Nr. 05/2011

135. (22.) Jahrgang

nächste Ausgabe: 10.06.2011

Ausgabetag: 13.05.2011

„Tag der Parks und Gärten“ am 29. Mai im Dresdner Heidebogen

Regionale Wirtschaft

Sachsens schnelle Bautruppe ist Zwanzig

Parks und Gärten der Region laden ein

Am 29. Mai 2011 findet der 3. Tag der Parks und Gärten im Dresdner Hei­debogen statt. Seit der Gründung des

Netzwerkes 2009 hat sich die Zahl der teilnehmenden Park-, Schloss- und Gartenanlagen auf 13 erhöht. Gemein­sam möchte man die Besucher auf die wunderbaren Kleinode der Region aufmerksam machen.

 

Viele Anlagen werden ehrenamtlich mit viel Liebe und Zeit betrieben und gepflegt. Welch Refugium so ein Park mit den oftmals vezaubernden Schlös­sern und kleinen Bauwerken sein kann, soll den Besuchern nahe gebracht werden. Außerdem will man botani­sche Schätze, wie die Bertram-Eiche, Weymouth-Kiefer oder Sachsens größter Straußenfarn-Bestand zeigen.

Damit der Tag der Parks und Gärten für den Besucher zum besonderen Erleb­nis wird, haben sich alle Parkanlagen

wieder etwas einfallen lassen.

 

Von Führungen durch die Parkanlagen über Musik, Schauspiel und Tanz bis hin zum Unterhaltungsporgramm für

die kleinsten Besucher ist für Jeden etwas dabei. Und natürlich kommt auch das leibliche Wohl nicht zu kurz.

 

Besuchen Sie die Anlagen:

               Barockgarten Zabeltitz

               Rhododendron                         gärtnerei Grüngräbchen

               Schlosspark                                              Schönfeld

  Hutberg Kamenz

  Waldpark Kupfer-                berg Großenhain

              Park Bischheim

              Stadtpark                 Großenhain

              Bibelgarten

                Oberlichtenau

              Schlosspark              Lauterbach

               Schloss     Hermsdorf

              Naturpark Naunhof

              Schlosspark Oberau

              Staudengärtnerei Stübler

 

Die durch den Tornado vom Mai 2010 zerstörten Großenhainer Parkanlagen bleiben dem Netzwerk treu und sind in diesem Jahr wieder mit dabei.

„Wir wollen eine Art Baustellenbe­sichtigung machen.“ sagt Matthias Schmieder von der Stadtverwal­tung Großenhain. „Die Leute wollen wissen, was in ihren Parks passiert. Wir schauen uns an diesem Tag gemeinsam mit den Besuchern in den Parks um und erklären, was neu gepflanzt wird, wo und vor allem warum man sich für diese oder jene Baumart entschieden hat.“

 

Alle Informationen zum Programm findet man in den Flyern zur Veran­staltung. Diese sind in den Touristin­formationen Moritzburg, Großenhain, Königsbrück, Kamenz und Bernsdorf erhältlich.

Oder man schaut im Internet unter wwww.heidebogen.eu/gartenkultur

 

Ansprechpartner:

Regionalmanagement

Dresdner Heidebogen

Kristina Kroemke

Tel.: 035208 – 34781

Die Geschäftsleitung von 1991 - unbekannt, Herr Hans-Ulrich Gröschke, Herr Gebhard Schips, Herr Frank Knörzer und Herr Günter Becker

„Da im Oschte is ein großer Bedarf,“ oder so was ähnliches wird Alfons Schneider sen. gesagt oder wenigstens gedacht haben, als er sich überlegte, außer dem Radeburger Fensterbau in Bärwalde auch noch ein Bauunterneh­men in Radeburg anzusiedeln. Was er bestimmt nie gedacht hätte: daß daraus mal ein Unternehmen wird, das in der „Hochbau-Bundesliga“ mitmischt. Am 17. Februar 1991 meldete er jedenfalls die SCHNEIDER SYSTEMBAU GmbH an, mehr so um in Radeburg ein bißchen Aufbauhilfe zu leisten. Als Standort wurde das Gelände des ehe­maligen KIM-Kindergartens ausfindig gemacht und die Baracke direkt an der Zufahrt zum Gelände wurde zum ersten Geschäftssitz. Den 1. Mai 1991, den Tag der Arbeit, fand er dann vom Symbolgehalt her am geeignetsten, um den Geschäftsbetrieb aufzunehmen. Das Foto zeigt das kleine „Kom­mando“, mit dem die Unternehmung startete. Die personale Basis bildete die soeben abgewickelte Baubrigade der KIM, die nun vor allem schlüs­selfertige Wohnhäuser bauen sollte. Heute haben die Systembauer 130 Mitarbeiter, die sich an immer größere „Dinger“ wagen.

 

„Es ist natürlich nicht immer einfach,“ erklärt Gebhard Schips, der seit nun­mehr 20 Jahren Geschäftsführer des Unternehmens ist, „den Mitarbeitern zu erklären, warum sie so weit fahren müssen.“ Baufirmen gibt es mittler­weile auch in Sachsen „wie Sand am Meer“. Für den klassischen schlüssel­fertigen Eigenheimbau ist der Markt mit Anbietern mittlerweile gesättigt. Da müssen die Systembau-Speziali­sten entscheiden, ob sie sich in einen Niedrigpreis-Wettbewerb einlassen oder sich auf ihr spezielles Know How besinnen, das in der ganzen Bundesre­publik gefragt ist.

 

Das bedeutet für die Mitarbeiter, im privaten Bereich große Abstriche zu machen: Frau und Kinder nur am Wochenende zu sehen, dem geliebten Sportverein nicht mehr zur Verfügung zu stehen oder der Feuerwehr, aus dem Koffer auf einer „Bude“ zu leben und auf Bequemlichkeiten zu verzichten.

„ Manchmal wird bei uns dann auch an den Wochenenden gearbeitet. Die Rücksichten bei den Auftraggebern sind da relativ gering. Auch sie haben ihre Termine, “ erklärt Herr Schips. Pünktlichkeit bei Bauterminen ist eine unschlagbare Referenz, die sich unter Bauherren herumspricht und fast automatisch für neue Aufträge sorgt.

 

„Wir haben mal so grob zusammen­gerechnet,“ zieht der Geschäftsführer ein Fazit. „In den 20 Jahren haben wir allein 300 000 m² Einzelhan­delsflächen bebaut, noch mal 100 000 m² Gewerbe- und Produktions­hallen. Allein für den Großkunden FORTRESS Multi Servive Center Immobilien AG wurden sieben Groß­objekte mit einem Bauvolumen von 35 Millionen Euro verwirklicht. FORTRESS Multi Servive Center Immobilien AG ist ein Ableger der FORTRESS Investment Group aus den USA, bekannt bei uns in der Gegend durch den spektakulären Kauf der WOBA Dresden. Fortress ist eine der größten Beteiligungsgesellschaften weltweit und wurde durch diesen Kauf der zweitgrößte Vermieter in Deutsch­land. Fortress war der „Anstupser“ für den Aufstieg der Systembauer in die Bundesliga. Es begann mit Multi-Service-Center in Berlin, es folgte Frankfurt am Main. 2009 wurde schließlich das bisher größte Projekt mit einem Bauvolumen von 15 Mio Euro gestemmt – die Flörsheim-Kolonnaden.

Um sich die Dimensionen vorzustel­len, hat Gerhard Schips auch hier nach­gerechnet: „Für eine Verkaufsfläche von 9600 m² wurden 6000 Kubikmeter Beton, 580 Tonnen Baustahl, 40 000 Ziegelsteine und 2100 m Entwässe­rungsleitungen verbaut. Eigentlich sind 17 Monate für solch ein Zentrum normale Bauzeit, in Flörsheim wurde es in 11 geschafft.“ Es ist klar, daß es Bauherren gibt, die Firmen bevorzu­gen, die so etwas leisten können.

