Nr. 05/2011
135. (22.) Jahrgang
nächste Ausgabe:
10.06.2011
Ausgabetag:
13.05.2011
„Tag der Parks und Gärten“ am 29. Mai im Dresdner Heidebogen
Regionale Wirtschaft
Sachsens schnelle Bautruppe ist Zwanzig
Parks und Gärten der Region laden ein
Am 29. Mai 2011
findet der 3. Tag der Parks und Gärten im Dresdner Heidebogen statt. Seit der
Gründung des
Netzwerkes 2009 hat
sich die Zahl der teilnehmenden Park-, Schloss- und Gartenanlagen auf 13
erhöht. Gemeinsam möchte man die Besucher auf die wunderbaren Kleinode der
Region aufmerksam machen.
Viele Anlagen
werden ehrenamtlich mit viel Liebe und Zeit betrieben und gepflegt. Welch
Refugium so ein Park mit den oftmals vezaubernden Schlössern und kleinen
Bauwerken sein kann, soll den Besuchern nahe gebracht werden. Außerdem will man
botanische Schätze, wie die Bertram-Eiche, Weymouth-Kiefer oder Sachsens
größter Straußenfarn-Bestand zeigen.
Damit der Tag der
Parks und Gärten für den Besucher zum besonderen Erlebnis wird, haben sich
alle Parkanlagen
wieder etwas
einfallen lassen.
Von Führungen durch
die Parkanlagen über Musik, Schauspiel und Tanz bis hin zum Unterhaltungsporgramm
für
die kleinsten
Besucher ist für Jeden etwas dabei. Und natürlich
kommt auch das leibliche Wohl nicht zu kurz.
Besuchen Sie die
Anlagen:
• Barockgarten
Zabeltitz
• Rhododendron gärtnerei Grüngräbchen
• Schlosspark
Schönfeld
• Hutberg Kamenz
• Waldpark Kupfer- berg Großenhain
• Park
Bischheim
• Stadtpark
Großenhain
• Bibelgarten
Oberlichtenau
• Schlosspark
Lauterbach
• Schloss
Hermsdorf
• Naturpark
Naunhof
• Schlosspark
Oberau
• Staudengärtnerei
Stübler
Die durch den
Tornado vom Mai 2010 zerstörten Großenhainer Parkanlagen bleiben dem Netzwerk
treu und sind in diesem Jahr wieder mit dabei.
„Wir wollen eine
Art Baustellenbesichtigung machen.“ sagt Matthias Schmieder von der
Stadtverwaltung Großenhain. „Die Leute wollen wissen, was in ihren Parks
passiert. Wir schauen uns an diesem Tag gemeinsam mit den Besuchern in den
Parks um und erklären, was neu gepflanzt wird, wo und vor allem warum man sich
für diese oder jene Baumart entschieden hat.“
Alle Informationen
zum Programm findet man in den Flyern zur Veranstaltung. Diese sind in den
Touristinformationen Moritzburg, Großenhain, Königsbrück, Kamenz und Bernsdorf
erhältlich.
Oder man schaut im
Internet unter wwww.heidebogen.eu/gartenkultur
Ansprechpartner:
Regionalmanagement
Dresdner Heidebogen
Kristina Kroemke
Tel.: 035208 –
34781
Die Geschäftsleitung von 1991 - unbekannt, Herr
Hans-Ulrich Gröschke, Herr Gebhard Schips, Herr Frank Knörzer und Herr Günter
Becker
„Da im Oschte is
ein großer Bedarf,“ oder so was ähnliches wird Alfons
Schneider sen. gesagt oder wenigstens gedacht haben, als er sich überlegte,
außer dem Radeburger Fensterbau in Bärwalde auch noch ein Bauunternehmen in
Radeburg anzusiedeln. Was er bestimmt nie gedacht hätte: daß daraus mal ein
Unternehmen wird, das in der „Hochbau-Bundesliga“ mitmischt. Am 17. Februar
1991 meldete er jedenfalls die SCHNEIDER SYSTEMBAU GmbH an, mehr so um in
Radeburg ein bißchen Aufbauhilfe zu leisten. Als Standort wurde das Gelände des
ehemaligen KIM-Kindergartens ausfindig gemacht und die Baracke direkt an der
Zufahrt zum Gelände wurde zum ersten Geschäftssitz. Den 1. Mai 1991, den Tag
der Arbeit, fand er dann vom Symbolgehalt her am geeignetsten, um den
Geschäftsbetrieb aufzunehmen. Das Foto zeigt das kleine „Kommando“, mit dem
die Unternehmung startete. Die personale Basis bildete die soeben abgewickelte
Baubrigade der KIM, die nun vor allem schlüsselfertige Wohnhäuser bauen
sollte. Heute haben die Systembauer 130 Mitarbeiter, die sich an immer größere „Dinger“
wagen.
„Es ist natürlich
nicht immer einfach,“ erklärt Gebhard Schips, der seit
nunmehr 20 Jahren Geschäftsführer des Unternehmens ist, „den Mitarbeitern zu
erklären, warum sie so weit fahren müssen.“ Baufirmen gibt es mittlerweile
auch in Sachsen „wie Sand am Meer“. Für den klassischen schlüsselfertigen
Eigenheimbau ist der Markt mit Anbietern mittlerweile gesättigt. Da müssen die
Systembau-Spezialisten entscheiden, ob sie sich in einen
Niedrigpreis-Wettbewerb einlassen oder sich auf ihr spezielles Know How
besinnen, das in der ganzen Bundesrepublik gefragt ist.
Das bedeutet für
die Mitarbeiter, im privaten Bereich große Abstriche zu machen: Frau und Kinder
nur am Wochenende zu sehen, dem geliebten Sportverein nicht mehr zur Verfügung
zu stehen oder der Feuerwehr, aus dem Koffer auf einer „Bude“ zu leben und auf
Bequemlichkeiten zu verzichten.
„ Manchmal wird bei
uns dann auch an den Wochenenden gearbeitet. Die Rücksichten bei den
Auftraggebern sind da relativ gering. Auch sie haben ihre Termine, “ erklärt
Herr Schips. Pünktlichkeit bei Bauterminen ist eine unschlagbare Referenz, die
sich unter Bauherren herumspricht und fast automatisch für neue Aufträge sorgt.
„Wir haben mal so
grob zusammengerechnet,“ zieht der Geschäftsführer
ein Fazit. „In den 20 Jahren haben wir allein 300 000 m² Einzelhandelsflächen
bebaut, noch mal 100 000 m² Gewerbe- und Produktionshallen. Allein für den
Großkunden FORTRESS Multi Servive Center Immobilien AG wurden sieben Großobjekte
mit einem Bauvolumen von 35 Millionen Euro verwirklicht. FORTRESS Multi Servive
Center Immobilien AG ist ein Ableger der FORTRESS Investment Group aus den USA,
bekannt bei uns in der Gegend durch den spektakulären Kauf der WOBA Dresden.
Fortress ist eine der größten Beteiligungsgesellschaften weltweit und wurde
durch diesen Kauf der zweitgrößte Vermieter in Deutschland. Fortress war der „Anstupser“
für den Aufstieg der Systembauer in die Bundesliga. Es begann mit
Multi-Service-Center in Berlin, es folgte Frankfurt am Main. 2009 wurde schließlich
das bisher größte Projekt mit einem Bauvolumen von 15 Mio Euro gestemmt – die
Flörsheim-Kolonnaden.
Um sich die
Dimensionen vorzustellen, hat Gerhard Schips auch hier nachgerechnet: „Für
eine Verkaufsfläche von 9600 m² wurden 6000 Kubikmeter Beton, 580 Tonnen
Baustahl, 40 000 Ziegelsteine und 2100 m Entwässerungsleitungen verbaut.
Eigentlich sind 17 Monate für solch ein Zentrum normale Bauzeit, in Flörsheim
wurde es in 11 geschafft.“ Es ist klar, daß es Bauherren gibt, die Firmen
bevorzugen, die so etwas leisten können.
Was liegt dieses
Jahr so an? Neubau eines Schulgebäudes in Darmstadt, Nahversorgungszentrum „Quartier
am See“ in Königs-Wusterhausen, Kindertagesstätte „Kinderhaus am
RheinMoselCampus“ in Koblenz und wieder etliche Einkaufsmärkte, wie zum
Beispiel das eben erst gestartete Bauvorhaben „Nahversorgungszentrums in
Coswig“. Am Spitzgrund soll der „Schandfleck“ des alten Einkaufsmarktes
beseitigt werden. Norma will hier einziehen, bringt einen Kik-Textilmarkt und
eine Filiale der Drogeriekette Schlecker mit. Haushaltwaren, Getränkemarkt,
Bäckerei, Fleischerei und ein Obstladen sollen das Sortiment abrunden. Der
Schlüsselübergabetermin ist wieder einmal „sportlich“: im Oktober soll alles
fertig sein. Zur Zeit läuft noch der Abriss.
Übrigens: „Nebenbei“
wurden in den zwanzig Jahren über 100 Lehrlinge zu hoch qualifizierten
Facharbeitern ausgebildet, die sich, falls sie nicht übernommen werden konnten,
mit der SCHNEIDER SYSTEMBAU-Referenz in der Bewerbungsmappe überall sehen
lassen können.
K.Kroemke
Pavillon in Bischheim
Neuer Glanz in Lauterbachzum Tag der Parks und Gärten
Neben Informativem
zur Historie und Entwicklung des fast 250-jährigen Schlossparks wird es
abwechslungsreiche Auftritte der MC-Band aus Dresden, der Hopfenbachflöhe von
der Kita Lauterbach und dem Männergesangverein Ebersbach geben. Zum Standard
gehören permanente Besucherführungen, eine Endlos-Dia-Schau über Schloss und
Park, Kinderbelustigungen, sowie eine vielseitige gastronomische Betreuung
über den gesamten Tag.
Glanzpunkte sind
diesmal die Vorstellung der frisch sanierten und z. T. neu geschaffenen
Parkwege, die Einweihung eines märchenhaften Kinderspielplatzes und die
Präsentation des neu gestalteten Harlekin-Rondells im Park. Neben Bürgermeisterin Margot Fehrmann
(Ebersbach) werden sich auch Bildhauer Roland Rother (Berlin) und Schuldirektor
i. R. Heinz Jakubowski (Naunhof) den Fragen von Besuchern und Gästen stellen.
Das Lauterbacher
Programm zu Tag der Parks und Gärten 2011:
- 10.00 Uhr – Schwungvolle Eröffnung mit der MC-Band.
- 10.15 Uhr – Übergabe des Kinderspielplatzes und
Vorstellung der neuen Parkwege.
- 11.30 Uhr – Zur Historie und Entwicklung der Lauterbacher
Parkanlagen (Vortrag).
- 13.00 Uhr – 30 Jahre Lauterbacher Harlekin – ein Gespräch
mit R. Rother und H. Jakubowski.
- 14.00 Uhr – Historische Modenschau
- 15.00 Uhr – Frühlingsprogramm
der Hopfenbachflöhe.
- 16.00 Uhr – Chorsingen mit dem Männergesangverein
Ebersbach.
Der Eintritt in das Schloss- und Park-areal beträgt 2,00 €
(Erwachsene) und 1,00 € (Kinder).
Um 18.30 Uhr
präsentiert der Förderverein im Festsaal des Schlosses ein Frühlingskonzert
mit dem „KaleidosChor“.
Karten für das
Konzert gibt es an der Tageskasse (6,00 €) und im Vorverkauf (5,00 €; Tel.
035249/79-254 und -770).
McDonalds-Filiale in Wuppertal
Der Lauterbacher Harlekin.
