zu befürchten ist.

(3) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Straßenverkehrs­ordnung sowie die Rechte Privater an ihrem Eigentum bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 4 Tierhaltung

(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden. Nutztiere sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.

(2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei her­umläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist.

(3) Auf öffentliche  Straßen und in laut Anlage 1 ausgewiesenen Grün- und Erholungsanlagen sowie allgemein in Fußgängerzonen und bei größeren Menschenansammlungen muss der Hundeführer den Hund an der Leine führen. Zudem müssen Hunde in grö­ßeren Menschenansammlungen einen Maulkorb tragen.

(4) Das Mitführen von Hunden auf öffentlichen Kinderspielplätzen ist untersagt.

(5) Der Halter von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen sowie anderer Tiere, die ebenso wie diese durch Körperkraft, Gift oder Verhalten Personen gefährden können, hat der Ortspolizeibehörde diesen Sachverhalt unverzüglich anzuzeigen.

(6) § 28 der Straßenverkehrsordnung, § 121 des Ordnungswidrigkeitengeset­zes sowie die Vorschriften des Geset­zes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden und der dazu erlassenen Verordnung bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 5 Verunreinigungen durch Tiere

(1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen i.S.v. § 2, die regelmäßig von Men­schen genutzt werden, durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.

(2) Der Tierhalter bzw. – führer hat sein Tier von öffentlich zugänglichen Liegewiesen, Kinderspielplätzen und Sportanlagen fernzuhalten.

(3) Die entgegen von Abs. 1 und 2 durch Tiere verursachten Verunrei­nigungen sind von den Tierführern unverzüglich zu beseitigen.

(4) Die Vorschriften des Kreislauf­wirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Sächsischen Abfallwirtschaft- und Bodenschutzgesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt.Abschnitt 3 -–Schutz vor Lärmbelästigungen

§ 6 Schutz der Nachtruhe

(1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen.

(2)  Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen die Durchfüh­rung der Arbeiten während der Nacht erfordern. Soweit für die Arbeiten nach sonstigen Vorschriften eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der Ausnahme.

(3) Die Vorschriften des Bundesimmis-sionsschutzgesetzes sowie des Geset­zes über Sonn- und Feiertage bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 7 Benutzung von Rundfunk-geräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u.ä.

(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabege­räte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden.

(2) Abs. 1 gilt nicht:

a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömm­lichen Brauch entsprechen,

b) für amtliche und amtlich geneh­migte Durchsagen

c) bei genehmigten Veranstaltungen.

(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertaggesetzes sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen bleiben unberührt.

 § 8 Lärm ausVeranstaltungsstätten

(1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen dringt, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erfor­derlichenfalls geschlossen zu halten. Satz 1 gilt nicht bei genehmigten Veranstaltungen.

(2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch für die Besucher von derartigen Veranstaltun­gen bzw. Versammlungsräumen.

(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des Gaststättengesetzes, der Sächsischen Gaststättenverordnung, des Ver­sammlungsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung sowie des Bundesim­missionsschutzgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 9 Benutzung von Wertstoff-containern und sonstigenAbfallbehältern

(1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter (Wertstoffcontainer) ist an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet.

(2) Es ist untersagt, Abfälle, Wert­stoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen.

(3) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbe­hälter einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt.

(4) Die Vorschriften des Bunde­simmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen, des Sächsischen Sonn- und Fei­ertagsgesetzes, des Kreislaufwirt­schaft- und Abfallgesetzes sowie des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes bleiben unbe­rührt.Abschnitt 4 –Schutz vor bestimmten Verhaltens­weisen und öffentlichen Beein­trächtigungen

§ 10 Verbotenes Verhalten

(1) In oder auf öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen ist ver­boten:

1. aufdringliches oder aggressives Betteln, beispielsweise durch hartnäc­kiges Ansprechen, durch körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholi­siertem Zustand,