 

Was liegt dieses Jahr so an? Neubau eines Schulgebäudes in Darmstadt, Nahversorgungszentrum „Quartier am See“ in Königs-Wusterhausen, Kindertagesstätte „Kinderhaus am RheinMoselCampus“ in Koblenz und wieder etliche Einkaufsmärkte, wie zum Beispiel das eben erst gestartete Bauvorhaben „Nahversorgungszen­trums in Coswig“. Am Spitzgrund soll der „Schandfleck“ des alten Einkaufsmarktes beseitigt werden. Norma will hier einziehen, bringt einen Kik-Textilmarkt und eine Filiale der Drogeriekette Schlecker mit. Haus­haltwaren, Getränkemarkt, Bäckerei, Fleischerei und ein Obstladen sollen das Sortiment abrunden. Der Schlüs­selübergabetermin ist wieder einmal „sportlich“: im Oktober soll alles fertig sein. Zur Zeit läuft noch der Abriss.

 

Übrigens: „Nebenbei“ wurden in den zwanzig Jahren über 100 Lehrlinge zu hoch qualifizierten Facharbeitern ausgebildet, die sich, falls sie nicht übernommen werden konnten, mit der SCHNEIDER SYSTEMBAU-Referenz in der Bewerbungsmappe überall sehen lassen können.

 

K.Kroemke

Pavillon in Bischheim

Neuer Glanz in Lauterbachzum Tag der Parks und Gärten

Neben Informativem zur Historie und Entwicklung des fast 250-jährigen Schlossparks wird es abwechslungs­reiche Auftritte der MC-Band aus Dresden, der Hopfenbachflöhe von der Kita Lauterbach und dem Män­nergesangverein Ebersbach geben. Zum Standard gehören permanente Besucherführungen, eine Endlos-Dia-Schau über Schloss und Park, Kinder­belustigungen, sowie eine vielseitige gastronomische Betreuung über den gesamten Tag.

 

Glanzpunkte sind diesmal die Vor­stellung der frisch sanierten und z. T. neu geschaffenen Parkwege, die Einweihung eines märchenhaften Kin­derspielplatzes und die Präsentation des neu gestalteten Harlekin-Rondells im Park.  Neben Bürgermeisterin Margot Fehrmann (Ebersbach) werden sich auch Bildhauer Roland Rother (Berlin) und Schuldirektor i. R. Heinz Jakubowski (Naunhof) den Fragen von Besuchern und Gästen stellen.

Das Lauterbacher Programm zu Tag der Parks und Gärten 2011:

-            10.00 Uhr – Schwungvolle Eröff­nung mit der MC-Band.

-            10.15 Uhr – Übergabe des Kinder­spielplatzes und Vorstellung der neuen Parkwege.

-            11.30 Uhr – Zur Historie und Entwicklung der Lauterbacher Parkanlagen (Vortrag).

-            13.00 Uhr – 30 Jahre Lauterbacher Harlekin – ein Gespräch mit R. Rother  und H. Jakubowski.

-            14.00 Uhr – Historische Moden­schau

- 15.00 Uhr – Frühlingsprogramm der Hopfenbachflöhe.

-            16.00 Uhr – Chorsingen mit dem Männergesangverein Ebersbach.

Der Eintritt in das Schloss- und Park-areal beträgt 2,00 € (Erwachsene) und 1,00 € (Kinder).

 

 

Um 18.30 Uhr präsentiert der För­derverein im Festsaal des Schlosses ein Frühlingskonzert mit dem „Kalei­dosChor“. 

Karten für das Konzert gibt es an der Tageskasse (6,00 €) und im Vorverkauf (5,00 €; Tel. 035249/79-254 und -770).

McDonalds-Filiale in Wuppertal

Der Lauterbacher Harlekin.

TSV 1862 Radeburg - Abteilung Tischtennis

Aufstieg in die Verbandsliga

Nach der berufsbedingten Rückkehr unseres chinesischen Gastspielers Han Guo in sein Heimatland stand die 1. Herrenmannschaft der Abteilung Tischtennis des TSV nach  der vergan­genen Saison vor einem Umbruch. So gingen mit Ronny Gursinsky, Seba­stian Faulwasser, Mark Domke, Eric Laubert, Dirk Laubert und Thomas Fischer 6 bekannte Gesichter mit gemischten Erwartungen in die Lan­desligasaison. Aufgrund des Fehlens eines ultimativen Aufstiegsfavoriten, im Gegensatz zu den letzten Jahren, war ein spannender Aufstiegskampf zu erwarten. Als Saisonziel wurde ein Platz im oberen Tabellendrittel aus­gegeben mit dem Wunsch möglichst lange im Aufstiegsrennen zu bleiben. An eine Übererfüllung dieses Plans dachte zu diesem Zeitpunkt niemand.Einem unerwartet hohen Sieg gegen den stark veränderten Vorjahresvierten aus Pulsnitz folgten hart erkämpfte Siege gegen Großnaundorf und die hoch gehandelte Oberligareserve aus Bautzen. In der Folge konnten viele klare Siege errungen werden, einzig gegen die ebenfalls als Auf­stiegsaspiranten gehandelten TTC Elbe Dresden und SV Dresden-Mitte 3. mussten die Zillestädter enge Kämpfe überstehen. Dabei konnte beim TTC Elbe Dresden erst zum zweiten Mal ein Punkt erreicht werden und die stark aufgestellte Mannschaft vom SV Dresden-Mitte 3. mit 9:7 besiegt werden. Folge dieser sehr starken Vorrunde war die Herbstmei­sterschaft mit 2 Punkten Vorsprung vor der 2. Mannschaft aus Bautzen.Bereits zu Beginn der Rückserie kam es in Bautzen zum Spitzenspiel, welches die junge Mannschaft der Spreestädter knapp für sich entschei­den konnte. In den folgenden Spielen zeigten die Radeburger aber eine überzeugende Moral und konnten alle Ergebnisse der Hinrunde bestä­tigen bzw. sogar verbessern, so dass ein starkes Spielverhältnis erzeugt werden konnte. Zum Abschluss der Saison standen für die Männer aus der Zillestadt noch 2 schwere Spiele auf dem Plan. Am vorletzten Spieltag musste man bei der wiedererstarkten SG Großnaundorf antreten, gegen die in der Hinrunde nur knapp gewonnen werden konnte. In diesem Spiel jedoch konnten die Männer von der Röder ihre stärkste Saisonleistung abrufen und einen ungefährdeten 12:3-Sieg einfahren. Da am gleichen Tag der Tabellenzweite, Bautzen 2., in beiden Spielen nur ein Remis erreichen konnte, war den Radeburgern aufgrund des besseren Spielverhältnisses der Aufstieg in die Verbandsliga nicht mehr zu nehmen. Das letzte Spiel gegen den TTC Elbe Dresden hatte daher nur noch Freundschaftsspielcha­rakter und endete mit einem gerechten Unentschieden. Nach dem Spiel wurde der Aufstieg im Beisein vieler Radeburger Spieler und des Gastes aus Dresden gebührend gefeiert. Hiermit auch noch einmal ein großes Danke­schön an alle Förderer des Radeburger Tischtennissports, ohne die diese gran­diose Saison nicht möglich gewesen wäre. Gleichzeitig hoffen wir auf rege Unterstützung in der nächsten Spielzeit für das Unternehmen Klassenerhalt in der Verbandsliga.                           SF

Spieler auf dem Foto von links nach rechts:

Sebastian Faulwasser, Dirk Laubert, Eric Laubert, Thomas Fischer, Mark Domke und Ronny Gursinsky

Dresdner Heidebogen

Grundschule / Mittelschule Radeburg


Danke

Sehr geehrter

Herr Bürgermeister Jesse,

 

nachträglich gratulieren wir Ihnen sehr herzlich zu Ihrem 60. Geburtstag.

Mit etwas Abstand zu diesem wich­tigem Datum sagen wir Ihnen Danke für die uns zu Teil gewordene Unter­stützung. Sie hatten Ihre Gratulanten und Gäste aus Anlass Ihres runden Geburtstages darum gebeten doch von klassischen Geschenken an Sie persönlich abzusehen und statt dessen die Fördervereine der Grund- und Mittelschule mit einer Spende zu unterstützen.

Das war neu, ungewöhnlich und außer­dem überaus erfolgreich. Insgesamt kam für beide Vereine ein Betrag in Höhe von sage und schreibe 3005 € zusammen.  Ein herzliches Danke­schön dafür an Sie für die selbstlose Idee und an Ihre Gratulanten für die Großzügigkeit.