TSV 1862 Radeburg - Abteilung Tischtennis
Aufstieg in die Verbandsliga
Nach der
berufsbedingten Rückkehr unseres chinesischen Gastspielers Han Guo in sein
Heimatland stand die 1. Herrenmannschaft der Abteilung Tischtennis des TSV
nach der vergangenen Saison vor einem
Umbruch. So gingen mit Ronny Gursinsky, Sebastian Faulwasser, Mark Domke, Eric
Laubert, Dirk Laubert und Thomas Fischer 6 bekannte Gesichter mit gemischten
Erwartungen in die Landesligasaison. Aufgrund des Fehlens eines ultimativen
Aufstiegsfavoriten, im Gegensatz zu den letzten Jahren, war ein spannender
Aufstiegskampf zu erwarten. Als Saisonziel wurde ein Platz im oberen
Tabellendrittel ausgegeben mit dem Wunsch möglichst lange im Aufstiegsrennen
zu bleiben. An eine Übererfüllung dieses Plans dachte zu diesem Zeitpunkt
niemand.Einem unerwartet hohen Sieg gegen den stark veränderten
Vorjahresvierten aus Pulsnitz folgten hart erkämpfte Siege gegen Großnaundorf und
die hoch gehandelte Oberligareserve aus Bautzen. In der Folge konnten viele
klare Siege errungen werden, einzig gegen die ebenfalls als Aufstiegsaspiranten
gehandelten TTC Elbe Dresden und SV Dresden-Mitte 3. mussten die Zillestädter
enge Kämpfe überstehen. Dabei konnte beim TTC Elbe Dresden erst zum zweiten Mal
ein Punkt erreicht werden und die stark aufgestellte Mannschaft vom SV
Dresden-Mitte 3. mit 9:7 besiegt werden. Folge dieser sehr starken Vorrunde war
die Herbstmeisterschaft mit 2 Punkten Vorsprung vor der 2. Mannschaft aus
Bautzen.Bereits zu Beginn der Rückserie kam es in Bautzen zum Spitzenspiel,
welches die junge Mannschaft der Spreestädter knapp für sich entscheiden
konnte. In den folgenden Spielen zeigten die Radeburger aber eine überzeugende
Moral und konnten alle Ergebnisse der Hinrunde bestätigen bzw. sogar
verbessern, so dass ein starkes Spielverhältnis erzeugt werden konnte. Zum
Abschluss der Saison standen für die Männer aus der Zillestadt noch 2 schwere
Spiele auf dem Plan. Am vorletzten Spieltag musste man bei der wiedererstarkten
SG Großnaundorf antreten, gegen die in der Hinrunde nur knapp gewonnen werden
konnte. In diesem Spiel jedoch konnten die Männer von der Röder ihre stärkste
Saisonleistung abrufen und einen ungefährdeten 12:3-Sieg einfahren. Da am
gleichen Tag der Tabellenzweite, Bautzen 2., in beiden Spielen nur ein Remis
erreichen konnte, war den Radeburgern aufgrund des besseren Spielverhältnisses
der Aufstieg in die Verbandsliga nicht mehr zu nehmen. Das letzte Spiel gegen
den TTC Elbe Dresden hatte daher nur noch Freundschaftsspielcharakter und
endete mit einem gerechten Unentschieden. Nach dem Spiel wurde der Aufstieg im
Beisein vieler Radeburger Spieler und des Gastes aus Dresden gebührend
gefeiert. Hiermit auch noch einmal ein großes Dankeschön an alle Förderer des
Radeburger Tischtennissports, ohne die diese grandiose Saison nicht möglich
gewesen wäre. Gleichzeitig hoffen wir auf rege Unterstützung in der nächsten
Spielzeit für das Unternehmen Klassenerhalt in der Verbandsliga. SF
Spieler auf dem Foto von links nach rechts:
Sebastian Faulwasser, Dirk Laubert, Eric Laubert, Thomas
Fischer, Mark Domke und Ronny Gursinsky
Dresdner Heidebogen
Grundschule / Mittelschule Radeburg
Danke
Sehr geehrter
Herr Bürgermeister
Jesse,
nachträglich
gratulieren wir Ihnen sehr herzlich zu Ihrem 60. Geburtstag.
Mit etwas Abstand
zu diesem wichtigem Datum sagen wir Ihnen Danke für die uns zu Teil gewordene
Unterstützung. Sie hatten Ihre Gratulanten und Gäste aus Anlass Ihres runden
Geburtstages darum gebeten doch von klassischen Geschenken an Sie persönlich
abzusehen und statt dessen die Fördervereine der
Grund- und Mittelschule mit einer Spende zu unterstützen.
Das war neu, ungewöhnlich
und außerdem überaus erfolgreich. Insgesamt kam für beide Vereine ein Betrag
in Höhe von sage und schreibe 3005 € zusammen.
Ein herzliches Dankeschön dafür an Sie für die selbstlose Idee und an
Ihre Gratulanten für die Großzügigkeit.
Der Förderverein
der Grundschule wird diese Zuwendungen im wesentlichen für die Gestaltung des
neuen Schulhofes verwenden.
Der Förderverein
der Mittelschule plant die Modernisierung der Licht- und Tonanlage in der Aula.
Wir sehen diese
Zuwendungen als Ansporn unser Engagement für unsere Schulen und damit für die
Stadt Radeburg fortzuführen und vor zu leben.
„Genugtuung
liegt im Einsatz,nicht im Erreichen.Ganzer Einsatz ist ganzer Erfolg.“
Frei
nach: Mahatma Gandhi
(1869-1948)
Herr Jesse wir
danken Ihnen.
Herzlichst
Ihr Uwe Reuschel
Vorsitzender Förderverein
Mittelschule
www.zilleschule.radeburg.de
Ihr Nils Scheidweiler
Vorsitzender Förderverein
Grundschule
www.grundschule-radeburg.de
Vereinsworkshops - jetzt schon anmelden!
Unsere
Vereinsworkshops erfreuen sich großer Beliebtheit. Wir haben daher das Programm
ausgeweitet. Es wird erstmalig auch Workshops zum Konfliktmanagement, zum
Vereins-Marketing und zum Thema Lokales Kapital für soziale Zwecke
(Personalbeschaffung) geben. Weiter fester Bestandteil sind die Themen
Vereinsbuchhaltung und allgemeines Vereinsrecht.
Hier die Termine:
20. Mai 2011
- Workshop „Fördermöglichkeiten für Vereine“
in Königsbrück, Via
Regia Zentrum, Zeit: 16-19 Uhr
Teilnehmerbeitrag:
12 EUR/Person (inkl. Schulungsunterlagen)
Vorgestellt werden
die Förderprgramme + Antragsverfahren:
„Lokales Kapital
für soziale Zwecke“ (100%-Förderung, bis zu 10.000 € Zuschuss)
„Integrierte
ländliche Entwicklung“ (bis zu 70% Förderung für verschiedene Vorhaben)
„Heimatpflege und
Laienmusik“ (bis zu 50% Förderung speziell für Projekte der Heimatpflege)
10. Juni 2011
- Workshop „Konflikte professionell lösen“ - Konfliktmanagement im Verein
in Königsbrück, Via
Regia Zentrum, Am Schlosspark 19, Zeit: 16 - 19 Uhr
Teilnehmerbeitrag:
12 EUR/Person (inkl. Schulungsunterlagen)
19. August 2011 -
Workshop „Professionell im Ehrenamt“ - allgemeine Fragen zur Vereinsführung in
Großenhain, im Rathaus, Am Hauptmarkt 1, Beratungsraum in Großenhain-Info,
Zeit: 16 - 19 Uhr
Teilnehmerbeitrag:
12 EUR/Person (inkl. Schulungsunterlagen)
28. Oktober 2011 -
Workshop „Buchhaltung für Nichtbuchhalter für Schatzmeister & Kassenwarte“
in Großenhain, im Rathaus, Am Hauptmarkt1, Beratungsraum in Großenhain-Info,
Zeit 16-19 Uhr
Teilnehmerbeitrag:
12 EUR/Person (inkl. Schulungsunterlagen)
25. November 2011
- Workshop „Wir sind öffentlich“ - Workshop zu Öffentlichkeitsarbeit und PR
für Vereine in Königsbrück, Via Regia Zentrum, Am Schlosspark 19, Zeit: 16 - 19
Uhr
Teilnehmerbeitrag:
12 EUR/Person (inkl. Schulungsunterlagen)
Wir bitten um
Voranmeldung, da die Plätze begrenzt sind.
Regionalmanagement Dresdner Heidebogen
August-Bebel-Str.
2, 01471 Radeburg
Tel.: 03 52 08 - 3
47 81
Fax: 03 52 08 - 3
47 82
info@heidebogen.eu
www.heidebogen.eu
Mittelschule „Heinrich Zille“ Radeburg
10 + 5 = 1 Grund zum Feiern
Keine Angst, die
Rechnung stimmt. 10 Jahre Kultur- und Heimatverein Radeburg und 5 Jahre Chor
des Kultur- und Heimatvereins sind tatsächlich ein guter Anlass für ein Fest.
Da sowohl die Chorleiterin, Frau Richert, als auch der Vorsitzende des Vereins,
Herr Böhme, eng mit der Heinrich – Zille – Schule verbunden sind, war der
geeignete Veranstaltungsort schnell gefunden und es entstand die Idee eines „Schul-
und Heimatfestes“.
Alle
kulturinteressierten Radeburger und Gäste können sich nun auf ein buntes
Bühnenprogramm am Sonntag, dem 22. Mai 2011, von 14 – 18 Uhr auf dem Hof und in
den Räumen der Zille - Schule freuen.
Dabei spannt sich
der musikalische Bogen von rockigen Klängen der Schulband „Haltepunkt“ über Boogie
- Woogie von „Blue Honky Tonk“ bis hin zu Flamencorhythmen des Gitarristen Uli
Singer, den einige schon aus einem unvergesslichen Konzert im Heimatmuseum
kennen.
Vielen bekannt sind
sicher auch die Sängerin Kathy Leen und ihre musikalische Begleitung Holger
Miersch. Mit witzig frechen, aber auch nachdenklichen Texten und einer
außergewöhnlichen Stimmlage begeisterten sie ihr Publikum unlängst in der
Katholischen Kirche in Radeburg.
Musikalischer
Höhepunkt und gleichzeitig ein Novum wird der gemeinsame Auftritt dreier
Chöre. Der gastgebende Chor des Kultur- und Heimatvereins Radeburg hat sich
dazu den gemischten Chor aus Saupsdorf eingeladen. Beide Klangkörper verbindet
eine intensive Zusammenarbeit, aus der mittlerweile viele Freundschaften entstanden
sind. Ergänzt wird das Ensemble durch den Schulchor der Mittelschule. Wir
können uns also auf ein Klangerlebnis für Generationen freuen.
Für alle, die in
Ruhe noch einmal 10 + 5 Jahre Kultur an sich vorbeiziehen lassen möchten, sind
zwei Ausstellungen im Schulhaus gestaltet und natürlich ist auch für das
leibliche Wohl von süß bis deftig gesorgt.
Der Eintritt an
diesem Nachmittag ist übrigens frei! Damit auch diese Rechnung aufgeht, sei
Danke an die vielen freiwilligen Helfer und Sponsoren gesagt, allen voran der
Dresdner Volksbank und Raiffeisenbank eG.
Wir hoffen auf
schönes Wetter und freuen uns auf viele Gäste, damit 10 + 5 = 1 Erfolg wird.
Im Namen des
Organisationsteams
Michael
Ufert, - Schulleiter
Kreativ-Wettbewerb
Anzeige
Gewinner des Wettbewerbs
Zensurenendspurt
Mitten im zweiten
Schulhalbjahr hat für unsere Schülerinnen und Schüler die entscheidende Phase
begonnen, denn bald gibt es schon die Zeugnisse. Jetzt ist die Zeit, in der
über die Versetzung in die nächste Klassenstufe oder auf die weiterführende
Schule entschieden wird.
Die Nachhilfeschule
Mini-Lernkreis führt in vielen Orten des Landkreises Meißen Kurse zur
Schülerförderung durch. Auch in der Radeburg, Lampertswalde, Ottendorf und
Ebersbach gibt es verschiedene Nachhilfekurse. Der Unterricht findet in kleinen
Gruppen oder einzeln statt, z.B. in Mathe, Deutsch oder Englisch. Die Kurse
sind dabei nach Klassenstufen und Lernstand unterteilt und werden von
ausgebildetem Lehrpersonal betreut. Im Unterricht wird gezielt an den Defiziten
jedes einzelnen Teilnehmers gearbeitet und auch ein spezielles
Konzentrationsförderprogramm ist Teil der Betreuung. So werden die
Schülerinnen und Schüler an das aktuelle Lernniveau der jeweiligen
Klassenstufe herangeführt und können dem aktuellen Lernstoff in der Schule
wieder aktiv folgen.
Interessierte
Eltern und Schüler können sich unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800
0062244 gern beraten lassen oder einen persönlichen Infotermin vereinbaren.
Sina Thieme
Inzwischen kann sich
Burghard Wilbat freuen, mit der Motorhaube Reklame für sein Hobby machen zu
können.
Beim
Kreativ-Wettbewerb "Gestalte Deine Motorhaube", den das Ideenwerk
Kroemke im März und April veranstaltete, wurde Burghard Wilbat als Gewinner
ermittelt.
Die Teilnehmer mußten dazu „nur“
die Gestaltung für die Motorhaube selbst entwerfen – als Handskizze, als
gemaltes Bild oder in digitaler Form – das war freigestellt. Dem Gewinner winkte
als Preis, den eingereichten Entwurf "in echt" als Aufkleber auf
seine Motorhaube zu bekommen.
Die Teilnehmer konnten ihre Vorschläge
auf Facebook vorstellen und diskutieren. Die Jury des Ideenwerks wählte schließlich am 15. April
den Entwurf von Burghard Wilbat. Er war nicht nur auf Facebook der aktivste.
Letztlich wurde auch gewürdigt, das seine Auftritte
als Leierkastenmann „DREHBURGEL“ eine Bereicherung zahlreicher Veranstaltungen
geworden sind und er als solcher einwenig „Zille-Milljöh“ im Gedächtnis der
Stadt erhält.
Auch als „Photograph“, der Fotos
wie vor hundert Jahren mit einer Plattenkamera macht oder als Schuhputzer
tritt er auf. Als vielseitiger Darsteller ist er vielleicht auch mal reif, in
Kurt Georgs Fußstapfen als „Pinselheinrich“ zu treten?
„Vollkommen nebenberuflich, ehrenamtlich
und subventionsfrei sorgt Drehburgel für gute Laune in historischem Ambiente –
das fanden wir gut,“ erklärte Claudia Hermann die
Entscheidung der Jury.