2. erhebliches Belästigen anderer Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonsti­gen berauschenden Mitteln,

3. der Genuss von Alkohol, wenn bereits dieser aufgrund konkreter Vor­gänge unmittelbar erwarten lässt, dass andere Personen erheblich belästigt werden, beispielsweise durch auf­dringliches oder aggressives Verhalten,

4. Zerschlagen von Flaschen oder anderen Gegenständen,

5. Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse,

6. Nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden,

7. Verrichten der Notdurft.

(2) Von den Verboten des Abs. 1 Nr. 4 und 6 können von der Ortspolizeibe­hörde Ausnahmen zugelassen werden, sofern ein überwiegendes öffentliches Interesse nicht entgegensteht (z. B. Polterabende oder besondere öffentli­che Veranstaltungen). Die Zulassung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden.

(3) Die Vorschriften des Wasser­haushaltsgesetzes, des Sächsischen Wassergesetzes, des Indirekteinleiter­gesetzes, des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes sowie des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutz­gesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 11 Abbrennen offener Feuer

(1) Das Abbrennen öffentlicher Feuer und das Grillen im öffentlichen Bereich im Sinne von § 2 sind ohne Erlaubnis der Gemeinde Ebersbach verboten.

(2) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbun­den werden, wenn Umstände beste­hen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z.B. extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe des Waldes, die unmittelbare Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen u.s.w. sein.

(3) In Bereichen, die nicht von § 2 erfasst sind, ist das Abbrennen offener Feuer und das Grillen mit handels­üblichen Geräten und Brennstoffen erlaubt, wenn erhebliche Belästigun­gen Dritter ausgeschlossen sind.

(4) Das Abbrennen pflanzlicher Abfälle richtet sich nach den Bestimmungen der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle (Pflanzenabfall­verordnung – PflanzAbfV).

(5) Die Vorschriften des Kreislauf­wirtschaft- und Abfallgesetzes, des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes, der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzli­chen Abfällen, des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen, des Bunde­simmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen sowie der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen bei austauscharmen Wetterlagen werden von dieser Regelung nicht berührt.Abschnitt 5 – Anbringen von Hausnummern

§ 12 Hausnummern

(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnum­mer in arabischen Ziffern zu versehen.

(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnumme­riert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüg­lich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 Metern an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszu­gang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.

(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes bestim­men, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist.Abschnitt 6 – Schlussbestimmungen

§ 13 Zulassen von Ausnahmen

Entsteht für den Betroffenen eine unzumutbare Härte, so kann die Orts­polizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften der Polizeiverordnung zulassen, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen­stehen.

§ 14 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 17 Abs. 1 SächsPolG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 3 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt,

2. entgegen § 4 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere Men­schen, Tiere oder Sachen belästigt oder gefährdet werden,

3. entgegen § 4 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass Tiere im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei herumlaufen,

4. entgegen § 4 Abs. 3 nicht dafür sorgt, dass der Hund angeleint ist bzw. einen Maulkorb trägt,

5. entgegen § 4 Abs. 4 Hunde auf öffentlichen Kinderspielplätzen mit­führt

6. entgegen § 4 Abs. 5 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibe­hörde nicht unverzüglich anzeigt,

7. entgegen § 5 Abs. 2 ein Tier nicht von öffentlich zugänglichen Lie­gewiesen, Kinderspielplätzen oder Sportanlagen fernhält,

8. entgegen § 5 Abs. 3 die durch Tiere verursachten Verunreinigungen nicht unverzüglich entfernt,

9. entgegen § 6 Abs. 1, ohne eine Aus­nahmegenehmigung nach § 6 Abs. 2 zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr als unvermeidbar stört,

10. entgegen § 7 Abs. 1 Rundfunk­geräte, Lautsprecher, Musikinstru­mente oder andere ähnliche Geräte so benutzt, dass andere unzumutbar belästigt werden,