Der Förderverein der Grundschule wird diese Zuwendungen im wesent­lichen für die Gestaltung des neuen Schulhofes verwenden.

Der Förderverein der Mittelschule plant die Modernisierung der Licht- und Tonanlage in der Aula.

Wir sehen diese Zuwendungen als Ansporn unser Engagement für unsere Schulen und damit für die Stadt Rade­burg fortzuführen und vor zu leben.

 

„Genugtuung liegt im Einsatz,nicht im Erreichen.Ganzer Einsatz ist ganzer Erfolg.“

Frei nach: Mahatma Gandhi

(1869-1948)

 

Herr Jesse wir danken Ihnen.

 

Herzlichst

Ihr Uwe Reuschel

Vorsitzender Förderverein

Mittelschule

www.zilleschule.radeburg.de

 

Ihr Nils Scheidweiler

Vorsitzender Förderverein

Grundschule

www.grundschule-radeburg.de

Vereinsworkshops - jetzt schon anmelden!

Unsere Vereinsworkshops erfreuen sich großer Beliebtheit. Wir haben daher das Programm ausgeweitet. Es wird erst­malig auch Workshops zum Konflikt­management, zum Vereins-Marketing und zum Thema Lokales Kapital für soziale Zwecke (Personalbeschaffung) geben. Weiter fester Bestandteil sind die Themen Vereinsbuchhaltung und allgemeines Vereinsrecht.

 

Hier die Termine:

20. Mai 2011 - Workshop „Förder­möglichkeiten für Vereine“

in Königsbrück, Via Regia Zentrum, Zeit: 16-19 Uhr

Teilnehmerbeitrag: 12 EUR/Person (inkl. Schulungsunterlagen)

Vorgestellt werden die Förder­prgramme + Antragsverfahren:

„Lokales Kapital für soziale Zwecke“ (100%-Förderung, bis zu 10.000 € Zuschuss)

„Integrierte ländliche Entwicklung“ (bis zu 70% Förderung für verschie­dene Vorhaben)

„Heimatpflege und Laienmusik“ (bis zu 50% Förderung speziell für Pro­jekte der Heimatpflege)

 

10. Juni 2011 - Workshop „Konflikte professionell lösen“ - Konfliktma­nagement im Verein

in Königsbrück, Via Regia Zentrum, Am Schlosspark 19, Zeit: 16 - 19 Uhr

Teilnehmerbeitrag: 12 EUR/Person (inkl. Schulungsunterlagen)

19. August 2011 - Workshop „Pro­fessionell im Ehrenamt“ - allgemeine Fragen zur Vereinsführung in Großen­hain, im Rathaus, Am Hauptmarkt 1, Beratungsraum in Großenhain-Info, Zeit: 16 - 19 Uhr

Teilnehmerbeitrag: 12 EUR/Person (inkl. Schulungsunterlagen)

 

28. Oktober 2011 - Workshop „Buchhaltung für Nichtbuchhalter für Schatzmeister & Kassenwarte“ in Großenhain, im Rathaus, Am Hauptmarkt1, Beratungsraum in Großenhain-Info, Zeit 16-19 Uhr

Teilnehmerbeitrag: 12 EUR/Person (inkl. Schulungsunterlagen)

 

25. November 2011 - Workshop „Wir sind öffentlich“ - Workshop zu Öffent­lichkeitsarbeit und PR für Vereine in Königsbrück, Via Regia Zentrum, Am Schlosspark 19, Zeit: 16 - 19 Uhr

Teilnehmerbeitrag: 12 EUR/Person (inkl. Schulungsunterlagen)

 

Wir bitten um Voranmeldung, da die Plätze begrenzt sind.

 

 

Regionalmanagement Dresdner Heidebogen

August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg

Tel.: 03 52 08 - 3 47 81

Fax: 03 52 08 - 3 47 82

info@heidebogen.eu

www.heidebogen.eu

Mittelschule „Heinrich Zille“ Radeburg

10 + 5 = 1 Grund zum Feiern

Keine Angst, die Rechnung stimmt. 10 Jahre Kultur- und Heimatverein Rade­burg und 5 Jahre Chor des Kultur- und Heimatvereins sind tatsächlich ein guter Anlass für ein Fest. Da sowohl die Chorleiterin, Frau Richert, als auch der Vorsitzende des Vereins, Herr Böhme, eng mit der Heinrich – Zille – Schule verbunden sind, war der geeignete Veranstaltungsort schnell gefunden und es entstand die Idee eines „Schul- und Heimatfestes“.

 

Alle kulturinteressierten Radeburger und Gäste können sich nun auf ein buntes Bühnenprogramm am Sonntag, dem 22. Mai 2011, von 14 – 18 Uhr auf dem Hof und in den Räumen der Zille - Schule freuen.

 

Dabei spannt sich der musikalische Bogen von rockigen Klängen der Schulband „Haltepunkt“ über Boogie - Woogie von „Blue Honky Tonk“ bis hin zu Flamencorhythmen des Gitarri­sten Uli Singer, den einige schon aus einem unvergesslichen Konzert im Heimatmuseum kennen.

Vielen bekannt sind sicher auch die Sängerin Kathy Leen und ihre musika­lische Begleitung Holger Miersch. Mit witzig frechen, aber auch nachdenkli­chen Texten und einer außergewöhn­lichen Stimmlage begeisterten sie ihr Publikum unlängst in der Katholischen Kirche in Radeburg.

Musikalischer Höhepunkt und gleich­zeitig ein Novum wird der gemeinsame Auftritt dreier Chöre. Der gastgebende Chor des Kultur- und Heimatvereins Radeburg hat sich dazu den gemischten Chor aus Saupsdorf eingeladen. Beide Klangkörper verbindet eine intensive Zusammenarbeit, aus der mittlerweile viele Freundschaften entstanden sind. Ergänzt wird das Ensemble durch den Schulchor der Mittelschule. Wir können uns also auf ein Klangerlebnis für Generationen freuen.

 

Für alle, die in Ruhe noch einmal 10 + 5 Jahre Kultur an sich vorbeiziehen lassen möchten, sind zwei Ausstellun­gen im Schulhaus gestaltet und natür­lich ist auch für das leibliche Wohl von süß bis deftig gesorgt.

Der Eintritt an diesem Nachmittag ist übrigens frei! Damit auch diese Rechnung aufgeht, sei Danke an die vielen freiwilligen Helfer und Spon­soren gesagt, allen voran der Dresdner Volksbank und Raiffeisenbank eG.

Wir hoffen auf schönes Wetter und freuen uns auf viele Gäste, damit 10 + 5 = 1 Erfolg wird.

 

Im Namen des Organisationsteams

Michael Ufert,  - Schulleiter

Kreativ-Wettbewerb

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Gewinner des Wettbewerbs

Zensurenendspurt

Mitten im zweiten Schulhalbjahr hat für unsere Schülerinnen und Schüler die entscheidende Phase begonnen, denn bald gibt es schon die Zeug­nisse. Jetzt ist die Zeit, in der über die Versetzung in die nächste Klas­senstufe oder auf die weiterführende Schule entschieden wird.

Die Nachhilfeschule Mini-Lernkreis führt in vielen Orten des Landkreises Meißen Kurse zur Schülerförderung durch. Auch in der Radeburg, Lam­pertswalde, Ottendorf und Ebersbach gibt es verschiedene Nachhilfekurse. Der Unterricht findet in kleinen Gruppen oder einzeln statt, z.B. in Mathe, Deutsch oder Englisch. Die Kurse sind dabei nach Klassenstufen und Lernstand unterteilt und werden von ausgebildetem Lehrpersonal betreut. Im Unterricht wird gezielt an den Defiziten jedes einzelnen Teilnehmers gearbeitet und auch ein spezielles Konzentrationsförderpro­gramm ist Teil der Betreuung. So werden die Schülerinnen und Schü­ler an das aktuelle Lernniveau der jeweiligen Klassenstufe herangeführt und können dem aktuellen Lernstoff in der Schule wieder aktiv folgen.

Interessierte Eltern und Schüler können sich unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 0062244 gern beraten lassen oder einen persönli­chen Infotermin vereinbaren.