Ideenwerk Kroemke
Gewerbeverein Radeburg
Neues Freizeitangebot in Radeburg –Paddeltouren auf der Großen
Röder
Die Große Röder als
Wasserwanderweg, eingebettet in herrliche Natur! So kennen den kleinen Fluss
bisher nur Wenige. Die Gemeinschaftsaktion vom Gewerbeverein Radeburg e. V.,
Kanu-Dresden und dem Deutschen Haus will die Große Röder als beliebte
Paddelstrecke näher bekannt machen. Start der Paddelsaison ist am Samstag, dem
14. Mai 2011 um 15.00 Uhr an der Röder in Höhe Hotel Deutsches Haus in
Radeburg. Die Veranstalter freuen sich
auf zahlreiche interessierte Paddelfreunde. Landtagspräsident Dr. Matthias
Rößler wird zum Start dabei sein und eines der ersten Boote-besteigen. Auch
für Kurzentschlossene steht noch das
eine oder andere freie Boot (Canadier oder Kajak) zur Verfügung. Die
Anpaddelstrecke ist ca. 3,5 km lang. Es wird bis zum 2. Wehr in Rödern
gepaddelt. Zurück geht es mit dem Taxi bis zum Deutschen Haus. Dort wartet
schon ein gut bestückter Grill auf hungrige Gäste.
gez. Manja
ZimmermannPressesprecherindes Gewerbeverein Radeburg e. V.
Mittelschule „Heinrich Zille“ Radeburg
10. Premiere
Leserzuschrift
Am 05.05.2011
strömten ab 17.00 Uhr viele Besucher in die Aula unserer
Heinrich-Zille-Mittelschule in Radeburg. Grund dafür waren die Musicalaufführungen
der 9. Klassen, welche in diesem Jahr bereits zum zehnten Mal stattfanden. Für
jedes Musical recherchierten die Schüler selbstständig, schrieben eigene
Drehbücher, erarbeiteten eine Choreographie,
schneiderten individuelle Kostüme
und stellten ideenreich Requisiten her. Jeder Schüler sang, tanzte,
musizierte und zeigte seine schauspielerischen Fähigkeiten. So waren, nach
einigen Wochen Vorbereitungs- und Übungszeit, Ausschnitte aus fünf verschiedenen
Musicals zu bestaunen:
„Der kleine
Horrorladen“, „Hairspray“, „Tabaluga“, „We Will Rock You“ und „Rock it!“.
Während dieser Zeit
standen Teamarbeit und Zusammenhalt an erster Stelle. In jeder Gruppe waren
Schüler aus beiden neunten Klassen. Die Schüler
lernten, sich gegenseitig zu respektieren und zu unterstützten und
gemeinsam etwas zu erreichen. Begleitet wurde jedes Team durch einen Lehrer.
Die Gäste waren begeistert von der Vielfalt der Ergebnisse und den Leistungen
der Schüler.
Wie gewohnt
versorgte unsere Schülerfirma unsere
Gäste und Darsteller mit kleinen Snacks und Getränken.
Lina Funke, Tina
Weißhuhn
Klasse 8a
tina.weisshuhn@web.de
linathemusicgirl@yahoo.de
Biogasanlage soll Lebensqualität verbessern
Als direkter
Anwohner einer Biogasanlage in Volkersdorf möchte ich die Möglichkeit nutzen
mich zum RAZ-Artikel, Errichtung einer Biogasanlage in Großdittmannsdorf zu
äußern.Seit ca. 2 Jahr sind wir unmittelbar mit den Einflüssen einer solchen
Anlage konfrontiert.Uns wurden im Vorfeld auch die Vorzüge solch einer Anlage
aufgefühhrt. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir sagen das
dies nur die halbe Wahrheit ist.
Wir müssen mit sehr
starken Geruchsbelästigungen leben, die vor dem Bau der Biogasanlage so nicht
vorhanden waren. Wir sind auch keine "zugezogenen Städter" die das
nicht abhalten.Leider konnte uns bis jetzt noch niemand für diesen üblen
Gestank eine Erklärung vorbringen. Durch den erhöhten Anlieferungsaufwand von
Biomasse für solch eine Anlage ist außerdem mit einer zusätzlichen
Lärmbelästigung zu rechnen. Biogasanlagen sollen in Zukunft Alternativen zur
Stromgewinnung sein, haben nach meiner Auffassung aber nichts in einer
Dorfgemeinde verloren. Die damit verbundenen Beeinträchtigen haben einen zu
großen negativen Einfluß auf unser Landleben,
Fam. Jörg
Menzel
Moritzburger
Str. 8a
01471
Radeburg OT Volkersdorf
Stadt Radeburg
Stadt Radeburg - Bauamt
Beschlüsse des Stadtrates
zur 21. Beratung am
05.05.2011
Information des Stadtbauamtes
Verkehrsbehinderungen
durch Bau Schmutzwasserkanal in Großdittmannsdorf 2. Bauabschnitt Hauptstraße
Die
Kanalbauarbeiten erfolgen weiter auf der Hauptstraße unter halbseitiger
Straßensperrung bis Höhe Querweg einschließlich Deckenschluss mit Asphalt. Der
Verkehr wird mit Ampelregelung an der Baustelle vorbeigeleitet. Zur
Realisierung der Hausanschlüsse in der Heidestraße muss diese für mehrere Tage
voll gesperrt werden. Die Anwohner werden per Postwurf informiert. Dringend
notwendige Fahrten bitte mit dem Polier rechtzeitig vorher absprechen.
Gleichzeitig wird der Pumpschacht in der Furt errichtet. Dabei wird eine Grundwasserabsenkung
durchgeführt. Anwohner mit Hausbrunnen treffen bitte entsprechende Vorsorge.
Eine Kontrolle der Wasserstände erfolgt bei Beginn. Die Bauarbeiten werden dann
ab Mitte Mai ortseinwärts in Richtung Kirche weitergeführt.
In öffentlicher
Sitzung
Beschluss Nr. 01 –
21./5.
Änderung der
Einnahmen unter 2250.3611 und der Ausgaben unter 2250.9408 für die Maßnahme: „Sanierung
Mittelschule Heinrich Zille“ für die Beantragung von Fördermitteln
Beschluss Nr. 02 –
21./5.
Überplanmäßige
Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2110.9526 für den Neubau Sportplatz an der
Grundschule Radeburg
Beschluss Nr. 03 –
21./5.
Außerplanmäßige
Ausgaben auf der Haushaltsstelle 5900.9810
Beschluss Nr. 04 –
21./5.
Beschluss über den
Verkauf einer Teilfläche von ca. 237 m² des städtischen Flurstückes 1919/1 an
die Firma Dachser
Beschluss Nr. 05 –
21./5.
Beschluss über die
Planungsleistungen 2011 und Investitionen für 60 Kinderkrippenplätze,
Gartenstraße, in 2012/2013
Der vollständige
Wortlaut der gefassten Beschlüsse in öffentlicher Sitzung kann im Sekretariat
des Bürgermeisters, Rathaus, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
gez. Jesse, Bürgermeister
Stadt Radeburg
Wasserzähler- Ablesung
Kundeninformation für Ortsteile Berbisdorf,
Bärnsdorf und Volkersdorf
Stadt Radeburg
Sehr geehrte
Wasserkunden,
Ab 20. Mai 2011
werden Wasserzählerablesebriefe durch die Stadtverwaltung Radeburg versandt.
Bitte tragen Sie den Zählerstand auf dem Formular ein und senden dieses bitte
bis zum 10. Juni 2011 zurück. Für die Rücksendung benutzen Sie bitte die in den
Ortsteilen vorhandenen Briefkästen der Stadtverwaltung Radeburg oder den
städtischen Briefkasten im Eingangsbereich des Rathauses in Radeburg, Heinrich-
Zille- Straße 6.
Eine Übermittlung
der Daten per Fax: 035208-96125 oder
E-mail:
gebuehren@stadt-radeburg.de ist ebenfalls möglich.
Für Rückfragen
steht Ihnen Frau Behrisch unter Tel. 035208-96124 zur Verfügung.
Mit freundlichen
Grüßen
gez. J e s s
e, Bürgermeister
Am 09. Mai war es soweit…
die Befragungen im
Rahmen des Zensus 2011 begannen. Er wird durchgeführt, um die amtlichen
Einwohnerzahlen festzustellen und Informationen zum Wohnraum, zur Bildung und
zum Erwerbsleben der Bevölkerung Deutschlands zu erlangen.
Seit 01.01.2011 ist
in Radebeul eine Erhebungsstelle Zensus 2011 eingerichtet. Die Erhebungsstelle
ist räumlich, technisch, organisatorisch und personell von der Stadtverwaltung
getrennt. Somit wird von Beginn des Erhebungsprozesses die Vertraulichkeit der
Daten gewährleistet. Sie ist zuständig für die Gemeinden: Coswig, Ebersbach,
Lampertswalde, Moritzburg, Radebeul, Radeburg, Tauscha, Thiendorf, Schönfeld
und Weißig am Raschütz. 10 % der Haushalte wurden ausgewählt. Die Anschriften
werden im Stichprobenverfahren gezogen und ab 09. Mai 2011 von ehrenamtlichen
Erhebungsbeauftragten (Interviewer/innen) befragt. Diese wurden umfassend
geschult und auf die Wahrung des Datenschutzgeheimnisses verpflichtet. Es
besteht für alle an dieser Anschrift lebenden Personen eine gesetzliche
Auskunftspflicht nach § 18 Abs. 1, 3 und 4 Zensusgesetz 2011.
Der
Erhebungsbeauftragte kündigt sich zunächst über einen Flyer an, auf dem
Informationen zum Zensus 2011 abgedruckt sind und unterbreitet so einen
Terminvorschlag für die bevorstehende Befragung. Um den Termin zu ändern,
können Sie den für Sie zuständigen Erhebungsbeauftragten telefonisch
kontaktieren. Zum vereinbarten Termin weist sich der Erhebungsbeauftragte mit
einem von der Stadt Radebeul gesiegelten Ausweis in Verbindung mit einem
amtlichen Lichtbildausweis aus und führt dann die Befragung durch. Natürlich
kann der Fragebogen auch lediglich entgegengenommen, selbst ausgefüllt und
postalisch an die Erhebungsstelle der Stadt Radebeul, Pestalozzistraße 6, 01445
Radebeul zurückgeschickt werden. Zudem kann auch das Online-Verfahren genutzt
werden. Die Zugangsdaten hierfür sind auf dem Fragebogen abgedruckt. Die
Möglichkeit, den Fragebogen per E-Mail, Telefon oder Telefax zu übermitteln,
ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gegeben.
Neben der
Haushaltebefragung findet eine Gebäude- und Wohnungszählung statt, bei der
alle Eigentümer vom Statistischen Landesamt befragt werden. Diese Erhebung wird
postalisch und nicht über den Erhebungsbeauftragten durchgeführt.
Sollten Sie Fragen
oder Anliegen zum Zensus 2011 haben, können Sie sich gern mit den Mitarbeitern
der Erhebungsstelle Radebeul in Verbindung setzen:
Besucheranschrift:
Rosa-Luxemburg-Platz
1,
01445 Radebeul
Telefon: 0351 / 86287 – 722 oder 0800 / 5892779
(kostenlose Hotline)
E-Mail: zensus2011_radebeul@statistik.sachsen.de
Stadt Radeburg
Satzung über die Freiwillige Feuerwehr
der Stadt Radeburg
Der Stadtrat der Stadt Radeburg hat in seiner Sitzung am 07.04.2011 auf
Grund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. S. 55), berichtigt am
25.04.2003 (SächsGVBl. S. 159), zuletzt geändert am 26.06.2009 (SächsGVBl. S.
323, 325) und § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24.06.2004 (SächsGVBl. S.
245, 647), zuletzt geändert am 15.12.2010 (SächsGVBl. S. 387, 399), die nachfolgende
Satzung beschlossen:
§ 1
Begriff, Gliederung undLeitung der Feuerwehr
(1) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Radeburg ist eine Einrichtung
der Stadt ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Sie besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit den Ortsfeuerwehren
Bärnsdorf, Bärwalde, Berbisdorf, Großdittmannsdorf, Radeburg, Volkersdorf.
(2) Die Freiwillige Feuerwehr führt den Namen "Freiwillige
Feuerwehr der Stadt Radeburg". Die Ortsfeuerwehren können den
Ortsteilnamen beifügen.
(3) Die Ortsfeuerwehren führen ihr Ortswappen. Ist kein Ortswappen vorhanden,
findet das Wappen der Stadt Radeburg Verwendung.
(4) Innerhalb der Feuerwehr der Stadt Radeburg besteht eine Jugendfeuerwehr
sowie eine Alters- und Ehrenabteilung, die in einzelne Abteilungen
entsprechend den Ortsfeuerwehren gegliedert sein können.
(5) Die Leitung der Stadtfeuerwehr obliegt dem Stadtwehrleiter und
seinem Stellvertreter; in den Ortsfeuerwehren dem Ortswehrleiter und seinem
Stellvertreter.