11. entgegen § 8 Abs. 1 aus Veranstal­tungsstätten oder Versammlungsräu­men Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere unzumutbar belästigt werden,

12. entgegen § 9 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer stellt,

13. entgegen § 9 Abs. 3 größere Abfall­mengen oder Abfälle, die in Haus-halten oder Gewerbebetrieben an-fallen, in die zur allgemeinen Benut­zung aufgestellten Abfallbehälter einbringt

14. entgegen § 10 Abs. 1 Nr. 1 auf­dringlich oder aggressiv bettelt,

15. entgegen § 10 Abs. 1 Nr. 2 andere Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten erheblich belä­stigt,

16. entgegen § 10 Abs. 1 Nr. 3 Alko­hol zu sich nimmt, wenn bereits dies aufgrund konkreter Vorgänge unmit­telbar erwarten lässt, dass andere Personen erheblich belästigt werden, beispielsweise durch aufdringliches oder aggressives Verhalten

17. entgegen § 10 Abs. 1 Nr. 4 Flaschen oder andere Gegenstände zerschlägt,

18. entgegen § 10 Abs. 1 Nr. 5 Gegen­stände außerhalb der dafür zur Ver­fügung gestellten Behältnisse liegen lässt, wegwirft oder ablagert,

19. entgegen § 10 Abs. 1 Nr. 6 näch­tigt, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden,

20. entgegen § 10 Abs. 1 Nr. 7 die Notdurft verrichtet,

21. entgegen § 11 Abs. 1 ein Feuer abbrennt, obwohl er dazu keine Erlaubnis besitzt,

22. entgegen § 12 Abs. 1 als Hausei­gentümer die Gebäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht,

23. entgegen § 12 Abs. 2 unleser­liche Hausnummernschilder nicht unverzüglich erneuert oder Hausnum­mern nicht entsprechend § 12 Abs. 2 anbringt.

(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit Aus­nahmen nach § 13 bzw. § 10 Abs. 2 zugelassen worden sind.

(1) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von mindestens 5,00 € und höchstens 1.000,00 €, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500,00 € geahndet werden.

 

§ 15 Inkrafttreten

(1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverord­nung der Gemeinde Ebersbach vom 26.01.2006 außer Kraft.

Anlage 1

Ausgewiesene Grün- und Erholungs­anlagen im Sinne von § 4 Absatz 3 sind:

1. Park Lauterbach

2. Park Naunhof

 

Ebersbach, den 26.04.2013                                                                    Fehrmann, Bürgermeisterin

 

Siegel

 

Hinweis:

Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verlet­zung von Verfahrens- oder Formvor­schriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung  als von Anfang an gültig zustande gekommen.

 

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist die Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genann­ten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Sommerferien

Mini-Bürger gesucht!

1. Riesaer Kinderspielstadt öffnet im Sommer die Stadttore

In den Sommerferien geht’s richtig rund auf der Freizeitinsel Riesa. Neben den beliebten Ferienangebo­ten der „Hütten-“ und „Teeniefrei­zeit“ wird vom 12. – 16.08.2013 die erste Riesaer Kinderspielstadt gegründet.

Die Idee, die hinter einer Kinder­spielstadt steckt, ist so einfach wie genial. Hier haben die Kinder die Möglichkeit spielerisch in die Erwachsenenwelt zu schnuppern und können dabei noch eine ganze Menge lernen. Angelehnt an den jahrelangen Erfolg der Großenhai­ner Spielstadt „Kleinhayn“ will der Verein Freizeitinsel Riesa e.V. nun auch den Schritt der Stadtgründung in Riesa wagen.