 Sina Thieme


Inzwischen kann sich Burghard Wilbat freuen, mit der Motorhaube Reklame für sein Hobby machen zu können.


Beim Kreativ-Wettbewerb "Gestalte Deine Motorhaube", den das Ideen­werk Kroemke im März und April veranstaltete, wurde Burghard Wilbat als Gewinner ermittelt.

Die Teilnehmer mußten dazu „nur“ die Gestaltung für die Motorhaube selbst entwerfen – als Handskizze, als gemaltes Bild oder in digitaler Form – das war freigestellt. Dem Gewinner winkte als Preis, den eingereichten Entwurf "in echt" als Aufkleber auf seine Motorhaube zu bekommen.

Die Teilnehmer konnten ihre Vor­schläge auf Facebook vorstellen und diskutieren. Die Jury des  Ideenwerks wählte schließlich am 15. April den Entwurf von Burghard Wilbat. Er war nicht nur auf Facebook der aktivste. Letztlich wurde auch gewürdigt, das seine Auftritte als Leierkastenmann „DREHBURGEL“ eine Bereicherung zahlreicher Veranstaltungen gewor­den sind und er als solcher einwenig „Zille-Milljöh“ im Gedächtnis der Stadt erhält.

Auch als „Photograph“, der Fotos wie vor hundert Jahren mit einer Platten­kamera macht oder als Schuhputzer tritt er auf. Als vielseitiger Darsteller ist er vielleicht auch mal reif, in Kurt Georgs Fußstapfen als „Pinselhein­rich“ zu treten?

„Vollkommen nebenberuflich, ehren­amtlich und subventionsfrei sorgt Drehburgel für gute Laune in histo­rischem Ambiente – das fanden wir gut,“ erklärte Claudia Hermann die Entscheidung der Jury.

Ideenwerk Kroemke

Gewerbeverein Radeburg

Neues Freizeitangebot in Radeburg –Paddeltouren auf der Großen Röder

Die Große Röder als Wasserwander­weg, eingebettet in herrliche Natur! So kennen den kleinen Fluss bisher nur Wenige. Die Gemeinschaftsaktion vom Gewerbeverein Radeburg e. V., Kanu-Dresden und dem Deutschen Haus will die Große Röder als beliebte Paddelstrecke näher bekannt machen. Start der Paddelsaison ist am Samstag, dem 14. Mai 2011 um 15.00 Uhr an der Röder in Höhe Hotel Deutsches Haus in Radeburg.  Die Veranstalter freuen sich auf zahlreiche interessierte Paddelfreunde. Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler wird zum Start dabei sein und eines der ersten Boote-besteigen. Auch für  Kurzentschlos­sene steht noch das eine oder andere freie Boot (Canadier oder Kajak) zur Verfügung. Die Anpaddelstrecke ist ca. 3,5 km lang. Es wird bis zum 2. Wehr in Rödern gepaddelt. Zurück geht es mit dem Taxi bis zum Deutschen Haus. Dort wartet schon ein gut bestückter Grill auf hungrige Gäste.

gez. Manja ZimmermannPressesprecherindes Gewerbeverein Radeburg e. V.

Mittelschule „Heinrich Zille“ Radeburg

10. Premiere

Leserzuschrift

Am 05.05.2011 strömten ab 17.00 Uhr viele Besucher in die Aula unserer Heinrich-Zille-Mittelschule in Rade­burg. Grund dafür waren die Musica­laufführungen der 9. Klassen, welche in diesem Jahr bereits zum zehnten Mal stattfanden. Für jedes Musical recherchierten die Schüler selbststän­dig, schrieben eigene Drehbücher, erarbeiteten eine Choreographie,  schneiderten individuelle Kostüme  und stellten ideenreich Requisiten her. Jeder Schüler sang, tanzte, musizierte und zeigte seine schauspielerischen Fähigkeiten. So waren, nach einigen Wochen Vorbereitungs- und Übungs­zeit, Ausschnitte aus fünf verschiede­nen Musicals zu bestaunen:

„Der kleine Horrorladen“, „Hair­spray“, „Tabaluga“, „We Will Rock You“ und „Rock it!“.

Während dieser Zeit standen Team­arbeit und Zusammenhalt an erster Stelle. In jeder Gruppe waren Schüler aus beiden neunten Klassen. Die Schüler  lernten, sich gegenseitig zu respektieren und zu unterstützten und gemeinsam etwas zu erreichen. Beglei­tet wurde jedes Team durch einen Lehrer. Die Gäste waren begeistert von der Vielfalt der Ergebnisse und den Leistungen der Schüler.

 

Wie gewohnt versorgte unsere Schü­lerfirma  unsere Gäste und Darsteller mit kleinen Snacks und Getränken.

 

Lina Funke, Tina Weißhuhn

Klasse 8a

 

tina.weisshuhn@web.de

linathemusicgirl@yahoo.de

Biogasanlage soll Lebensqualität verbessern

Als direkter Anwohner einer Biogas­anlage in Volkersdorf möchte ich die Möglichkeit nutzen mich zum RAZ-Artikel, Errichtung einer Biogasanlage in Großdittmannsdorf zu äußern.Seit ca. 2 Jahr sind wir unmittelbar mit den Einflüssen einer solchen Anlage konfrontiert.Uns wurden im Vorfeld auch die Vorzüge solch einer Anlage aufgefühhrt. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir sagen das dies nur die halbe Wahrheit ist.

Wir müssen mit sehr starken Geruchs­belästigungen leben, die vor dem Bau der Biogasanlage so nicht vorhanden waren. Wir sind auch keine "zugezo­genen Städter" die das nicht abhalten.Leider konnte uns bis jetzt noch niemand für diesen üblen Gestank eine Erklärung vorbringen. Durch den erhöhten Anlieferungsaufwand von Biomasse für solch eine Anlage ist außerdem mit einer zusätzlichen Lärmbelästigung zu rechnen. Biogas­anlagen sollen in Zukunft Alternativen zur Stromgewinnung sein, haben nach meiner Auffassung aber nichts in einer Dorfgemeinde verloren. Die damit verbundenen Beeinträchtigen haben einen zu großen negativen Einfluß auf unser Landleben,

Fam. Jörg Menzel

Moritzburger Str. 8a

01471 Radeburg OT Volkersdorf

Stadt Radeburg

Stadt Radeburg - Bauamt

Beschlüsse des Stadtrates

zur 21. Beratung  am 05.05.2011

Information des Stadtbauamtes

Verkehrsbehinderungen durch Bau Schmutzwasserkanal in Groß­dittmannsdorf 2. Bauabschnitt Hauptstraße

 

Die Kanalbauarbeiten erfolgen weiter auf der Hauptstraße unter halbseitiger Straßensperrung bis Höhe Querweg einschließlich Dec­kenschluss mit Asphalt. Der Ver­kehr wird mit Ampelregelung an der Baustelle vorbeigeleitet. Zur Realisierung der Hausanschlüsse in der Heidestraße muss diese für mehrere Tage voll gesperrt werden. Die Anwohner werden per Postwurf informiert. Dringend notwendige Fahrten bitte mit dem Polier rechtzei­tig vorher absprechen. Gleichzeitig wird der Pumpschacht in der Furt errichtet. Dabei wird eine Grund­wasserabsenkung durchgeführt. Anwohner mit Hausbrunnen treffen bitte entsprechende Vorsorge. Eine Kontrolle der Wasserstände erfolgt bei Beginn. Die Bauarbeiten werden dann ab Mitte Mai ortseinwärts in Richtung Kirche weitergeführt.

In öffentlicher Sitzung

 

Beschluss Nr. 01 – 21./5.

Änderung der Einnahmen unter 2250.3611 und der Ausgaben unter 2250.9408 für die Maßnahme: „Sanierung Mittelschule Heinrich Zille“ für die Beantragung von Fördermitteln

 

Beschluss Nr. 02 – 21./5.

Überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2110.9526 für den Neubau Sportplatz an der Grund­schule Radeburg

 

Beschluss Nr. 03 – 21./5.

Außerplanmäßige Ausgaben auf der Haushaltsstelle 5900.9810

Beschluss Nr. 04 – 21./5.