§ 2
Pflichten der Feuerwehrder Stadt Radeburg
(1) Die Feuerwehr der Stadt Radeburg hat die Pflicht,
- Menschen, Tiere und Sachwerte im Rahmen § 2 Abs. 1 SächsBRKG zu schützen,
- bei der Bekämpfung von Katastrophen, im Rahmen des Rettungsdienstes
und bei der Beseitigung von Umweltgefahren technische Hilfe zu leisten,
- nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und
Brandsicherheitswachen durchzuführen,
- die Brandschutzerziehung in den Schulen und Kindereinrichtungen zu
begleiten.
(2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Feuerwehr der
Stadt Radeburg zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Notlagen
heranziehen.
§ 3
Aufnahme in die Feuerwehr
(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung der
Feuerwehr sind:
- die Vollendung des 16. Lebensjahres,
- eine dem Feuerwehrdienst entsprechende Gesundheit,
- eine entsprechende charakterliche Eignung,
- die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit,
- die Bereitschaft zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildung,
- eine Probezeit von 6 Monaten kann vereinbart werden.
Die Bewerber/innen dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Abs. 3
SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten
vorliegen. Die Bewerber/innen sollen in der Stadt wohnhaft sein und in keiner
anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein. Der Stadtfeuerwehrausschuss kann
Ausnahmen zulassen.
(2) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter zu richten.
Über die Aufnahme entscheidet der Ortswehrleiter nach Anhörung des
Ortsfeuerwehrausschusses unter Mitwirkung des Stadtwehrleiters sowie des
Bürgermeisters.
(3) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe für die Ablehnung
des Aufnahmegesuchs sind dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.
(4) Die feierliche Aufnahme erfolgt per Handschlag in der Jahreshauptversammlung
der jeweiligen Ortsfeuerwehr durch den Ortswehrleiter. Sie kann auch in der
Hauptversammlung der Feuerwehr der Stadt Radeburg stattfinden. Jeder Angehörige
erhält bei Aufnahme einen Dienstausweis der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Radeburg.
§ 4
Beendigung des Dienstesin der Feuerwehr
(1) Der ehrenamtliche aktive Dienst in der Feuerwehr endet, wenn der/die
Feuerwehrangehörige
- ungeeignet gem. § 18 Abs. 3 SächsBRKG wird,
- aus der Feuerwehr der Stadt Radeburg entlassen oder ausgeschlossen
wird,
- aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten
dauernd unfähig ist.
(2) Feuerwehrangehörige sind auf Antrag aus der Feuerwehr zu entlassen,
wenn sie aus persönlichen und/oder beruflichen Gründen den Dienst nicht mehr
erfüllen können.
(3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen
Wohnsitzes in eine andere Gemeinde/Stadt unverzüglich dem Ortswehrleiter
schriftlich anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst
zu entlassen. Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn dem Feuerwehrangehörigen
die Dienstausübung in der Feuerwehr aufgrund der Verlegung des Wohnsitzes nicht
mehr möglich ist.
(4) Feuerwehrangehörige, die dauerhaft aus
gesundheitlichen Gründen keine oder nur noch eine eingeschränkte
Einsatztätigkeit ausüben können, können weiterhin Mitglied der aktiven Einsatzabteilung
bleiben, wenn sie innerhalb der Feuerwehr wichtige Aufgaben übernommen haben.
Zur Übernahme weiterer Aufgaben, die zum Aufgabenbereich der
Feuerwehr gehören, steht ihnen die weitere Qualifizierung durch Lehrgänge
offen, soweit dies mit ihrer gesundheitlichen Einschränkung vereinbar ist,
bspw. als Ausbilder, Gerätewart oder Jugendwart. Im jeweiligen Einzelfall sind
die möglichen und zulässigen Lehrgänge und Aufgaben zu dokumentieren. Die
Entscheidung trifft der Ortsfeuerwehrausschuss unter Mitwirkung des
Stadtwehrleiters.
(5) Feuerwehrangehörige können nach Anhörung des zuständigen
Ortsfeuerwehrausschusses aus der Feuerwehr der Stadt Radeburg ausgeschlossen
werden
- bei fortgesetzter Nachlässigkeit in der Dienstausübung,
- bei Nichtteilnahme an Aus- und Fortbildungen,
- bei schweren Verstößen gegen die allgemeinen
Dienstpflichten.
Der Stadtwehrleiter ist an der Anhörung und Beratung zu
beteiligen.
In angemessener Frist ist vorab durch den Ortswehrleiter
- ein mündlicher oder schriftlicher Verweis
oder
- die Androhung des Ausschlusses
auszusprechen.
(6) Der Bürgermeister entscheidet nach Antrag durch die
Ortswehrleitung und nach Anhörung des Stadtfeuerwehrausschusses über die
Entlassung oder den Ausschluss und stellt die Beendigung des Dienstes
schriftlich fest.
Dem ausgeschiedenen Feuerwehrangehörigen ist auf Antrag eine
Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten
Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion auszustellen.
(7) Der ausgeschiedene Feuerwehrangehörige ist zur Rückgabe
seiner Dienst- und Einsatzbekleidung sowie sämtlicher Ausrüstungsgegenstände
verpflichtet.
§
5
Rechte
und Pflichtender Feuerwehrangehörigen
(1) Die aktiven Feuerwehrangehörigen haben das Recht,
den Stadtwehrleiter und seinen Stellvertreter zu wählen. Die aktiven
Feuerwehrangehörigen der Ortsfeuerwehren haben das Recht den Ortswehrleiter,
seine Stellvertreter und die Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses zu
wählen.
(2) Die Stadt Radeburg hat nach Maßgabe des § 61 Abs.
1 SächsBRKG die Freistellung der Feuerwehrangehörigen für die Teilnahme an
Einsätzen, Einsatzübungen und für Aus- und Fortbildungen zu gewährleisten bzw.
zu erwirken.
(3) Stadtwehrleiter, Ortswehrleiter, ihre Stellvertreter,
Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwarte sowie Angehörige, die im Feuerwehrdienst
eine über das übliche Maß hinaus gehende Tätigkeit ausüben, erhalten eine
Aufwandsentschädigung, deren Höhe und Zahlungsweise durch eine
Feuerwehr-Entschädigungssatzung der Stadt Radeburg festgelegt wird.
(4) Feuerwehrangehörige der Stadt Radeburg erhalten auf
Antrag die Auslagen, die ihnen in der Ausübung des Feuerwehrdienstes
einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fortbildung entstanden sind.
Darüber hinaus erstattet die Stadt Radeburg Sachschäden, die den
Feuerwehrangehörigen in Ausübung ihres Dienstes entstanden sind, sowie
vermögenswerte Versicherungsnachteile nach Maßgabe des § 63 Abs. 2 SächsBRKG.
(5) Die Feuerwehrangehörigen der Stadt Radeburg haben
die ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden Aufgaben
gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet:
- am Dienst und an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen,
- sich bei Alarm unverzüglich am Gerätehaus einzufinden
und die Einsatzbereitschaft herzustellen,
- den dienstlichen Weisungen und Befehlen der
Dienstvorgesetzten nachzukommen,
- im Dienst und außerhalb des Dienstes ein
vorbildliches Verhalten zu zeigen,
- sich gegenüber den anderen Feuerwehrangehörigen
kameradschaftlich zu verhalten,
- die Feuerwehrdienstvorschriften und
Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und
- die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte
und Einrichtungen gewissenhaft zu verwenden und zu pflegen und sie nur zu
dienstlichen Zwecken zu verwenden.
(6) Die aktiven Feuerwehrangehörigen haben eine
Verhinderung vom regelmäßigen Dienst sowie eine Ortsabwesenheit von mehr als
zwei Wochen dem Ortswehrleiter oder seinem Stellvertreter rechtzeitig
anzuzeigen.
(7) Feuerwehrangehörige haben die Verlegung ihres
Wohnsitzes unverzüglich dem zuständigen Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen.
(8) Eine aktive Feuerwehrangehörige soll der
Ortswehrleitung die Schwangerschaft mitteilen, sobald ihr der Zustand bekannt
ist. Es finden die gesetzlichen Regelungen des Mutterschutzes unter Anrechnung
der Dienstzeit Anwendung. Sofern notwendig, können die Schutzfristen vor und
nach der Geburt verlängert werden. Eine Teilnahme an Einsätzen ist erst nach
dem Ablauf der Schutzfristen zulässig. Die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen
ist unter Beachtung der allgemeinen Mutterschutzbestimmungen möglich.
(9) Verletzen Feuerwehrangehörige schuldhaft ihre
obliegenden Dienstpflichten, so können sie nach § 4 Abs. 5 dieser Satzung aus
der Feuerwehr ausgeschlossen werden.
§
6
Jugendfeuerwehr
(1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und
Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr auf schriftlichen Antrag hin
mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. § 18 Abs. 4 Satz
2 SächsBRKG bleibt unberührt.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der jeweilige
örtliche Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen mit dem Ortswehrleiter. Im Übrigen
gelten die Festlegungen des § 3 entsprechend.
(3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn
das Mitglied
- aus der Jugendfeuerwehr aus eigenem Wunsch
ausscheidet,
- den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen
ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und gleichzeitig
Mitglied der aktiven Abteilung ist,
- das 26. Lebensjahres vollendet hat oder
- aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen
wird.
Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre
Zustimmung nach Absatz 1 schriftlich zurücknehmen.
(4) Jugendliche, die in die aktive Abteilung
aufgenommen werden, unterliegen weiterhin dem Jugendarbeitsschutzgesetz und
dem Jugendschutzgesetz.
Eine Teilnahme an Einsätzen ist erst ab dem vollendeten
18. Lebensjahr zulässig.
(5) Die aktive Abteilung der Ortsfeuerwehr wählt den
örtlichen Jugendfeuerwehrwart für die Dauer von fünf Jahren. Der Jugendwart
ist Mitglied der aktiven Abteilung der Feuerwehr der Stadt Radeburg und muss
neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen und dem entsprechenden Lehrgang über
Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Er vertritt die
jeweilige Jugendfeuerwehr gegenüber der jeweiligen Wehrleitung sowie nach
außen. Ein Jugendwart kann für mehrere Jugendfeuerwehren zuständig sein.
(6) Die Jugendwarte der örtlichen
Jugendfeuerwehrabteilung wählen ihren Sprecher für die Dauer von fünf Jahren.
(7) Die Mitglieder der örtlichen Jugendfeuerwehr können
weitere Gruppenleiter für die Dauer von zwei Jahren wählen.
(8) Entsprechend der Bedeutung der Jugendabteilungen
als Quelle des Nachwuchses für die aktiven Abteilungen sind die
Jugendfeuerwehrwarte in die Arbeit der Wehrleitungen einzubeziehen.
§ 7
Alters-
und Ehrenabteilung
(1) In die Alters- und Ehrenabteilung können
Feuerwehrangehörige wechseln, wenn sie aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Die
Dienstbekleidung wird ihnen auf Wunsch überlassen.
(2) Der Stadtfeuerwehrausschuss kann auf Antrag
Angehörigen der aktiven Abteilung den Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung
gestatten, wenn der Dienst in der Feuerwehr der Stadt Radeburg für sie aus
persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.
(3) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung
wählen ihren Sprecher für die Dauer von fünf Jahren.
(4) Die Sprecher der örtlichen Alters-und
Ehrenabteilungen wählen einen Gesamtbeauftragten für die Dauer von fünf Jahren
der als Sprecher dem Stadtfeuerwehrausschuss angehört.
(5) Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des
Stadtfeuerwehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr der
Stadt Radeburg oder zivile Bürger der Stadt Radeburg, die sich um das
Feuerwehrwesen verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr
ernennen.
Ihre Aufnahme soll in feierlichem und öffentlichem
Rahmen bei Übergabe einer Ehrenurkunde erfolgen.
§
8
Organe
der Freiwilligen Feuerwehr
Organe der Feuerwehr der Stadt Radeburg sind:
- die Hauptversammlung/Ortsfeuerwehrversammlung,
- der Stadtfeuerwehrausschuss/Ortsfeuerwehrausschuss
und
- die Stadtwehrleitung/Ortswehrleitung
§
9
Hauptversammlung
(1) Die Hauptversammlung besteht aus den aktiven
Mitgliedern der Feuerwehr der Stadt Radeburg sowie den Mitgliedern der
Altersabteilungen.
Ehrenmitglieder sind einzuladen.
Der Bürgermeister, der Leiter der Ordnungsabteilung
sowie der Sachbearbeiter Feuerwehr der Stadtverwaltung sind einzuladen.
(2) Eine ordentliche Hauptversammlung ist alle fünf
Jahre sowie in der Zwischenzeit mindestens ein weiteres Mal unter dem Vorsitz
des Stadtwehrleiters durchzuführen.
(3) In der Hauptversammlung hat der Stadtwehrleiter
einen Bericht über die Tätigkeit der Feuerwehr der Stadt Radeburg im
abgelaufenen Zeitraum abzugeben. In der ordentlichen Hauptversammlung werden
gewählt:
- der Stadtwehrleiter
- sein Stellvertreter
(4) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom
Stadtwehrleiter schriftlich unter Angabe der Tagesordnung, des Zeitpunkts und
des Ortes der Versammlung einzuberufen.
Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb
eines Monates mit entsprechenden Angaben einzuberufen, wenn dies von einem
Drittel der aktiven Angehörigen der Feuerwehr der Stadt Radeburg schriftlich
unter Angabe der Gründe beim Stadtwehrleiter oder beim Bürgermeister beantragt
wird.