Doch was gibt es nun im Detail zu erleben? Auf dem Gelände der Frei­zeitinsel Riesa werden kindgerecht ein Rathaus, eine Sparkasse, ein Café, eine Schreinerei, ein Frisör und viele weitere Unternehmen oder Institutionen entstehen, in denen die Teilnehmer richtig arbeiten gehen können. Ja und wer arbei­tet, bekommt natürlich auch Lohn dafür ausgezahlt. Mit dem (Spiel-)Geld kann man dann innerhalb der Stadt auch Produkte kaufen oder die verschiedenen Dienst­leistungen in Anspruch nehmen. Es entsteht also ein echter kleiner Wirtschaftskreislauf. Doch wer glaubt, dass die Kinder beim Frisör so einfach drauf los schnibbeln können oder den Kuchen für das Café einfach blindlings zusammen rühren können, hat sich getäuscht. Damit der Lerneffekt möglichst groß ist, hat die Freizeitinsel Riesa bereits viele regionale Unternehmen für das Spielstadtprojekt gewinnen können. So übernimmt z.B. der Obermeister der Meißner Friseurinnung Rainer Thielemann gern die Patenschaft für die Mini-Friseure und wird gemeinsam mit seinen Lehrlingen die Kinder fachmännisch anleiten. Auch die Sparkasse der Spielstadt wird durch die Meißner Sparkasse tatkräftig unterstützt. So stehen zwei Auszubildende für die Fragen der kleinen Bankangestellten immer zur Verfügung und helfen einfach da weiter, wo die zehn kleinen Finger vielleicht nicht mehr reichen. Zum Glück gibt es aber auch viele weitere regionale Unternehmen, die durch Geld- und Sachspenden die Durch­führung der Spielstadt überhaupt erst ermöglichen.

Übrigens damit eine Stadt auch funktioniert, braucht es natür­lich auch eine Bürgermeisterin oder einen Bürgermeister. Diese Stelle wird dann allerdings nicht im Arbeitsamt vergeben, sondern wie es sich gehört, demokratisch gewählt. Und wer sich dann nicht richtig vertreten sieht, kann in einer Bürgerversammlung seiner Meinung richtig Luft machen.

 

Das Team der Freizeitinsel Riesa und alle beteiligten Unternehmen freuen sich bereits schon jetzt auf die Woche vom 12.- 16.08.2013. Täglich von 9 – 17 Uhr können die Kinder am Stadtleben teilnehmen. Anmeldungen werden ab sofort telefonisch unter 03525 – 73 31 53 angenommen. Im Teilnehmerbeitrag von 50 Euro sind für die Kinder alle Kosten inklusive Verpflegung gedeckt.

 


Seniorenbetreuung Ebersbach

Grillfest an der „Bockwindmühle“in Ebersbach

Viele neue Exponate und Themen, gute Ideen bei der Gestaltung und natürlich auch prima Wetter haben zu einem erfolgreichen Tag der offenen Tür am 8. Juni 2013 beige­tragen. Neben vielen Gästen, die wir schon im Vorjahr begrüßen konnten, hatten auch eine Menge Interessierte aus der Gemeinde und den umlie­genden Orten zu uns gefunden. Wir danken allen, die uns Dokumente der heimatkundlichen Geschichte über­ließen, die uns neue Anregungen für unsere Arbeit im Verein gaben und unsere Arbeit und Mühe mit ihrem Interesse würdigten.

Am 29. Juni 2013 präsentierten wir uns beim 50. Reit- und Springtur­nier  der Jugend auf der Paulsmühle Kalkreuth.

 

Was sind unsere nächstenHöhepunkte

WAS – Sie wissen nicht, wo die Große Röder in die Schwarze Elster mündet ?

Für Sonnabend, den 3. August 2013 ist unsere Ausfahrt entlang der Röder bis zur Mündung, mit dem Busunter­nehmen Kretzschmar geplant.

Wie unsere Fahrt an die Röderquelle, wird es erneut ein prima Erlebnis werden! Wer mitfahren will, sollte sich rechtzeitig beim Heimatverein melden!