Beschluss über den Verkauf einer Teilfläche von ca. 237 m² des städ­tischen Flurstückes 1919/1 an die Firma Dachser

 

Beschluss Nr. 05 – 21./5.

Beschluss über die Planungsleistun­gen 2011 und Investitionen für 60 Kinderkrippenplätze, Gartenstraße, in 2012/2013

 

Der vollständige Wortlaut der gefas­sten Beschlüsse in öffentlicher Sit­zung kann im Sekretariat des Bür­germeisters, Rathaus, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

gez. Jesse, Bürgermeister

Stadt Radeburg

Wasserzähler- Ablesung

Kundeninformation für Ortsteile Berbisdorf, Bärnsdorf und Volkersdorf

Stadt Radeburg

Sehr geehrte Wasserkunden,

 

Ab 20. Mai 2011 werden Wasser­zählerablesebriefe durch die Stadt­verwaltung Radeburg versandt. Bitte tragen Sie den Zählerstand auf dem Formular ein und senden dieses bitte bis zum 10. Juni 2011 zurück. Für die Rücksendung benutzen Sie bitte die in den Ortsteilen vorhandenen Briefkästen der Stadtverwaltung Radeburg oder den städtischen Briefkasten im Eingangsbereich des Rathauses in Radeburg, Heinrich- Zille- Straße 6.

Eine Übermittlung der Daten per Fax: 035208-96125 oder

E-mail: gebuehren@stadt-radeburg.de ist ebenfalls möglich.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Behrisch unter Tel. 035208-96124 zur Verfügung.   

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. J e s s e, Bürgermeister

Am 09. Mai war es soweit…

die Befragungen im Rahmen des Zensus 2011 begannen. Er wird durchgeführt, um die amtlichen Einwohnerzahlen festzustellen und Informationen zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben der Bevölkerung Deutschlands zu erlangen.

Seit 01.01.2011 ist in Radebeul eine Erhebungsstelle Zensus 2011 eingerichtet. Die Erhebungsstelle ist räumlich, technisch, organisatorisch und personell von der Stadtver­waltung getrennt. Somit wird von Beginn des Erhebungsprozesses die Vertraulichkeit der Daten gewähr­leistet. Sie ist zuständig für die Gemeinden: Coswig, Ebersbach, Lampertswalde, Moritzburg, Rade­beul, Radeburg, Tauscha, Thiendorf, Schönfeld und Weißig am Raschütz. 10 % der Haushalte wurden ausge­wählt. Die Anschriften werden im Stichprobenverfahren gezogen und ab 09. Mai 2011 von ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten (Interviewer/innen) befragt. Diese wurden umfas­send geschult und auf die Wahrung des Datenschutzgeheimnisses ver­pflichtet. Es besteht für alle an dieser Anschrift lebenden Personen eine gesetzliche Auskunftspflicht nach § 18 Abs. 1, 3 und 4 Zensusgesetz 2011.

Der Erhebungsbeauftragte kündigt sich zunächst über einen Flyer an, auf dem Informationen zum Zensus 2011 abgedruckt sind und unterbrei­tet so einen Terminvorschlag für die bevorstehende Befragung. Um den Termin zu ändern, können Sie den für Sie zuständigen Erhebungsbe­auftragten telefonisch kontaktieren. Zum vereinbarten Termin weist sich der Erhebungsbeauftragte mit einem von der Stadt Radebeul gesiegelten Ausweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus und führt dann die Befragung durch. Natürlich kann der Fragebogen auch lediglich entgegengenommen, selbst ausgefüllt und postalisch an die Erhebungsstelle der Stadt Radebeul, Pestalozzistraße 6, 01445 Radebeul zurückgeschickt werden. Zudem kann auch das Online-Verfahren genutzt werden. Die Zugangsdaten hierfür sind auf dem Fragebogen abgedruckt. Die Möglichkeit, den Fragebogen per E-Mail, Telefon oder Telefax zu übermitteln, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gegeben.

Neben der Haushaltebefragung findet eine Gebäude- und Wohnungs­zählung statt, bei der alle Eigentümer vom Statistischen Landesamt befragt werden. Diese Erhebung wird posta­lisch und nicht über den Erhebungs­beauftragten durchgeführt.

 

Sollten Sie Fragen oder Anliegen zum Zensus 2011 haben, können Sie sich gern mit den Mitarbeitern der Erhebungsstelle Radebeul in Verbindung setzen:

 

Besucheranschrift:  

Rosa-Luxemburg-Platz 1,

01445 Radebeul

Telefon:   0351 / 86287 – 722 oder 0800 / 5892779 (kostenlose Hotline)

E-Mail:    zensus2011_radebeul@statistik.sachsen.de              

 

Stadt Radeburg

Satzung über die Freiwillige Feuerwehr

der Stadt Radeburg

Der Stadtrat der Stadt Radeburg hat in seiner Sitzung am 07.04.2011 auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. S. 55), berichtigt am 25.04.2003 (SächsGVBl. S. 159), zuletzt geändert am 26.06.2009 (SächsGVBl. S. 323, 325) und § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24.06.2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), zuletzt geändert am 15.12.2010 (SächsGVBl. S. 387, 399), die nachfol­gende Satzung beschlossen:

§ 1

Begriff, Gliederung undLeitung der Feuerwehr

(1) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Radeburg ist eine Einrichtung der Stadt ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Sie besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit den Ortsfeuerwehren

Bärnsdorf, Bärwalde, Berbisdorf, Großdittmannsdorf, Radeburg, Vol­kersdorf.

(2) Die Freiwillige Feuerwehr führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr der Stadt Radeburg". Die Ortsfeuerwehren können den Ortsteilnamen beifügen.

(3) Die Ortsfeuerwehren führen ihr Ortswappen. Ist kein Ortswappen vor­handen, findet das Wappen der Stadt Radeburg Verwendung.

(4) Innerhalb der Feuerwehr der Stadt Radeburg besteht eine Jugendfeuer­wehr sowie eine Alters- und Ehren­abteilung, die in einzelne Abteilungen entsprechend den Ortsfeuerwehren gegliedert sein können.

(5) Die Leitung der Stadtfeuerwehr obliegt dem Stadtwehrleiter und seinem Stellvertreter; in den Ortsfeuerwehren dem Ortswehrleiter und seinem Stell­vertreter.

§ 2

Pflichten der Feuerwehrder Stadt Radeburg

(1) Die Feuerwehr der Stadt Radeburg hat die Pflicht,

- Menschen, Tiere und Sachwerte im Rahmen § 2 Abs. 1 SächsBRKG zu schützen,

- bei der Bekämpfung von Katastro­phen, im Rahmen des Rettungsdienstes und bei der Beseitigung von Umwelt­gefahren technische Hilfe zu leisten,

- nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und Brandsicherheitswachen durch­zuführen,

- die Brandschutzerziehung in den Schulen und Kindereinrichtungen zu begleiten.

(2) Der Bürgermeister oder sein Beauf­tragter kann die Feuerwehr der Stadt Radeburg zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen.

§ 3

Aufnahme in die Feuerwehr

(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung der Feuerwehr sind:

- die Vollendung des 16. Lebensjahres,

- eine dem Feuerwehrdienst entspre­chende Gesundheit,

- eine entsprechende charakterliche Eignung,

- die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit,

- die Bereitschaft zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildung,

- eine Probezeit von 6 Monaten kann vereinbart werden.

Die Bewerber/innen dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Abs. 3 SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungs­berechtigten vorliegen. Die Bewerber/innen sollen in der Stadt wohnhaft sein und in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein. Der Stadtfeuerwehr­ausschuss kann Ausnahmen zulassen.

(2) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Ortswehrleiter nach Anhörung des Ortsfeuerwehrausschusses unter Mit­wirkung des Stadtwehrleiters sowie des Bürgermeisters.

(3) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe für die Ablehnung des Aufnahmegesuchs sind dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.

 

(4) Die feierliche Aufnahme erfolgt per Handschlag in der Jahreshaupt­versammlung der jeweiligen Ortsfeu­erwehr durch den Ortswehrleiter. Sie kann auch in der Hauptversammlung der Feuerwehr der Stadt Radeburg stattfinden. Jeder Angehörige erhält bei Aufnahme einen Dienstausweis der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Radeburg.