(5) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn
mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Angehörigen der Feuerwehr der Stadt
Radeburg anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats
eine zweite Hauptversammlung einzuberufen. Diese Hauptversammlung ist unabhängig
von der Teilnehmerzahl beschlussfähig.
(6) Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit
einfacher Mehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.
(7) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift
anzufertigen, die dem Bürgermeister vorzulegen ist.
(8) Für die Ortsfeuerwehrversammlungen gelten die Abs.
1 und 3 bis 7 sinngemäß. Die Ortsfeuerwehrversammlungen sind jährlich durchzuführen.
Eine Niederschrift ist dem Stadtwehrleiter vorzulegen.
Der Stadtwehrleiter ist zu den Ortsfeuerwehrversammlungen
einzuladen.
Die Ortsfeuerwehrversammlung wählt zusätzlich die
weiteren Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses.
§
10
Stadtfeuerwehrausschuss
(1) Der Stadtfeuerwehrausschuss ist beratendes Organ
der Stadtwehrleitung. Er behandelt Fragen der Finanzplanung der Feuerwehr der
Stadt Radeburg sowie der Dienst- und Einsatzplanung. Er wird für die Dauer von
fünf Jahren gebildet und ist an die Amtszeit des Stadtwehrleiters gebunden.
(2) Der Stadtfeuerwehrausschuss besteht aus dem
Stadtwehrleiter als Vorsitzenden sowie den Ortswehrleitern, dem Sprecher der
Jugendfeuerwehrwarte und dem Sprecher der Alters- und Ehrenabteilungen.
Die Stellvertreter der Ortswehrleiter und des
Stadtwehrleiters sowie der Schriftführer des Stadtfeuerwehrausschusses können,
sofern sie nicht Funktionsträger
nach Satz 1 sind, an den Beratungen des
Stadtfeuerwehrausschusses beratend teilnehmen.
(3) Der Stadtfeuerwehrausschuss tagt mindestens viermal
im Jahr. Die Beratungen sind vom Stadtwehrleiter mit Bekanntgabe der
Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen einzuberufen. Der
Stadtfeuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel
seiner Mitglieder dies unter Angabe der Tagesordnung fordert.
Der Stadtfeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn
mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als
Ablehnung.
(4) Der Bürgermeister ist zu den Sitzungen des
Stadtfeuerwehrausschusses einzuladen. Er kann einen Vertreter zu den Sitzungen
entsenden.
(5) Die Beratungen des Stadtfeuerwehrausschusses sind
nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen.
§
11
Ortsfeuerwehrausschuss
(1) Der Ortsfeuerwehrausschuss ist beratendes Organ der
Ortswehrleitung. Er behandelt Fragen der Dienstdurchführung und der örtlichen
Personalplanung und -führung. Er wird für die Dauer von fünf Jahren in der
Ortsfeuerwehrversammlung gewählt.
(2) Der Ortsfeuerwehrausschuss besteht aus dem
Ortswehrleiter als Vorsitzenden sowie bis zu sechs weiteren Mitgliedern der
Ortswehr. Der stellvertretende Ortswehrleiter, der örtliche Jugendwart, der
örtliche Sprecher der Alters- und Ehrenabteilung, sowie der Schriftführer und
der Kassenwart gehören dem Ortsfeuerwehrausschuss mit beratender Stimme an,
sofern sie nicht zu den Gewählten nach Satz 1 gehören.
(3) Der Ortsfeuerwehrausschuss tagt mindestens viermal
im Jahr. Die Beratungen sind vom Ortswehrleiter mit Bekanntgabe der Tagesordnung
mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Der Ortsfeuerwehrausschuss muss
einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel seiner Mitglieder dies unter
Angabe der Tagesordnung fordert.
Der Ortsfeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn
mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als
Ablehnung.
(4) Der Stadtwehrleiter ist bei Bedarf zu den Sitzungen
des Ortsfeuerwehrausschusses einzuladen.
(5) Die Beratungen des Ortsfeuerwehrausschusses sind
nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen.
§
12
Stadtwehrleitung
undOrtswehrleitung
(1) Der Stadtwehrleitung bzw. der Ortswehrleitung
gehören der Wehrleiter und sein Stellvertreter an.
(2) Die Stadt-/Ortswehrleitungen werden in der
Hauptversammlung/Ortsfeuerwehrversammlung in geheimer Wahl in getrennten
Wahlgängen für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
(3) Gewählt werden kann nur, wer
- der Feuerwehr der Stadt Radeburg aktiv angehört,
- über die für die jeweilige Funktion notwendigen
Qualifikationen verfügt,
- über ausreichende Erfahrung im Einsatzdienst der
Feuerwehr verfügt,
- persönlich für die jeweilige Funktion geeignet ist.
(4) Der Stadtrat bestätigt das Wahlergebnis in der
nächstfolgenden Sitzung des Stadtrats.
Der Bürgermeister bestellt daraufhin die Wehrleitung
für den Zeitraum von fünf Jahren. Verweigert der Stadtrat dem Ergebnis seine
Zustimmung gilt § 12 Abs. 5 Satz 2 ff entsprechend.
(5) Die Wehrleiter und ihre Stellvertreter haben ihr
Amt nach Ablauf der Wahlperiode oder im Fall eines Rücktritts bis zur Berufung
eines Nachfolgers weiterzuführen, wenn kein Vertreter zur Verfügung steht. Der
Bürgermeister kann geeignete aktive Angehörige der Feuerwehr der Stadt Radeburg
mit der kommissarischen Übernahme der Funktion beauftragen.
Kommt durch Wahl in der entsprechenden Versammlung
innerhalb eines Monats keine Nachfolge zustande, setzt der Bürgermeister bis
zur satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen geeigneten aktiven
Angehörigen der Feuerwehr der Stadt Radeburg mit Zustimmung des Stadtrates als
Wehrleiter bzw. Stellvertreter ein.
(6) Der Stadtwehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit
der ihm unterstellten Feuerwehr der Stadt Radeburg verantwortlich und führt
die ihm durch das Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er hat
insbesondere
- auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes
der Feuerwehrangehörigen entsprechend den geltenden
Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,
- die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen
und Einsätzen zu fördern und zu regeln,
- auf eine den Vorschriften und dem
Brandschutzbedarfsplan entsprechende Ausrüstung der Feuerwehr hinzuwirken,
- den Bürgermeister und den Stadtrat in allen
feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten zu beraten,
- für die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften
und der UVV zu sorgen,
- Beanstandungen, die die Leistungsfähigkeit der
Feuerwehr betreffen, dem Bürgermeister zu melden und gemeinsam mit den
Verantwortlichen zu klären.
Die Ortswehrleiter unterstützen den Stadtwehrleiter bei
seinen Aufgaben. Sie sind vorrangig dafür zuständig, innerhalb der von ihnen
geführten Feuerwehr die Dienste so zu organisieren, dass jeder aktive
Feuerwehrangehörige jährlich an mindestens 40 Stunden Ausbildung teilnehmen
kann. Die Ortswehrleiter erstellen die Dienst- und Ausbildungspläne, die dem
Stadtfeuerwehrausschuss vorgelegt werden. Sie überwachen und kontrollieren die
Tätigkeit der Gruppenführer, Gerätewarte und Jugendwarte in den
Ortsfeuerwehren. Die Ortswehrleiter führen die Ortswehren nach Weisung des
Stadtwehrleiters.
(7) Der Bürgermeister kann dem Stadtwehrleiter weitere
Aufgaben des Brandschutzes übertragen.
(8) Der Stadtwehrleiter ist bei Beratungen zu
feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten im Stadtrat und in den
zuständigen Ausschüssen zu hören.
(9) Der Stellvertreter hat den Wehrleiter bei der
Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit oder auf
Weisung hin mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.
(10) Die Wehrleiter können bei groben Verstößen gegen
die Dienstpflichten oder wenn sie die im Abs. 3 geforderten Voraussetzungen
nicht mehr erfüllen, vom Stadtrat nach Anhörung des Stadtfeuerwehrausschusses
abberufen werden.
§
13
Gerätewarte
und Unterführer
(1) Als Unterführer (Gruppen- und Zugführer) können nur
Angehörige der Feuerwehr der Stadt Radeburg eingesetzt werden, die
- die entsprechende Qualifikation nach Laufbahnverordnung
nachweisen,
- über ausreichend praktische Erfahrung im
Feuerwehrdienst verfügen,
- persönlich für die Übernahme der Funktion geeignet
sind.
(2) Die Unterführer werden auf Vorschlag des
Ortswehrleiters im Einvernehmen mit dem Ortsfeuerwehrausschuss vom
Stadtwehrleiter auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Stadtwehrleiter
kann die Bestellung nach Anhörung im Stadtfeuerwehrausschuss widerrufen.
Wiederbestellung ist zulässig.
(3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach Weisungen
ihrer Vorgesetzten aus.
(4) Für die Gerätewarte gelten die Absätze 1 bis 3
entsprechend.
Sie haben die Ausrüstung und die Einrichtungen der
Feuerwehr zu verwahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind fristgerecht
zu prüfen bzw. einer Prüfeinrichtung zu übergeben. Festgestellte Mängel sind
der zuständigen Wehrleitung zu melden. Über die vorhandene Ausrüstung ist ein
Bestandsverzeichnis zu führen. Die Gerätewarte haben ihre Aufgaben nach Ablauf
der Amtszeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiter zu erfüllen.
§
14
Schriftführer
(1) Der Schriftführer wird vom jeweils zuständigen
Feuerwehrausschuss für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist
zulässig.
(2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des
jeweiligen Feuerwehrausschusses eine Niederschrift anzufertigen und
aufzubewahren.
(3) Die Niederschriften sind dem Bürgermeister bzw.
dem Stadtwehrleiter vorzulegen.
(4) Der Schriftführer ist vorrangig für die
Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
§
15
Wahlen
(1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden
Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit dem Wahlvorschlag,
den Angehörigen der Feuerwehr bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr
Kandidaten enthalten als zu wählen sind und muss vom zuständigen
Feuerwehrausschuss bestätigt sein.
(2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein
Kandidat zur Verfügung, kann die Wahl offen erfolgen, wenn keine Gegenstimme
der Wahlberechtigten erfolgt.
(3) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem
Stellvertreter oder einem von ihm Beauftragten zu leiten. Die Wahlversammlung
wählt auf Vorschlag der Wahlleitung zwei Beisitzer, die zusammen mit dem
Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen.
(4) Wahlen können nur erfolgen, wenn mehr als die Hälfte
der Wahlberechtigten anwesend sind.
(5) Die Wahl des Wehrleiters und seines Stellvertreters
erfolgt in zwei getrennten Wahlgängen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der
Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten auf sich vereinigt. Wird die absolute
Mehrheit von keinem der Kandidaten im ersten Wahlgang erreicht, so ist eine
Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen,
bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet
das Los.
(6) Die Wahl der Mitglieder des jeweiligen
Feuerwehrausschusses erfolgt in getrennten Wahlgängen als Mehrheitswahl ohne
Stimmenhäufung. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Funktionen zu
besetzen sind. Gewählt ist, wer die jeweils meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(7) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl
annehmen.
(8) Die Niederschrift über die Wahl ist unverzüglich
nach der Wahl durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zu übergeben, der das
Ergebnis dem Stadtrat mitteilt.
Der Stadtrat bestätigt das Wahlergebnis in der
nächstfolgenden Sitzung des Stadtrats. Der Bürgermeister bestellt die
Wehrleitung für den Zeitraum von fünf Jahren. Stimmt der Stadtrat dem
Wahlergebnis nicht zu, ist innerhalb
eines Monats eine Neuwahl durchzuführen. Der
Bürgermeister kann geeignete aktive Angehörige der Feuerwehr der Stadt
Radeburg mit der kommissarischen Übernahme der Funktion beauftragen.
(9) Kommt durch Wahl in der Hauptversammlung innerhalb
eines Monats keine Nachfolge zustande oder stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis
wiederum nicht zu, setzt der Bürgermeister bis zur satzungsgemäßen Bestellung
eines Nachfolgers einen geeigneten aktiven Angehörigen der Feuerwehr der Stadt
Radeburg mit Zustimmung des Stadtrates als Wehrleiter bzw. Stellvertreter ein.
§
16
Sondervermögen
für dieKameradschaftspflege
(Kameradschaftskasse)
(1) Die Stadt Radeburg gewährt jeder Ortsfeuerwehr in
treuhänderischer Verwaltung die Führung einer Kameradschaftskasse als
Sondervermögen.
(2) Die Ortsfeuerwehren führen diese Kassen jeweils
eigenständig und eigenverantwortlich.
(3) Das Kassenvermögen besteht aus
- Zuweisungen der Stadt Radeburg,
- Zuwendungen Dritter,
- Erträgen aus Veranstaltungen der jeweiligen Ortswehr,
- Erträgen der Feuerwehrkasse aus Zinsen,
- Gegenständen, die mit Mitteln der Sonderkasse
erworben wurden.
(4) Die kommunalen Regelungen über die
Gemeindewirtschaft gelten nur für die Zuweisungen der Stadt Radeburg.