(Frau Hackel 03522 – 38679,

Herr Rutsch 03522-500218)

 

Start ist in Kalkreuth und endet gegen 13 Uhr wieder da.

 

Anschließend wollen wir noch den Kulturverein gewinnen, damit er uns mit seinen Grillkünsten verwöhnen kann.

 

In eigener Sache:

Wir würden gern noch viel mehr tun, haben noch eine Menge Ideen – aber dafür brauchen wir noch interes­sierte Mitstreiter !

 

Wer sich für eine aktive Mitarbeit im Verein interessiert – meldet Euch bei uns !

 

Geschichte erleben – erforschen präsentieren – Erinnerung bewahren

Heimatverein Kalkreuth e.V. i. A. Volkmar Schulz

Liebe Rentnerinnen und Rentner von Ebersbach,

wir möchten Sie ganz herzlich zu unserem gemütlichen Grill-Nachmittag am Freitag, den 06. September 2013, um 14:00 Uhr an die „Bockwindmühle“ in Ebersbach

einladen.

Der Unkostenbeitrag beträgt für Kaffee, Kuchen und Gegrilltes 8,00 Euro/pro Person. Die Kosten für Getränke sind selbst zu tragen.

Als Gast erwarten wir Herrn Lutz Großmann, Vorsitzender des Rasse­geflügelzüchtervereins Ebersbach und Umgebung e.V.. Er möchte Ihnen über die Arbeit der Vereinsmit­glieder, die Rassegeflügelschauen bis hin zu Teilnahmen an nationalen und internationalen Veranstaltungen berichten. 

Sollten Sie Lust auf diesen Nach­mittag haben, dann melden Sie sich bitte bis zum 30. August 2013 in der Gemeindeverwaltung Ebersbach oder im Getränkehandel.

Frau Schopies, Petra (Telefon: 035208-9550) und Frau Förster, Sabine (Telefon 035208-387740) nehmen Ihre Anmeldung und den Unkostenbeitrag entgegen.

 

Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung. Ihre SeniorenbetreuungEbersbach

Jugendchor

Chor sammelt Spenden für Flutopfer im Landkreis Meißen und in Tschechien

Der gemeinsame Jugendchor von Gymnasium Großenhain, Kirchge­meinde Reinersdorf, Mittelschule Ebersbach und Kupferbergschule Großenhain hatte zu seinem Schul­jahresabschlusskonzert am 9. Juni in der Marienkirche um Spenden für Flutopfer gebeten.

Die 1600 EUR, die zusammenka­men, werden nun verteilt: zur einen Hälfte über die Diakonie direkt an Flutopfer im Landkreis Meißen, zur anderen Hälfte gehen sie nach Tschechien.

Dort wird das Geld (durch wei­tere Spenden über das Kirchspiel Großenhainer Land um 200 EUR aufgestockt, von der Diakonie in Theresienstadt zum Kauf einer neuen Waschmaschine sowie von einer Hausbesitzerin für zwei neue Haustüren verwendet. (pbj)

Ebersbach

Sonderaktion 2013 mit limitiertem Geschenk für Blutspender des DRK

Die erste Hälfte des Jahres liegt hinter uns – haben Sie schon einige Ihrer guten Vorsätze in die Tat umgesetzt? Mit einem vergleichsweise geringen Zeitaufwand könnte zum Beispiel eine lebensrettende Blutspende leisten und damit kranken und ver­unfallten Menschen helfen.

In diesem Sommer sichern die Spender mit ihrer Blutspende nicht nur die Versorgung der Kliniken mit den so wichtigen Blutkonserven, sondern rüsten sich gleichzeitig mit einer praktischen und vielseitig einsetzbaren Outdoor-Decke aus.