§ 4

Beendigung des Dienstesin der Feuerwehr

(1) Der ehrenamtliche aktive Dienst in der Feuerwehr endet, wenn der/die Feuerwehrangehörige

- ungeeignet gem. § 18 Abs. 3 Sächs­BRKG wird,

- aus der Feuerwehr der Stadt Radeburg entlassen oder ausgeschlossen wird,

- aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten

dauernd unfähig ist.

(2) Feuerwehrangehörige sind auf Antrag aus der Feuerwehr zu entlassen, wenn sie aus persönlichen und/oder beruflichen Gründen den Dienst nicht mehr erfüllen können.

(3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde/Stadt unver­züglich dem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen. Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn dem Feuerwehr­angehörigen die Dienstausübung in der Feuerwehr aufgrund der Verlegung des Wohnsitzes nicht mehr möglich ist.

 


(4) Feuerwehrangehörige, die dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen keine oder nur noch eine eingeschränkte Einsatztätigkeit ausüben können, können weiterhin Mitglied der akti­ven Einsatzabteilung bleiben, wenn sie innerhalb der Feuerwehr wichtige Aufgaben übernommen haben.

Zur Übernahme weiterer Aufgaben, die zum Aufgabenbereich der Feuer­wehr gehören, steht ihnen die weitere Qualifizierung durch Lehrgänge offen, soweit dies mit ihrer gesundheitlichen Einschränkung vereinbar ist, bspw. als Ausbilder, Gerätewart oder Jugend­wart. Im jeweiligen Einzelfall sind die möglichen und zulässigen Lehrgänge und Aufgaben zu dokumentieren. Die Entscheidung trifft der Ortsfeuer­wehrausschuss unter Mitwirkung des Stadtwehrleiters.

 

(5) Feuerwehrangehörige können nach Anhörung des zuständigen Ortsfeuer­wehrausschusses aus der Feuerwehr der Stadt Radeburg ausgeschlossen werden

- bei fortgesetzter Nachlässigkeit in der Dienstausübung,

- bei Nichtteilnahme an Aus- und Fortbildungen,

- bei schweren Verstößen gegen die allgemeinen Dienstpflichten.

Der Stadtwehrleiter ist an der Anhö­rung und Beratung zu beteiligen.

In angemessener Frist ist vorab durch den Ortswehrleiter

- ein mündlicher oder schriftlicher Verweis

oder

- die Androhung des Ausschlusses

auszusprechen.

 

(6) Der Bürgermeister entscheidet nach Antrag durch die Ortswehrleitung und nach Anhörung des Stadtfeuerwehraus­schusses über die Entlassung oder den Ausschluss und stellt die Beendigung des Dienstes schriftlich fest.

Dem ausgeschiedenen Feuerwehrange­hörigen ist auf Antrag eine Bescheini­gung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion auszustellen.

 

(7) Der ausgeschiedene Feuerwehr­angehörige ist zur Rückgabe seiner Dienst- und Einsatzbekleidung sowie sämtlicher Ausrüstungsgegenstände verpflichtet.

 

§ 5

Rechte und Pflichtender Feuerwehrangehörigen

 

(1) Die aktiven Feuerwehrangehörigen haben das Recht, den Stadtwehrleiter und seinen Stellvertreter zu wählen. Die aktiven Feuerwehrangehörigen der Ortsfeuerwehren haben das Recht den Ortswehrleiter, seine Stellvertreter und die Mitglieder des Ortsfeuerwehr­ausschusses zu wählen.

 

(2) Die Stadt Radeburg hat nach Maß­gabe des § 61 Abs. 1 SächsBRKG die Freistellung der Feuerwehrangehöri­gen für die Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und für Aus- und Fortbildungen zu gewährleisten bzw. zu erwirken.

 

(3) Stadtwehrleiter, Ortswehrleiter, ihre Stellvertreter, Gerätewarte, Jugendfeu­erwehrwarte sowie Angehörige, die im Feuerwehrdienst eine über das übliche Maß hinaus gehende Tätigkeit ausüben, erhalten eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe und Zahlungsweise durch eine Feuerwehr-Entschädigungssat­zung der Stadt Radeburg festgelegt wird.

 

(4) Feuerwehrangehörige der Stadt Radeburg erhalten auf Antrag die Auslagen, die ihnen in der Ausübung des Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fortbil­dung entstanden sind. Darüber hinaus erstattet die Stadt Radeburg Sachschä­den, die den Feuerwehrangehörigen in Ausübung ihres Dienstes entstanden sind, sowie vermögenswerte Versiche­rungsnachteile nach Maßgabe des § 63 Abs. 2 SächsBRKG.

 

(5) Die Feuerwehrangehörigen der Stadt Radeburg haben die ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet:

- am Dienst und an den Aus- und Fort­bildungsmaßnahmen im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmä­ßig und pünktlich teilzunehmen,

- sich bei Alarm unverzüglich am Gerätehaus einzufinden und die Ein­satzbereitschaft herzustellen,

- den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Dienstvorgesetzten nach­zukommen,

- im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten zu zeigen,

- sich gegenüber den anderen Feuer­wehrangehörigen kameradschaftlich zu verhalten,

- die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und

- die ihnen anvertrauten Ausrüstungs­gegenstände, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu verwenden und zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu verwenden.

 

(6) Die aktiven Feuerwehrangehörigen haben eine Verhinderung vom regelmä­ßigen Dienst sowie eine Ortsabwesen­heit von mehr als zwei Wochen dem Ortswehrleiter oder seinem Stellver­treter rechtzeitig anzuzeigen.

 

(7) Feuerwehrangehörige haben die Verlegung ihres Wohnsitzes unverzüg­lich dem zuständigen Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen.

 

(8) Eine aktive Feuerwehrangehörige soll der Ortswehrleitung die Schwan­gerschaft mitteilen, sobald ihr der Zustand bekannt ist. Es finden die gesetzlichen Regelungen des Mutter­schutzes unter Anrechnung der Dienst­zeit Anwendung. Sofern notwendig, können die Schutzfristen vor und nach der Geburt verlängert werden. Eine Teilnahme an Einsätzen ist erst nach dem Ablauf der Schutzfristen zulässig. Die Teilnahme an Ausbildungsver­anstaltungen ist unter Beachtung der allgemeinen Mutterschutzbestimmun­gen möglich.

 

(9) Verletzen Feuerwehrangehörige schuldhaft ihre obliegenden Dienst­pflichten, so können sie nach § 4 Abs. 5 dieser Satzung aus der Feuer­wehr ausgeschlossen werden.

 

§ 6

Jugendfeuerwehr

 

(1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr auf schrift­lichen Antrag hin mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. § 18 Abs. 4 Satz 2 SächsBRKG bleibt unberührt.

 

(2) Über die Aufnahme entscheidet der jeweilige örtliche Jugendfeuer­wehrwart im Einvernehmen mit dem Ortswehrleiter. Im Übrigen gelten die Festlegungen des § 3 entsprechend.

 

(3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuer­wehr endet, wenn das Mitglied

- aus der Jugendfeuerwehr aus eigenem Wunsch ausscheidet,

- den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist,

- das 18. Lebensjahr vollendet hat und gleichzeitig Mitglied der aktiven Abteilung ist,

- das 26. Lebensjahres vollendet hat oder

- aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird.

Gleiches gilt, wenn die Erziehungs­berechtigten ihre Zustimmung nach Absatz 1 schriftlich zurücknehmen.

 

(4) Jugendliche, die in die aktive Abteilung aufgenommen werden, unterliegen weiterhin dem Jugendar­beitsschutzgesetz und dem Jugend­schutzgesetz.

Eine Teilnahme an Einsätzen ist erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zulässig.

 

(5) Die aktive Abteilung der Ortsfeu­erwehr wählt den örtlichen Jugend­feuerwehrwart für die Dauer von fünf Jahren. Der Jugendwart ist Mitglied der aktiven Abteilung der Feuerwehr der Stadt Radeburg und muss neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen und dem entsprechenden Lehrgang über Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Er vertritt die jeweilige Jugendfeuerwehr gegenüber der jeweiligen Wehrleitung sowie nach außen. Ein Jugendwart kann für mehrere Jugendfeuerwehren zuständig sein.