(5) Für die Führung der Kameradschaftskasse ist durch
den Ortsfeuerwehrausschuss ein Mitglied der Ortsfeuerwehr als Kassenwart auf
die Dauer von 5 Jahren zu wählen. Dieser hat über die Einnahmen und Ausgaben
einen schriftlichen Nachweis zu führen, der folgende Angaben enthält:
- Datum,
- Buchungsvorgang (Einnahme bzw. Ausgang),
- Verwendungszweck,
- Buchungsbetrag,
- aktueller Kassenstand nach Buchung
Alle Zu- oder Abgänge sind durch Quittungen, Rechnungen
oder dgl. zu belegen.
(6) Über die Verwendung der Mittel entscheidet der
Ortsfeuerwehrausschuss. Dieser kann den Ortswehrleiter dazu ermächtigen, dass
einmalige Ausgaben, die den Wert von 100,- € nicht übersteigen, auch allein
mit dessen Genehmigung getätigt werden dürfen.
(7) Der Kassenwart hat der Stadtverwaltung für alle
Einnahmen, die der Zweckbindung unterliegen, bis spätestens sechs Wochen nach
Abschluss der Maßnahme jeweils einen gesonderten Nachweis über deren
bestimmungsgemäße Verwendung zu übergeben.
(8) Mindestens einmal jährlich ist durch zwei von der
Ortsfeuerwehrversammlung bestellte Kassenprüfer die Kameradschaftskasse auf
die Einhaltung der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Kassen- und
Rechnungsführung zu prüfen. Die Ortsfeuerwehrversammlung ist über das Ergebnis
zu informieren und der Kassenwart auf Antrag der Kassenprüfer in der
Ortsfeuerwehrversammlung durch Mehrheitsbeschluss zu entlasten.
(9) Auf Verlangen kann der Bürgermeister oder eine von
ihm beauftragten Person der Verwaltung an dieser Kassenprüfung teilnehmen. Der
Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister vorzulegen.
§
17
Einsätze
und Übungen
(1) Innerhalb der Feuerwehr der Stadt Radeburg ist
einmal jährlich eine Einsatzübung unter Mitwirkung aller Ortswehren
durchzuführen. Die Durchführung obliegt dem Stadtwehrleiter, der diese Aufgabe
an andere geeignete Führungskräfte übertragen kann.
(2) Jede Ortsfeuerwehr hat innerhalb ihres
Zuständigkeitsbereichs pro Jahr selbstständig zwei Einsatzübungen
durchzuführen.
(3) Die Ortsfeuerwehren haben die Zusammenarbeit mit
anderen Ortsfeuerwehren anzustreben.
(4) Die Stadt Radeburg stellt bei Einsätzen und
Übungen längerer Dauer eine ausreichende Versorgung mit Getränken und
Verpflegung sicher.
§
18
Einsatzbereitschaft
(1) Steht eine Ortsfeuerwehr nicht für die reguläre
Übernahme von Einsätzen zur Verfügung, z.B.
- zur Wahrnehmung einer Brandwache,
- bei technischem Defekt von Einsatzmitteln,
- bei Wartung von Einsatzmitteln,
- zur Absicherung von Veranstaltungen,
- zur Durchführung von Aus- und Weiterbildung,
- bei Veranstaltungen der Kameradschaftspflege
so ist dies dem Stadtwehrleiter rechtzeitig unter
Nennung einer Vertretung anzuzeigen. Die Abmeldung bei der Leitstelle erfolgt
tagesaktuell unter Nennen der Vertretung durch die jeweilige Wehr selbst.
(2) Der Brandschutzbedarfsplan ist mindestens alle zwei
Jahre durch den Stadtfeuerwehrausschuss den aktuellen Anforderungen anzupassen.
Dabei ist insbesondere die Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte zu den
unterschiedlichen Tageszeiten, sowie der Einsatzfahrzeuge in den Blick zu
nehmen.
(3) Die Alarm- und Ausrückeordnung ist regelmäßig durch
den Stadtfeuerwehrausschuss an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
§19
In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
(2) Zugleich tritt die Feuerwehrsatzung der Stadt
Radeburg vom 01.01.2005 außer Kraft.
Radeburg, 07.04.2011
Jesse, Bürgermeister
Siegel
Sprechstunde Schwangerenberatung
Ort: Radeburg-
Seniorenclub Meißner Str. 1 • 3. Donnerstag im Monat9:00-10:30 · Voranmeldung
erbeten unter 03521 7253452 · Themen: Antrag Babyerstausstattung • allgemeine
soziale Beratung rund um Schwangerschaft
A. Janotta,
Sozialarbeiterin
Suchen
zuverlässige Haushaltshilfe
in Radeburg
10 - 15 Wochenstunden
0170/9072717
Suche
Nebenjob
in Radeburgfür 4-5 Stunden pro Wochevon
19-21 Uhr
Tel. 035208/34723
Fortsetzung auf Seite 4
Stadt Radeburg
Satzung über die Freiwillige Feuerwehr
der Stadt Radeburg
Fortsetzung von
Seite 3
Fortsetzung auf
Seite 5
Schuldnerberatung in
Radeburg
am Freitag, den
20.05. von 9.00-12.00 Uhr; Bürgerbüro
Erdgeschoß
Stadtverwaltung - Bauamt
Hinweis:
Rentenberatung im Rathaus(Bauamt) findet nicht mehr statt.
Sitzung des Stadtrates
09.06.2011 - 19:30 Uhr
im Ratssaal der Stadt Radeburg
Technischer Ausschuß
17.05.2011 - 19.00 Uhr
im Ratssaal der Stadt Radeburg
Stadt Radeburg
Satzung über die Freiwillige Feuerwehr
der Stadt Radeburg
Fortsetzung von
Seite 4
Ev.-Luth. Kirche
Radeburg
Grundkurs des christlichen Glaubens
Im Juni 2011
beginnt ein 12-wöchiger Grundkurs (außer in der Ferienzeit). Einmal
wöchentlich treffen wir uns abends, um über Fragen des Lebens und des Glaubens
zu sprechen. Der Kurs ist gebührenfrei und für alle offen. Er kann aber mit der
Taufe bzw. der Konfirmation abgeschlossen werden.
Interessenten
melden sich bitte persönlich, telefonisch im Pfarramt Radeburg (035208/2333)
oder per E-mail kg.radeburg(at)evlks.de bis zum 05. Juni 2011 an.
Sprechzeit Pfr. Seifert:
dienstags 17 – 18 Uhr oder nach Vereinbarung! Telefon: 035208/349617
Im Namen der Kirchvorsteher und Mitarbeiter
grüßt Sie herzlich Ihr Pfarrer Frank Seifert
Ärztliche
Notdienste
KOMMT GRATULIEREN
Rettungsstelle
Meißen:
Die Vermittlung
des diensthabenden Bereitschaftsarztes erfolgt in dieser Zeit über die
Herzliche Glückwünsche
übermittelt
die Stadtverwaltung Radeburg
03521-73 85 21
zum 75. Geburtstag
15.05. Lerbs, Gerda Meißner Berg 67
16.05. Meitsch, Käthe Lindenallee 5
22.05. Schulze, Ingeborg Anbaustraße 66, Berbisdorf
30.05. Priedemuth, Eveline Edenkobener Straße 5c
31.05. Franke, Klaus Schulstraße 12
01.06. Haase, Felix Mühlweg 4, Volkersdorf
08.06. Zeibe, Werner Bärnsdorfer Hauptstraße 72
zum 80. Geburtstag
14.05.
Reinhardt, Gertraude Schulstr. 5
18.05. Meinert, Thea Anbaustraße 56, Berbisdorf
20.5. Zeidler, Christa Bahnhofstr. 32
zum 85. Geburtstag
15.05.
Rothe, Gerda Hospitalstraße 16
29.05. Hain, Walther Dresdner Straße 44
31.05. Fehrmann, Magarete Meißner Berg 61
04.06. Ulbrich, Margarete Dorfstraße 5, Bärwalde
09.06. Schaller, Martha Lindenallee 6 B
zum 90. Geburtstag
am
08.06. George, Hilda Berbisdorfer
Hauptstraße 47
zum 91. Geburtstag
19.05.
Richter, Dora Schulstraße 5
30.05. Handrich, Martha Schulstraße 5
zum 92. Geburtstag
15.05.
Hähne, Sophie Meißner Berg 47
Zur
Goldenen Hochzeit gratulieren wir ganz
herzlich
am 17.05.
Hannelore und Siegmar Wagner,
Siedlungsstraße 10, Berbisdorf
am
20.05. Christine und Manfred Voss,
Lindenallee 1, Radeburg
Bereitschaftszeiten:
Mo, Di, Do: 19.00 – 7.00 Uhr
Mi: 14.00 – 7.00 Uhr
Fr: 14.00 – 8.00 Uhr
Sa: 08.00 –
8.00 Uhr
So u. Feiertag:
8.00 – 8.00 Uhr bzw. 7.00 Uhr
Apothekenbereitschaftsplan
Bereitschaftszeiten der Apotheken in Großenhain und
Radeburg:
- tägl. von 8 Uhr bis zum nächsten Tag 8 Uhr
- zusätzl. Spätdienste Mo-Fr von 18 Uhr - 20 Uhr
- zusätzl. Dienste an Sonn- u. Feiertagen von 10 - 12
Uhr, 17-19 Uhr
14.5. Alte
Apotheke Weinböhla Stadt -Apotheke 17
-19
15.5. Elbtal -Apotheke Meißen (im Elbe-Center) Stadt
-Apotheke 10 -12 & 17 -19
16.5. Hahnemann -Apotheke Meißen Löwen -Apotheke 18 -20
17.5. Marien -Apotheke Großenhain Marien -Apotheke 18 -20
18.5. Elbtal -Apotheke Meißen (im Elbe-Center) Mohren
-Apotheke 18 -20
19.5. Apotheke
am Kirchplatz Weinböhla Stadt -Apotheke 18
-20
20.5. Regenbogen -Apotheke Meißen Marien -Apotheke 18 -20
21.5. Apotheke
am Kirchplatz Weinböhla Löwen -Apotheke 17 -19
22.5. Löwen -Apotheke Großenhain Löwen -Apotheke 10 -12 & 17 -19
23.5. Alte
Apotheke Weinböhla Mohren -Apotheke 18 -20
24.5. Sonnen -Apotheke Meißen Stadt -Apotheke 18 -20
25.5. Löwen
-Apotheke Radeburg Löwen -Apotheke 18 -20
26.5. Markt -Apotheke Meißen Marien -Apotheke 18 -20
27.5. Apotheke im Kaufland Meißen -Triebischtal
Apo. am Kupferberg 18 -20
28.5. Mohren -Apotheke Großenhain Mohren -Apotheke 17 -19
29.5. Moritz -Apotheke Meißen Mohren -Apotheke 10 -12 & 17 -19
30.5. Stadt -Apotheke Großenhain Stadt -Apotheke 18 -20
31.5. Moritz
-Apotheke Meißen Apo. am Kupferberg 18 -20
1.6. Rathaus
-Apotheke Weinböhla Apo. am Kupferberg 18 -20
2.6. Apotheke im Kaufland Meißen
-Triebischtal Stadt
-Apotheke 10 -12 & 17 -19
3.6. Sonnen -Apotheke Meißen Mohren -Apotheke 18 -20
4.6. Markt -Apotheke Meißen Marien -Apotheke 17 -19
5.6. Regenbogen -Apotheke Meißen Marien -Apotheke 10 -12 & 17 -19
6.6. Löwen
-Apotheke Radeburg Stadt -Apotheke 18
-20
7.6. Markt -Apotheke Meißen Marien -Apotheke 18 -20
8.6. Apo.
am Kupferberg Großenhain Apo. am Kupferberg 18 -20
9.6. Elbtal -Apotheke Meißen (im
Elbe-Center) Mohren
-Apotheke 18 -20
10.6. Rathaus
-Apotheke Weinböhla Apo. am Kupferberg 18 -20
11.6. Triebischtal
-Apotheke Meißen Stadt -Apotheke 17
-19
12.6. Alte
Apotheke Weinböhla Apo. am Kupferberg 10 -12 & 17 -19
13.6. Marien -Apotheke Großenhain Marien -Apotheke 10 -12 & 17 -19
Zahnärztlicher Notdienst
Radeburg / Moritzburg
An
Samstagen, Sonntagen, Feiertagen jeweils von 9-11 Uhr
14./15.05. Herr ZA Stille,
Ottendorf-Okrilla,
Radeburger Str. 4
Tel. 035205/
54134
21./22.05. Herr Dr. Hentschel,
Ottendorf-Okrilla, Radeburger Str. 9
Tel.: 035205/ 74571
28./29.05. Frau Dr. Gross
Radeburg, Heinrich-Zille-Str. 13
Tel. 035208/2195
02.06. Frau Dr. MehlhornDD-Weixdorf,
August-Wagner-Str. 2Tel. 0351/8903641, priv. 0351/8804241
04./05.06. Herr Dr. Gross
Radeburg,
Heinrich-Zille-Str.
13
Tel. 035208/2041
11./12.06. Herr ZA Schmidt Ottendorf-Okrilla, Auenstr. 1
Tel. 035205/54346
Tel. priv. 035795/32297
13.06. Herr ZA Krjukow Moritzburg,
August-Bebel-Str.