Wer in der kritischen Zeit der Reise-Hochsaison, die schon fast traditionell mit einem Blutkon­servenmangel einhergeht, Blut spendet, erhält vom Entnahmeteam des DRK-Blutspendedienstes als Dank unsere limitierte Outdoor-Decke. Für diese entschieden sich bei einer erstmalig durchgeführten Abstimmung 48 % aller Teilnehmer zwischen drei zur Wahl stehenden Geschenke. Unser Aktionsgeschenk gibt es für alle Spender in Sachsen von Juli bis September 2013 auf jeder Blutspendeaktion.

 

Nehmen Sie an unserer Sonderak­tion 2013 teil und kommen Sie zum nächsten Blutspendetermin

am Donnerstag, 29. August 2013, von 15:30 Uhr – 19:00 Uhr in der Grundschule Kalkreuth, Großenhai­ner Straße 2.

 

Wir wünschen Ihnen einen schö­nen Sommer! Ihr DRK-Blutspendedienst

Ebersbach

Auf zum 55. Ebersbacher Vogelschießen

am 17. August 2013

auf der Vogelwiese zu Niederebersbach – mit Kindervogelschießen, Kinderfest, und Rahmenprogramm

 12.00 Uhr               Treffen der Schützen und Gäste am Schützen-        haus – von der Festwiese fahren Zubringerbusse

13.00 Uhr  Abmarsch des 2013er Schützenzuges mit Festumzug vom  König zum Festplatz, begleitet vom  Lauchhammer Spielmannszug,  anschließend Beginn des Schießens

Für das leibliche Wohl unserer Gäste wird gesorgt.Es lädt Sie herzlich ein der Ebersbacher Schützenverein

Mittelschule Ebersbach

Schüler der Interessengemeinschaft „Kunst und Keramik“ zeigen großformatige Acrylgemälde zu den Themen: Idole und Lieblingstiere

Vorankündigung: Leuchtende Farben und Formen mit Acryl – Ausstellungseröffnung

Ausgabetag: 19.07.2013

Nr. 08/2013

In der letzten Schulwoche vor den Ferien wird in der Mittelschule Ebersbach nicht nur projektorientiert gelernt, sondern die jungen Maler der IG „ Kunst und Keramik“ stellen die Ergebnisse ihrer Auseinander­setzung mit den selbst gestellten Themen „Idole“ und „Tiere“ im Schulhaus aus. Die farbintensiven Acrylmalereien zeigen u. a. „Lady Gaga“ und „Michael Jackson“ aus der Sicht der Jugend von heute. Andere Schüler vertieften sich in die Betrachtung von verschiedenen Tierarten wie farbenprächtige Schet­terlinge, kuschelige Hunde, Katzen und exotische Vögel. So entstanden auch ein lustiger „Musikwolf“, der gemeinsam mit dem „Manga- Mäd­chen“ in der Nähe des Musikzim­mers einen Platz gefunden hat.

Besucher sind zum Betrachten willkommen!A. Oliva, IG- Leitung

1. öffentliche Verbandsversammlung 2013

Der Neigungskurs  „Farbe“ Klasse 7 der Mittelschule Ebersbach zeigt zum Schuljahresausklang ab dem 11. Juli 2013 farbintensive, abstrakte Acrylmalereien, welche die Schüler im zweiten Halbjahr erarbeiteten.

Alle Interessenten sind in die Räume der Gemeinde Ebersbach herzlich zum Betrachten eingeladen!A. Oliva, NK- Leitung

Die 1. öffentliche Verbandsver­sammlung des Abwasserzweckver­bandes „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ im Jahr 2013 findet am Mittwoch, den 21. August 2013, um 19.30 Uhr, im Verwaltungs­gebäude der Gemeinde Thiendorf, Kamenzer Straße 25, 01561 Thien­dorf, statt.