 

(6) Die Jugendwarte der örtlichen Jugendfeuerwehrabteilung wählen ihren Sprecher für die Dauer von fünf Jahren.

 

(7) Die Mitglieder der örtlichen Jugendfeuerwehr können weitere Gruppenleiter für die Dauer von zwei Jahren wählen.

 

(8) Entsprechend der Bedeutung der Jugendabteilungen als Quelle des Nachwuchses für die aktiven Abtei­lungen sind die Jugendfeuerwehrwarte in die Arbeit der Wehrleitungen ein­zubeziehen.

§ 7

Alters- und Ehrenabteilung

 

(1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Feuerwehrangehörige wech­seln, wenn sie aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Die Dienstbekleidung wird ihnen auf Wunsch überlassen.

 

(2) Der Stadtfeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der aktiven Abteilung den Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung gestatten, wenn der Dienst in der Feuerwehr der Stadt Radeburg für sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.

 

(3) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung wählen ihren Sprecher für die Dauer von fünf Jahren.

 

(4) Die Sprecher der örtlichen Alters-und Ehrenabteilungen wählen einen Gesamtbeauftragten für die Dauer von fünf Jahren der als Sprecher dem Stadt­feuerwehrausschuss angehört.

 

(5) Der Bürgermeister kann auf Vor­schlag des Stadtfeuerwehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr der Stadt Radeburg oder zivile Bürger der Stadt Radeburg, die sich um das Feuerwehrwesen verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen.

Ihre Aufnahme soll in feierlichem und öffentlichem Rahmen bei Übergabe einer Ehrenurkunde erfolgen.

 

§ 8

Organe der Freiwilligen Feuerwehr

 

Organe der Feuerwehr der Stadt Rade­burg sind:

- die Hauptversammlung/Ortsfeuer­wehrversammlung,

- der Stadtfeuerwehrausschuss/Ortsfeu­erwehrausschuss

und

- die Stadtwehrleitung/Ortswehrleitung

 

§ 9

Hauptversammlung

 

(1) Die Hauptversammlung besteht aus den aktiven Mitgliedern der Feuerwehr der Stadt Radeburg sowie den Mitglie­dern der Altersabteilungen.

Ehrenmitglieder sind einzuladen.

Der Bürgermeister, der Leiter der Ord­nungsabteilung sowie der Sachbearbei­ter Feuerwehr der Stadtverwaltung sind einzuladen.

 

(2) Eine ordentliche Hauptversamm­lung ist alle fünf Jahre sowie in der Zwischenzeit mindestens ein weiteres Mal unter dem Vorsitz des Stadtwehr­leiters durchzuführen.

 

(3) In der Hauptversammlung hat der Stadtwehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der Feuerwehr der Stadt Radeburg im abgelaufenen Zeitraum abzugeben. In der ordentlichen Haupt­versammlung werden gewählt:

- der Stadtwehrleiter

- sein Stellvertreter

 

(4) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Stadtwehrleiter schriftlich unter Angabe der Tagesordnung, des Zeit­punkts und des Ortes der Versammlung einzuberufen.

Eine außerordentliche Hauptversamm­lung ist innerhalb eines Monates mit entsprechenden Angaben einzuberufen, wenn dies von einem Drittel der aktiven Angehörigen der Feuerwehr der Stadt Radeburg schriftlich unter Angabe der Gründe beim Stadtwehrleiter oder beim Bürgermeister beantragt wird.

 

(5) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Angehörigen der Feuerwehr der Stadt Radeburg anwesend ist. Bei Beschlus­sunfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine zweite Hauptversammlung einzu­berufen. Diese Hauptversammlung ist unabhängig von der Teilnehmerzahl beschlussfähig.

 

(6) Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.

 

(7) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die dem Bürgermeister vorzulegen ist.

 

(8) Für die Ortsfeuerwehrversamm­lungen gelten die Abs. 1 und 3 bis 7 sinngemäß. Die Ortsfeuerwehrver­sammlungen sind jährlich durchzu­führen. Eine Niederschrift ist dem Stadtwehrleiter vorzulegen.

Der Stadtwehrleiter ist zu den Orts­feuerwehrversammlungen einzuladen.

Die Ortsfeuerwehrversammlung wählt zusätzlich die weiteren Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses.

 

§ 10

Stadtfeuerwehrausschuss

 

(1) Der Stadtfeuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Stadtwehrleitung. Er behandelt Fragen der Finanzplanung der Feuerwehr der Stadt Radeburg sowie der Dienst- und Einsatzplanung. Er wird für die Dauer von fünf Jahren gebildet und ist an die Amtszeit des Stadtwehrleiters gebunden.

 

(2) Der Stadtfeuerwehrausschuss besteht aus dem Stadtwehrleiter als Vorsitzenden sowie den Ortswehrlei­tern, dem Sprecher der Jugendfeu­erwehrwarte und dem Sprecher der Alters- und Ehrenabteilungen.

Die Stellvertreter der Ortswehrleiter und des Stadtwehrleiters sowie der Schriftführer des Stadtfeuerwehr­ausschusses können, sofern sie nicht Funktionsträger

nach Satz 1 sind, an den Beratungen des Stadtfeuerwehrausschusses beratend teilnehmen.

 

(3) Der Stadtfeuerwehrausschuss tagt mindestens viermal im Jahr. Die Bera­tungen sind vom Stadtwehrleiter mit Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen einzuberu­fen. Der Stadtfeuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel seiner Mitglieder dies unter Angabe der Tagesordnung fordert.

Der Stadtfeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mit­glieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

 

(4) Der Bürgermeister ist zu den Sit­zungen des Stadtfeuerwehrausschusses einzuladen. Er kann einen Vertreter zu den Sitzungen entsenden.

 

(5) Die Beratungen des Stadtfeuer­wehrausschusses sind nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine Nieder­schrift anzufertigen.

 

§ 11

Ortsfeuerwehrausschuss

 

(1) Der Ortsfeuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Ortswehrleitung. Er behandelt Fragen der Dienstdurch­führung und der örtlichen Personal­planung und -führung. Er wird für die Dauer von fünf Jahren in der Ortsfeu­erwehrversammlung gewählt.

 

(2) Der Ortsfeuerwehrausschuss besteht aus dem Ortswehrleiter als Vorsitzenden sowie bis zu sechs wei­teren Mitgliedern der Ortswehr. Der stellvertretende Ortswehrleiter, der ört­liche Jugendwart, der örtliche Sprecher der Alters- und Ehrenabteilung, sowie der Schriftführer und der Kassenwart gehören dem Ortsfeuerwehrausschuss mit beratender Stimme an, sofern sie nicht zu den Gewählten nach Satz 1 gehören.

 

(3) Der Ortsfeuerwehrausschuss tagt mindestens viermal im Jahr. Die Bera­tungen sind vom Ortswehrleiter mit Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberu­fen. Der Ortsfeuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel seiner Mitglieder dies unter Angabe der Tagesordnung fordert.

Der Ortsfeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

 

(4) Der Stadtwehrleiter ist bei Bedarf zu den Sitzungen des Ortsfeuerwehr­ausschusses einzuladen.

 

(5) Die Beratungen des Ortsfeuerwehr­ausschusses sind nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen.

 

§ 12

Stadtwehrleitung undOrtswehrleitung

 

(1) Der Stadtwehrleitung bzw. der Orts­wehrleitung gehören der Wehrleiter und sein Stellvertreter an.

 

(2) Die Stadt-/Ortswehrleitungen werden in der Hauptversammlung/Ortsfeuerwehrversammlung in gehei­mer Wahl in getrennten Wahlgängen für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

 

(3) Gewählt werden kann nur, wer

- der Feuerwehr der Stadt Radeburg aktiv angehört,

- über die für die jeweilige Funktion notwendigen Qualifikationen verfügt,

- über ausreichende Erfahrung im Einsatzdienst der Feuerwehr verfügt,

- persönlich für die jeweilige Funktion geeignet ist.

 

(4) Der Stadtrat bestätigt das Wahler­gebnis in der nächstfolgenden Sitzung des Stadtrats.