2a Tel. 035207/82118 &
81453
Impressum: Radeburger Anzeiger,
seit 1876, 135. (22.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden
Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch,
Amtsblatt der Stadt Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungsblatt für
Radeburg (mit Bärwalde, Bärnsdorf, Berbisdorf, Volkersdorf und
Großdittmannsdorf), mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach (mit Beiersdorf,
Bieberach, Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth,
Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf und Rödern), Steinbach, Tauscha (mit
Dobra, Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna) sowie dem Informationsblatt für
Medingen. Herausgeber, Layout und Satz: Werbung und Kommunikationsdesign
Klaus-Dieter Kroemke e.K., August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208) 80810. Verantwortlicher
Redakteur: Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810,
Fax: 80811, Internet: www.radeburger-anzeiger.de, e-Mail: werbung@radeburg.de;Verantwortlich
für die amtlichen Teile: Für Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Dieter
Jesse, für Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für
Amtsblatt des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“, Margot Fehrmann,
Vorsitzende des AZV. Verantwortliche für den Anzeigenteil: Monika
Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.: (035208) 80810, Fax. 80811.
Verantwortliche für die Verteilung: PNP Direktwerbung
Distribution GmbH; Tel.: 03722/524221 oder 524231 - Der Radeburger Anzeiger
erscheint i.d.R. monatl., die enthaltenen Amtsblätter
mindestens 1 x im Monat. Anzeigenschluß
ist am letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag. Spätere Annahme auf
Anfrage. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr.1/2005, Mediadaten
werden auf Wunsch zugesandt. Ortspreis 0,70 Euro/mm, für private Anzeigen 0,35
Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden, gemeinnützige
Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose
Veröffentlichungsmöglichkeit, bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen
0,35 Euro/mm. Rechte: Nachdruck, auch auszugsweise, oder Kopie, auch von
Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung
der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz
geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der
Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften. Leserzuschriften
werden als zur Veröffentlichung bestimmt angesehen, wenn nichts Gegenteiliges
ausdrücklich vermerkt ist und können ohne Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt
werden.
KOMMT GRATULIEREN
Ausgabe:
05/2011
Den Jubilaren herzliche
Glückwünsche übermitteln die Bürgermeisterin und der Gemeinderat Ebersbach.
Wir wünschen weiterhin Gesundheit
und Wohlergehen.
Erscheinungstag:
13.05.2011
zum 92. Geburtstag
am 10.06.2011 Göbel, Gertrud OT Ebersbach
Kalkreuther Str. 18
zum 85. Geburtstag
am 04.06.2011 Zschage,
Elfriede OT Naunhof, Am Park 24
zum 80. Geburtstag
am 31.05.2011 Kunze, Ruth OT Naunhof, Alte Dorfstr. 67
zum 75. Geburtstag
am 16.05.2011 Klaus, Siegfried OT Ebersbach Kalkreuther Str. 8
am 22.05.2011 Wohlfahrt, Margith OT
Naunhof , Schulstr. 21
am 26.05.2011 Tillig, Karl OT Ebersbach, Hauptstr.
50
am 31.05.2011 Meinert, Siegfried OT
Naunhof, Alte Dorfstr. 12
am 07.06.2011 Hansch, Siegfried OT Kalkreuth, Siedlung
29
am 11.06.2011 Giering,
Elfriede OT Lauterbach, Kirschallee 10
am 11.06.2011 Gramatte, Gustav OT Rödern, An den
Eichen 6
zum 70. Geburtstag
am 16.05.2011 Kind,
Dietmar OT Lauterbach Am Kirschberg 2
am 18.05.2011 Lieske, Gerlinde OT Kalkreuth Großenhainer Str. 47
am 01.06.2011 Claus,
Gottfried OT Ebersbach Kalkreuther Str. 11
am 01.06.2011 Ziesche, Lothar OT Rödern, Dorfstr. 54
Außerdem gratulieren
wir recht herzlich zur Goldenen Hochzeit:
· am
20.05.2011 dem Ehepaar Konrad
und Erna Dachsel im Ortsteil Ebersbach,
Hauptstr. 143
· am
21.05.2011 dem Ehepaar Horst
und Annelies Gretschel im
Ortsteil Naunhof, Schulstr. 8a
Nachträglich unsere besten Wünsche zur Goldenen
Hochzeitdem Ehepaar Manfred und Christa Gröger im Ortsteil Ebersbach,
Hauptstr. 33 am 06.05.2011 und
dem Ehepaar Horst und Edith Witschel im Ortsteil
Rödern, Radeburger Str. 74 am 06.05.2011
Gemeinde Ebersbach
Gemeinde Ebersbach
Einladung zur Gemeinderatssitzung
Sehr
geehrte Einwohner,
zu der am Donnerstag,
26. Mai 2011, 19.30 Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Ebersbach
stattfindenden öffentlichen Gemeinderatssitzung möchte ich Sie recht herzlich
einladen.
Die Tagesordnung
wird Ihnen ortsüblich bekanntgegeben.
Fehrmann, Bürgermeisterin
Achtung! Achtung !
Schließung der
Gemeindeverwaltung Ebersbach und der Geschäftsstelle des AZV „Gemeinschaftskläranlage
Kalkreuth“
Sehr geehrte
Einwohner,
wir möchten Ihnen
mitteilen, dass die Gemeindeverwaltung Ebersbach einschließlich
Einwohnermeldeamt sowie die Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes „Gemeinschaftskläranlage
Kalkreuth“ am Freitag, 03. Juni 2011
geschlossen ist.
Fehrmann, Bürgermeisterin
DRK-Blutspendedienst
Blutspendeaktionen im Mai
Im Mai werden die
Kleingärtner unruhig, die Bestellung der Felder ist im vollen Gange,
Urlaubs-pläne werden geschmiedet und wenn das Wetter es zulässt, kann man schon
einmal an den Badesee fahren. Dabei gerät leicht in Vergessenheit, dass es
leider auch in dieser schönen Jahreszeit Patienten gibt, die die Hilfe durch
Blutspenden dringend benötigen.
Der Besuch einer
DRK-Blutspendeaktion sollte daher auf jeden Fall eingeplant werden.
Am Montag, 30.
Mai 2011 in der Zeit von 14.30 – 18:30 Uhr in der Mittelschule Ebersbach,
Hauptstraße 125 in Ebersbach, haben Sie dazu die Möglichkeit. Noch besser ist
es, wenn gleich ein Neuspender mitgebracht wird. Dann sind beide bei einer
Tombola beteiligt und können Reisegutscheine im Wert von je 500 Euro gewinnen.
Ein guter Zuschuss für die Urlaubskasse.
DRK-Blutspendedienst
Ost
gemeinnützige
GmbH Dresden
Gemeinde Ebersbach
Holzverkauf im Ortsteil Naunhof
Sehr geehrte
Einwohner,
nach Beendigung der
Baumpflege- und Aufräumungsarbeiten im Park Naunhof besteht seitens der
Gemeinde die Möglichkeit, bearbeitetes Holz zum Verkauf anzubieten.
Das Holz wird zu
einem Preis von 20 Euro/m³ abgegeben.
Der Verkauf erfolgt
am Donnerstag, 19. Mai 2011 in der Zeit von 16:00 – 17:00 Uhr auf dem
Gelände des Bauplatzes in Ebersbach am Fürstenweg.
Sollten Sie Bedarf
haben, dann melden Sie sich im Bauamt unter der Tel.-Nr. 035208-95513.
Fehrmann, Bürgermeisterin
Vermietung
von Gewerberäumen
Gemeinde Ebersbach
vermietet in Kalkreuth:
3 Räume, EG ca. 42 m²
189E KM zzgl. NK +
Kaution
GV Ebersbach
035208/955-18
Gemeinde Ebersbach
Weitere Baumpflanzungen nachTornadoschäden durch Spendengelder
Weitere Baumpflanzungen nachTornadoschäden durch Spendengelder
Mittelschule Ebersbach
Krabat
Am 31.3.2011 fuhren
die Schüler der Klassen 6a,b der MS- Ebersbach nach Schwarzkollm.
Die Exkursion
begann mit einer gemütlichen Busfahrt. Die Zeit vertrieben wir uns, indem wir
einige Textstellen aus dem „Krabat-Roman“ vorlasen. Als wir an der Schwarzen
Mühle ankamen, waren wir zuerst etwas enttäuscht, da sich die Mühle noch im Bau
befindet. Die alte Mühle war abgebrannt. Unsere Enttäuschung verflog aber
schnell, als wir von einem schaurig gestalteten Müller empfangen wurden. Er
begrüßte uns und gab uns eine Einleitung, was uns alles erwarten würde. Zuerst
erzählte der Müller alles über Krabat, seine Mitgesellen, die Kantorka und die Mühle. Wir erfuhren, dass Krabat 80
Jahre alt geworden war und dass es in der neuen Mühle originale Gegenstände von
der aktuellen Krabatverfilmung gibt. Besonders toll fand ich, dass das Grab von
Krabat in der Kirche von Wittichenau gefunden wurde. Nach vielen interessanten
Geschichten über Krabat konnten wir uns an leckeren Plinsen mit Zucker und
Apfelmus stärken. Danach hatten wir einen tollen Rundgang durch die Mühle. Als
wir in der Schwarzen Kammer ankamen, hatten einige Schüler der Klasse 6a noch
einmal die Entscheidung der Kantorka aufgeführt. Zuletzt gingen wir noch über
einen Lehrpfad, der über das Moor führt. Als wir wieder an der Mühle ankamen,
konnten sich die Schüler das Wasserrad ansehen, etwas kaufen, die Gesellenstube
anschauen oder den Müller etwas fragen. Dann ging es in den Bus und ab nach
Hause. Während der Heimfahrt hörten wir uns die coole CD von ASP an, die ein
Lied über Krabat geschrieben haben. Das
ist ein empfehlenswerter Ausflug, um
einen Einblick in Krabats aufregendes Leben zu bekommen. P.S.: Die Sage ist auf
der ganzen Welt bekannt.
Markus
Thiele, Klasse 6b
Mittelschule Ebersbach
Wandern wir mal, raus in die Natur
Wir starten am Sonntag,
dem 22.05.2011, 13.00 Uhr an unserer Dorflinde in Naunhof. Mit bequemen
Schuhen, wetterfester Kleidung und Verpflegung aus dem Rucksack heißt das 23.
Ziel in diesem Jahr „Spezialbetrieb für winterharte Zierpflanzen Siegfried
Stübler Steinbach“.
Der Abschluss des
Ausfluges ist traditionell gegen I7.00 Uhr im Garten unseres Landgasthofes „Zur
Eule".
Wir freuen uns auf
einen schönen Nachmittag und laden alle Naunhofer und ihre Gäste herzlich ein.
Recycling
Die Mitarbeiter der
Gemeinde Torsten Baier und Herbert Schirpke pflanzten im April 20 Bäume, die
durch zweckgebundene Spendengelder finanziert wurden. Die Pflanzungen erfolgten
auf Spielplätzen, am Wohn- und Geschäftsgebäude „An der Mart“ (siehe Bild) und
Straßenbegleitend.
Hausmüllentsorgung - schwarze Tonne und gelbe Säcke
OT Beiersdorf,
Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau, Göhra
Montag,
23.05.11 und 06.06.11
Gemeinde Ebersbach
außer o.g. Ortsteile
Montag, 16.05.11, 30.05.11 und
Dienstag, 14.06.11
OT
Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau, Göhra
Montag, 23.05.11
Gemeinde Ebersbach
außer o.g. Ortsteile Montag, 30.05.11
am
Mittwoch, 18. Mai 11 in der Zeit
von 15:00 bis 19:00 Uhr an den
Oxydationsteichen
in Ebersbach.
Im Juni beginnt die Entsorgung der Schrottbehälter (gelbe Tonne)
OT Beiersdorf,
Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau, Göhra
Freitag,
17.06.11
Gemeinde Ebersbach
außer o.g. Ortsteile Freitag,
10.06.11
Mobile Schadstoffsammlung
Die mobile
Schadstoffentsorgung erfolgt in den Ortsteilen der Gemeinde Ebersbach am 28.
und 29. Juni 2011. Die Sammelplätze und genauen Standortzeiten entnehmen Sie
bitte dem Abfallkalender Seite 16.
Gemeinde Ebersbach
Papierentsorgung – blaue Tonne
Einladung
Anlässlich unseres
70igsten Jubiläums der Feuerwehr Ebersbach, veranstalten wir am Sonntag den,
29.05.2011 ab 10.00 hr ein Tag der offenen Tür im Gerätehaus der Feuerwehr
Ebersbach. Dazu laden wir alle Interessenten, ob groß oder klein, ein. Es gibt
eine Foto-, Technikschau, Feuerwehrvorführung, Essen aus der
Gulaschkanone und
am Nachmittag
Kaffee und Kuchen!
Enrico
Trentzsch, Wehrleiter
Annahme von Grünschnitt
Chorkonzert
Mittelschulchor singtin der Kirche Bärwalde
Solarbrunnensprudelt wieder!
AZV ”Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“
03522/38920
Störungsmeldung
über Stadtentwässerung Dresden GmbH:
Telefon: 0351-8400866
Seit Ostern
sprudelt nach langer Winterpause der im Frühjahr 2010 fertig gestellte
Solarbrunnen aus Sandstein wieder.