Tagesordnung:

 

1.             Begrüßung mit Feststellung der              Beschlussfähigkeit

2.             Beschluss zur Tagesordnung

3.             Beschluss zur Bestätigung des                                Protokolls der Verbandsversamm-          lung vom 04.12.2012

4.             Beratung und Beschluss zur                    Übernahme der AW-Anlagen im                            OT Kraußnitz

5.             Erste Lesung des Entwurfs des                               Wirtschaftsplanes 2013

6.             Anfragen der Verbandsräte

7.             Bürgeranfragen

8.             InformationenFehrmann, Verbandsvorsitzende


Kommentar des Abwasserzweckverbandes „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“zum SZ-Artikel „Es riecht kein bisschen“ vom 13./14.07.2013

Die Angst ist bekanntermaßen ein wirksames Instrument, was in der Werbung hinlänglich genutzt wird. Es geht um die Angst zu viel Geld zu bezahlen, für eine notwendige Leistung – hier die Abwasserentsor­gung. Herr Egon Hoffmann, Vertre­ter für Kleinkläranlagen der Firma Mutec, preist deshalb seine Lösung als die wirtschaftlichste an: „Für die Gebühren (des Verbandes „Gemein­schaftskläranlage Kalkreuth“) hätte er sich in 10 Jahren zwei Kleinklär­anlagen kaufen können.“ Schaut man nun in die Web-Seite der Firma Mutec findet man Nachrüstsätze bei vorhandener Grube oder zzgl. eines Betonbehälters ab 3.900 Euro zzgl. Mehrwertsteuer und Baukosten, für Neuanlagen ab 5.200 Euro zzgl. MWSt. und Baukosten. Mit Ener­gieanschluss und Tiefbau kommen ca. 8.000 bis 12.000 Euro brutto zusammen, so unsere Erfahrung. Dazu gibt es eine Landesförderung von ca. 1.500 Euro. Wenn eine Familie von 4 Personen und einem durchschnittlichen Abwasseranfall von 30 m³ pro Person und Jahr zentrale Abwassergebühren bezahlt, dann sind das 418 Euro im Jahr. Wie lassen sich damit 2 Kläranla­gen in 10 Jahren finanzieren oder auch eine Kläranlage in 4-5 Jahren amortisieren?

Leider werden bei den Betriebs­kosten der biologischen Kleinklär­anlagen nur die Strom- und War­tungskosten berücksichtigt. Es ist ersichtlich, dass Steuertechnik und Pumpen schneller verschleißen als der Baukörper, für den eine 20-jäh­rige Garantiezeit gilt. Damit liegen die Betriebskosten weitaus höher, als es vom Hersteller suggeriert wird, zumal dieser die Kosten auf einen Abwasseranfall von 127 Litern pro Einwohner und Tag hochrechnet, der das 1,5-fache unseres ländli­chen Verbrauchsdurchschnitts mit 80 Litern pro Einwohnern und Tag beträgt.

Wenn angepriesen wird, dass das gereinigte Abwasser versickern darf, weil es die EU-Norm für Bade-Gewässer erfüllt, dann muss der Fachmann schmunzeln. In besagter Norm geht es um die mikrobiologi­sche Untersuchung von Keimen, die ein Indiz sind, dass eine Verschmut­zung des Badegewässers durch Fäkalien stattgefunden hat bzw. stattfindet. Also etwas ganz anderes.

Das Bildungs- und Demonstrati­onszentrum für dezentrale Abwas­serbehandlung e.V. sagt dazu: Eine Versickerung von biologisch gerei­nigtem Abwasser muss dann ange­wendet werden, wenn ein Vorfluter bzw. Fließgewässer nicht vorhan­den und eine andere Ableitung nicht möglich ist. In diesem Falle müssen Versickerungsanlagen, wie Sickermulden, Sickergräben oder Sickergruben eingebaut werden. Der Gesetzgeber schafft damit eine Möglichkeit, das gereinigte Abwas­ser bei fehlender Vorflut möglichst schadlos abzuleiten. Die Richtlinien für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von Kleinkläranlagen, Vorschriften zum Bau, zum Betrieb und zur Wartung unterliegen nicht den hygienischen Vorschriften für Badegewässer sondern der DIN EN 12566.