Nun können die
Schüler der Mittelschule Ebersbach das Areal um den Solarbrunnen in Beschlag
nehmen. In zweijähriger Arbeit entstand der Brunnen als Projekt mit dem
Moritzburger Bildhauer P. Fiedler und den Schülern der Mittelschule.
Am Rande des
Brunnenareals wird eine Plastik „ Brunnenwächter“ aufgestellt, die während
dieser Zeit aus Sandsteinquadern von Schülern gemeißelt wurde. Das nun auch
begrünte Gebiet kann von Lehrern und Schülern als Ort der Erholung und
Inspiration genutzt werden.
A. Oliva
Zu einem
Frühlingskonzert besonderer Art traf sich der Chor der Mittelschule Ebersbach
am Sonntag, dem 01. Mai 2011, in der Kirche Bärwalde. Gemeinsam mit dem Frauen-
und Männerchor der Gemeinde Ebersbach gestalteten sie vor vielen interessierten
Zuhörern ein abwechslungsreiches Programm. Instrumentale Umrahmung gab das
Akkordeonorchester von Ebersbach. Jeder Chor brillierte mit mehreren Liedern.
Besonders das gemeinsame Singen mit den großen Chören hat den Schülern viel
Spaß bereitet. Für den Schulchor war es nun schon das 2. Konzert in dieser
Form.
R. Müller –
Chorleiterin
MS Ebersbach
Zwergenland Kalkreuth
Förderverein Mittelschule Ebersbach e.V.
Ein Rückblick und Neuesaus dem Zwergenland
Auch
in den ersten Monaten des neuen Jahres gab es wieder einige Höhepunkte im
Zwergenland Kalkreuth.
Den Auftakt machte
ein Schneemannfest der jüngsten und mittleren Gruppe. Aus unseren Kleinen
wurden lustige Schneefrauen und -männer. Es gab einen leckeren
Schneegestöbertrunk von dem alle kosten durften.
Der Februar stand
ganz unter dem Motto Märchen. Eine Märchenbuchaustellung wurde mit Hilfe der
Eltern organisiert. Es wurde vorgelesen, gebastelt und die Kinder studierten
auch ein Märchen ein.
Fasching war
natürlich auch im Kindergarten ein Thema. Neben dem alljährlichen Zampern und
der großen Faschingsparty, gab es dieses Jahr am Aschermittwoch noch ein
Maskenfest. Manche waren unter ihrer selbstgebastelten Maske kaum zu erkennen.
Dann stand das
Osterfest vor der Tür und es wurde gebastelt und gewerkelt was das Zeug hält.
Am 21. April 2011 besuchte uns sogar der Osterhase und hatte für jeden eine
Überraschung im Gepäck.
Unsere Vorschüler
im Kindergarten beschäftigen sich seit einiger Zeit intensiv mit dem Thema
Berufe.Es wurden schon einige Ausflüge zu den verschiedenen Gewerbetreibenden
im Ort unternommen, diese erklärten ihren Beruf und zeigten ihre Unternehmen,
vielen Dank an alle die sich die Zeit genommen haben den Kleinen einen Einblick
zu gewähren.
Ein ganz wichtiger
Termin steht im Mai ins Haus.
Am 27.05.2011 von
15.00- 18.00 Uhr findet unser Tag der offenen Tür statt.
Unter dem Motto „Die
Zwerge unterwegs im Märchenland“ gibt es jede Menge zu erleben.
Alle die das nicht
verpassen wollen sind dazu herzlich in unsere Kindertagestätte in
Kalkreuth eingeladen, für das leibliche
Wohl ist natürlich gesorgt.
Dankeschön!
Zehn Jahre
engagierter, aufreibender, erfolgreicher, turbulenter, (…) Arbeit des
Fördervereins Mittelschule Ebersbach e.V. sind vollbracht. Dieses Jubiläum
begingen die Mitglieder des Fördervereins Mittelschule Ebersbach e.V.
gemeinsam mit zahlreichen langjährigen Partnern des Vereins und Gästen aus
Politik und Verwaltung im Rahmen einer Festveranstaltung am 7. April 2011 in
Ebersbach (der Radeburger Anzeiger berichtete bereits in seiner Ausgabe 04/2011
vom 15. April 2011).
Der Förderverein
Mittelschule Ebersbach e.V. dankt allen für die anläss-lich dieses Jubiläums
überbrachten Glückwünsche, Geldzuwendungen und Geschenke herzlich. Diejenigen,
die unserer Einladung zur Festveranstaltung folgten, ließen uns damit eine
große Anerkennung für die geleistete Arbeit und zahlreichen Erfolge zuteilwerden
und bekräftigten damit die Bedeutung des Fördervereins Mittelschule Ebersbach
e.V. als unerlässlichen Partner des Schulgeschehens am Mittelschulstandort.
Mit den
überbrachten Geldzuwendungen wird es uns möglich, eine Unterbringung der
vorhandenen Sport- und Spielkleingeräte auf dem Schulhofgelände finanziell zu
unterstützen, die seit geraumer Zeit von den Schülerinnen und Schülern
gewünscht wird. Damit wird eine noch aktivere Pausengestaltung im Freien
ermöglicht und wir unterstreichen damit erneut das Leitmotiv unserer Schule „Mit
Tradition und Partnerschaft, sport-, naturverbunden und modern – Hier lernen
alle gern!“.
Bleiben Sie dem
Förderverein Mittelschule e.V. gewogen!
Falk
Hentschel
im Namen des
Vorstandes desFördervereins Mittelschule Ebersbach e.V.
Ebersbach
Lehrerinnen und Lehrer„drücken die Schulbank“!
Lehrerinnen und Lehrer„drücken die Schulbank“!
Wer am Montag, den
18. April 2011, um die Mittagszeit in die Klassenräume der Mittelschule
Ebersbach hineinsah, konnte zu seiner Verwunderung statt der Schüler nun
Lehrkräfte in den Bänken sehen. Das hatte einen besonderen Grund: Die
Lehrerinnen und Lehrer trafen sich zum Pädagogischen Tag, um sich selbst
fortzubilden und Erfahrungen auszutauschen. Das Thema lautete „Differenzierung im Unterricht“, um
die individuelle Leistungssituation der Schüler zu erfassen und dem einzelnen
Schüler gezielte Möglichkeiten der Individualförderung einzuräumen.
Die an der
Mittelschule in Radeburg arbeitende Pädagogin und Fachberaterin für
Unterrichtsentwicklung Frau B. Krönert referierte auf sehr anschauliche und
praxisbezogene Art innerhalb des genannten Rahmenthemas speziell zu „Freiarbeit
und Werkstattunterricht“.
Die Pädagogen
durchliefen Stationen und Etappen dieser Unterrichtsformen, wie später ihre
Schüler diesen Unterricht als selbstständiges und differenziertes Lernen
erleben sollen. Das war für die Lehrkräfte
eine wichtige Selbsterfahrung, um die Ideen zum Thema sinnvoll in den
Unterricht einfließen zu lassen.
Eines lässt sich
nach diesem Tag mit Sicherheit sagen: Das Lernen lernen ist für alle, ob Lehrer
oder Schüler, eine lebenslange
Herausforderung!
A. Oliva, FL
MS Ebersbach
TAUSCHA
Ausgabetag: 13.05.2011
Nr. 05/2011
Am 15. Mai eröffnet der Heimat- und Freizeit-Reitverein Tauscha
in den Räumen des Tauschaer Herrenhauses eine Ausstellung über die Geschichte
des Rittergutes
Haushaltssatzung des AZV„GemeinschaftskläranlageKalkreuth“ für
das Haushaltsjahr 2011
Das Herrenhaus des
Rittergutes von Tauscha fristet im Schatten der berühmten Landschlösser im
Umland von Dresden ein Schattendasein.
Es kann der Pracht
und dem Prunk der meisten dieser Baudenkmäler kaum etwas entgegensetzen. Ungeachtet
dessen ist das Rittergut von großer Bedeutung für Tauscha und die umliegenden
Dörfer. Viele Besitzer des Gutes beeinflussten maßgeblich die Entwicklung der
Ortschaften. Spuren ihres Wirkens lassen sich bis heute finden.
Mitglieder des
Heimat- und Freizeit-Reitvereines Tauscha haben vor zwei Jahren begonnen, die
Geschichte des Rittergutes aufzuarbeiten. Von Anfang an war dabei ihr Ziel, die
Ergebnisse der Recherche öffentlich in einer Ausstellung zu dokumentieren, um
das historische Bewusstsein der Menschen vor Ort zu schärfen. Im Zuge ihrer
Spurensuche besuchten die Vereinsmitglieder Archive und Museen, studierten
Chroniken und historische Überlieferungen. Außerdem knüpften sie Kontakte zu
Menschen, die zum Rittergut eine besondere Beziehung besitzen, weil sie dort
jahrelang gewohnt oder gearbeitet haben.
Eine kleine
Ausstellung im Herrenhaus präsentiert
nun ab Mai das gesammelte Wissen. Die Schau wird insgesamt vier Räume im ersten
Obergeschoss umfassen. Sie gliedert sich in ein Geschichtszimmer, in welchem
historische Zusammenhänge erklärt werden. Bruno Naumann, dem wohl
prominentesten Besitzer des Rittergutes,
ist ein weiterer Raum gewidmet.
Ein Zimmer wurde möbliert wie ein altes Wohnzimmer – eine Erinnerung an
die Jahre nach dem 2. Weltkrieg. Damals teilten sich viele Familien das Herren-
als Wohnhaus. Der Verein hat von dieser Zeit alte Fotos gesammelt und wird sie
in Alben zeigen. Außerdem werden für die Gäste der Ausstellung Audio-Führer
bereit stehen, die Interviews mit einstigen Schlossbewohnern wiedergeben.
Märchenhaft gestaltet zeigt sich das vierte Zimmer. Dort dreht sich alles um
die sagenhafte Weiße Frau von Tauscha, einen vergrabenen Schatz und einen
geheimnisvollen Geheimgang nach Sacka.
Konnten wir Sie
neugierig machen? Dann kommen Sie doch die Ausstellung im Herrenhaus von
Tauscha besuchen.
Am 15. Mai ist die
Schau von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Danach wird sie von Juni bis Oktober 2011
jeweils am ersten und dritten Sonntag von 14 bis 17 Uhr ihre Pforten öffnen.
Der Eintritt ist frei.
Heimat- und
Freizeit-Reitverein Tauscha e.V.
Pia Lucchesi
(Projektleiterin)
Kontakt für
Führungen außerhalb der Öffnungszeiten: Isolde Rienecker
Tel. 0172/ 9548202
Aufgrund von § 58
Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom
19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, 1103), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.
Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148.159) i. V. m. § 74 Abs.1 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung vom 18. März 2003 (SächsGVBl.
S. 55, ber. S. 159), geändert durch Gesetze vom 13. Dezember 2002 (SächsGVBl.
S. 333), vom 11. Mai 2005 (Sächs. GVBl. S. 155), vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl.
S. 151), vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138) sowie 26. Juni 2009
(SächsGVBl. S 323) hat die Verbandsversammlung des AZV „Gemeinschaftskläranlage
Kalkreuth“ am 16.03.2011 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan
wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen
und Ausgaben von je 3.901.700 EUR
davon im
Verwaltungshaushalt 2.019.500
EUR
im
Vermögenshaushalt 1.882.200
EUR
2. den Gesamtbetrag
der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 EUR
3. dem Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen von 0
EUR
§2
Höchstbetrag der
Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen
werden dürfen, wird festgesetzt auf 403.900
EUR
§3
Die Höhe der Umlage
im Verwaltungshaushalt wird festgesetzt auf insgesamt 0 EUR
Ebersbach,
06.05.2011
gez.
Fehrmann, Verbandsvorsitzende
Das Landratsamt
Meißen hat die Haushaltssatzung mit seinen Bestandteilen und Anlagen mit
Bescheid vom 03.05.2011 unter Aktenzeichen 150.1/093.12-AWKa#2-15698/2011 für
das Jahr 2011 wie folgt bestätigt:
Bescheid
1. Die
Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2011 des AZV GKA Kalkreuth wird
bestätigt.
2. Die
Haushaltssatzung 2011 des AZV GKA Kalkreuth enthält keine genehmigungspflichtigen
Bestandteile.
3. Es werden keine
Verwaltungskosten erhoben.
Gemäß § 76 Abs. 3
SächsGemO in Verbindung mit § 25 Abs. 1 der Verbandssatzung des AZV „Gemeinschaftskläranlage
Kalkreuth“ vom 29.11.2004 in der derzeit gültigen Fassung liegt der vollständige Haushaltsplan 2011
mit seinen Bestandteilen und Anlagen vom 16.05.2011 bis 24.05.2011 zu den
Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des AZV „Gemeinschaftskläranlage
Kalkreuth“, Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Ebersbach,
06.05.2011
gez.
Fehrmann, Verbandsvorsitzende
Öffnungszeiten:
Montag 9.00 - 11.00
Dienstag 9.00 - 12.00 13.00
- 18.00
Donnerstag - 13.00 - 15.00
Freitag 9.00 - 11.00