Sicher sind biologische Kleinklär­anlage oder im Einzelfall abflus­slose Gruben die Alternative, den schwach besiedelten Raum abwas­sertechnisch zu erschließen, wo sich eine zentrale Abwasserentsorgung als unwirtschaftlich erweist. Billi­ger als eine zentrale Lösung ist es jedoch keineswegs, macht sich der geneigte Leser die Mühe in den ein­schlägigen Internetseiten der Anbie­ter von Kleinkläranlagen zu suchen. Der Abwasserzweckverband weist dies in einem Abwasserbeseiti­gungskonzept nach, was zur Ein­sichtnahme in der Geschäftsstelle des Verbandes liegt und einer stän­digen Fortschreibung unterliegt. Der Verband ist verpflichtet, für jeden Ortsteil seines Entsorgungs­gebietes die Kosten von dezen­traler und zentraler Erschließung einschließlich der Betriebskosten rechnerisch zu vergleichen und auf 25 Jahre hochzurechnen.

Das weiß eigentlich auch der Ver­käufer von Kleinkläranlagen, Herr E. Hoffmann.

Cunnersdorf

Kindertag und Bauernhoffest in Dana's Schnullerbrigade

Unseren Ausflug anlässlich des Kindertages, mussten wir dieses Jahr wegen des vielen Regens und des Hochwassers etwas verschieben. Am 12.06. ging es dann endlich auf ins Wildgehege nach Moritzburg. Zwei Stunden lang beobachteten wir die verschiedensten Tiere. Rehe, Hir­sche, Hängebauchschweine, Wölfe und vieles mehr, sogar der Elch zeigte sich uns. Besonderen Spaß hatten die Kinder beim Füttern der Tiere, das Damwild fraß uns direkt aus der Hand. Viel zu schnell verging die Zeit. Glücklich und müde fuhren wir nach Hause.

Einen besonderen Tag gab es auch am 11.7., die Schüler und Schülerinnen der ERZb11 des BSZ (Berufliches Schulzentrum)  in Großenhain hatten ein wundervolles Fest organisiert. Verrückter Bauernhof hieß es. Sindy hat uns auf die Gästeliste setzen lassen. Kurz vor neun Uhr kamen wir neugierig dort an. Viel Trubel herrschte schon auf dem Schulhof. Pünktlich neun Uhr startete das Programm mit einer Begrüßungs­runde, mit Tanz und Bewegung. Ein kleines lustiges Programm, in dem die Bäuerin ihr Schweinchen jagte und der Bauer seine Tiere vorstellt, folgte. Anschließend konnten die Kinder an verschiedene Stationen, basteln, streicheln, reiten, Geschich­ten lauschen und vieles mehr. Ein besonderes Highlight war der große Traktor, dieser zog auch uns als Erstes an. Jeder durfte hineinklettern und einmal Traktorfahrer sein. Kleine Kaninchen, Hundewelpen und die Hühner waren nach einer kleinen Stärkung am kostenlosen Buffet unser nächstes Ziel. Hier durfte gestreichelt und gefüttert werden. Zwei Kinder wagten sogar den Ritt auf dem großen Pferd. Eine super Idee fand ich auch die selbstgebastelten Sonnenhüte und die kleinen Kresseköpfe. Nach zwei Stunden Spaß und Spiel mussten wir uns leider schon wieder auf den Nach­hauseweg machen. Unterwegs erzähl­ten sich die Kinder begeistert was sie alles gesehen und erlebt hatten.

Ein dickes, fettes Danke nochmal an Sindy die uns diesen wunder­vollen Vormittag ermöglicht hat und natürlich an die Schüler und Schülerinnen der BSZ für dieses tolle Bauernhoffest.Dana Leube

 

Im BSZ Großenhain

Im Wildgehege Moritzburg