Der Bürgermeister bestellt daraufhin die Wehrleitung für den Zeitraum von fünf Jahren. Verweigert der Stadtrat dem Ergebnis seine Zustimmung gilt § 12 Abs. 5 Satz 2 ff entsprechend.

 

(5) Die Wehrleiter und ihre Stell­vertreter haben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode oder im Fall eines Rücktritts bis zur Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen, wenn kein Vertreter zur Verfügung steht. Der Bürgermeister kann geeignete aktive Angehörige der Feuerwehr der Stadt Radeburg mit der kommissarischen Übernahme der Funktion beauftragen.

Kommt durch Wahl in der entspre­chenden Versammlung innerhalb eines Monats keine Nachfolge zustande, setzt der Bürgermeister bis zur satzungsge­mäßen Bestellung eines Nachfolgers einen geeigneten aktiven Angehörigen der Feuerwehr der Stadt Radeburg mit Zustimmung des Stadtrates als Wehr­leiter bzw. Stellvertreter ein.

 

(6) Der Stadtwehrleiter ist für die Lei­stungsfähigkeit der ihm unterstellten Feuerwehr der Stadt Radeburg verant­wortlich und führt die ihm durch das Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er hat insbesondere

- auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Feuerwehr­angehörigen entsprechend den gel­tenden Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,

- die Zusammenarbeit der Ortsfeuer­wehren bei Übungen und Einsätzen zu fördern und zu regeln,

- auf eine den Vorschriften und dem Brandschutzbedarfsplan entsprechende Ausrüstung der Feuerwehr hinzu­wirken,

- den Bürgermeister und den Stadtrat in allen feuerwehr- und brandschutztech­nischen Angelegenheiten zu beraten,

- für die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und der UVV zu sorgen,

- Beanstandungen, die die Leistungs­fähigkeit der Feuerwehr betreffen, dem Bürgermeister zu melden und gemeinsam mit den Verantwortlichen zu klären.

 

Die Ortswehrleiter unterstützen den Stadtwehrleiter bei seinen Aufgaben. Sie sind vorrangig dafür zuständig, innerhalb der von ihnen geführten Feuerwehr die Dienste so zu organi­sieren, dass jeder aktive Feuerwehr­angehörige jährlich an mindestens 40 Stunden Ausbildung teilnehmen kann. Die Ortswehrleiter erstellen die Dienst- und Ausbildungspläne, die dem Stadtfeuerwehrausschuss vorgelegt werden. Sie überwachen und kontrol­lieren die Tätigkeit der Gruppenführer, Gerätewarte und Jugendwarte in den Ortsfeuerwehren. Die Ortswehrleiter führen die Ortswehren nach Weisung des Stadtwehrleiters.

 

(7) Der Bürgermeister kann dem Stadtwehrleiter weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen.

 

(8) Der Stadtwehrleiter ist bei Bera­tungen zu feuerwehr- und brand­schutztechnischen Angelegenheiten im Stadtrat und in den zuständigen Ausschüssen zu hören.

 

(9) Der Stellvertreter hat den Wehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit oder auf Weisung hin mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.

(10) Die Wehrleiter können bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im Abs. 3 geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom Stadtrat nach Anhörung des Stadtfeuerwehrausschusses abberufen werden.

 

§ 13

Gerätewarte und Unterführer

 

(1) Als Unterführer (Gruppen- und Zugführer) können nur Angehörige der Feuerwehr der Stadt Radeburg eingesetzt werden, die

- die entsprechende Qualifikation nach Laufbahnverordnung nachweisen,

- über ausreichend praktische Erfah­rung im Feuerwehrdienst verfügen,

- persönlich für die Übernahme der Funktion geeignet sind.

 

(2) Die Unterführer werden auf Vor­schlag des Ortswehrleiters im Einver­nehmen mit dem Ortsfeuerwehraus­schuss vom Stadtwehrleiter auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Stadtwehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung im Stadtfeuerwehraus­schuss widerrufen. Wiederbestellung ist zulässig.

 

(3) Die Unterführer führen ihre Auf­gaben nach Weisungen ihrer Vorge­setzten aus.

 

(4) Für die Gerätewarte gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.

Sie haben die Ausrüstung und die Einrichtungen der Feuerwehr zu ver­wahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind fristgerecht zu prüfen bzw. einer Prüfeinrichtung zu übergeben. Festgestellte Mängel sind der zustän­digen Wehrleitung zu melden. Über die vorhandene Ausrüstung ist ein Bestandsverzeichnis zu führen. Die Gerätewarte haben ihre Aufgaben nach Ablauf der Amtszeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiter zu erfüllen.

 

§ 14

Schriftführer

 

(1) Der Schriftführer wird vom jeweils zuständigen Feuerwehrausschuss für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

 

(2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des jeweiligen Feuerwehr­ausschusses eine Niederschrift anzu­fertigen und aufzubewahren.

 

(3) Die Niederschriften sind dem Bür­germeister bzw. dem Stadtwehrleiter vorzulegen.

 

(4) Der Schriftführer ist vorrangig für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.

 

§ 15

Wahlen

 

(1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen sind min­destens zwei Wochen vorher, zusam­men mit dem Wahlvorschlag, den Angehörigen der Feuerwehr bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten als zu wählen sind und muss vom zuständigen Feuerwehrausschuss bestätigt sein.

 

(2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandidat zur Verfügung, kann die Wahl offen erfolgen, wenn keine Gegenstimme der Wahlberech­tigten erfolgt.

 

(3) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter oder einem von ihm Beauftragten zu leiten. Die Wahl­versammlung wählt auf Vorschlag der Wahlleitung zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen.

 

(4) Wahlen können nur erfolgen, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtig­ten anwesend sind.

 

(5) Die Wahl des Wehrleiters und seines Stellvertreters erfolgt in zwei getrennten Wahlgängen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten auf sich vereinigt. Wird die absolute Mehrheit von keinem der Kandidaten im ersten Wahlgang erreicht, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmen­gleichheit entscheidet das Los.

 

(6) Die Wahl der Mitglieder des jeweiligen Feuerwehrausschusses erfolgt in getrennten Wahlgängen als Mehrheitswahl ohne Stimmenhäufung. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Funktionen zu besetzen sind. Gewählt ist, wer die jeweils mei­sten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

(7) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.

 

(8) Die Niederschrift über die Wahl ist unverzüglich nach der Wahl durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zu übergeben, der das Ergebnis dem Stadtrat mitteilt.

Der Stadtrat bestätigt das Wahlergebnis in der nächstfolgenden Sitzung des Stadtrats. Der Bürgermeister bestellt die Wehrleitung für den Zeitraum von fünf Jahren. Stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis nicht zu, ist innerhalb

eines Monats eine Neuwahl durchzu­führen. Der Bürgermeister kann geeig­nete aktive Angehörige der Feuerwehr der Stadt Radeburg mit der kommis­sarischen Übernahme der Funktion beauftragen.

 

(9) Kommt durch Wahl in der Haupt­versammlung innerhalb eines Monats keine Nachfolge zustande oder stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis wie­derum nicht zu, setzt der Bürgermeister bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen geeigneten aktiven Angehörigen der Feuerwehr der Stadt Radeburg mit Zustimmung des Stadtrates als Wehrleiter bzw. Stellvertreter ein.

 

§ 16

Sondervermögen für dieKameradschaftspflege

(Kameradschaftskasse)

 

(1) Die Stadt Radeburg gewährt jeder Ortsfeuerwehr in treuhänderischer Verwaltung die Führung einer Kame­radschaftskasse als Sondervermögen.

 

(2) Die Ortsfeuerwehren führen diese Kassen jeweils eigenständig und eigen­verantwortlich.

 

(3) Das Kassenvermögen besteht aus

- Zuweisungen der Stadt Radeburg,

- Zuwendungen Dritter,

- Erträgen aus Veranstaltungen der jeweiligen Ortswehr,

- Erträgen der Feuerwehrkasse aus Zinsen,

- Gegenständen, die mit Mitteln der Sonderkasse erworben wurden.

 

(4) Die kommunalen Regelungen über die Gemeindewirtschaft gelten nur für die Zuweisungen der Stadt Radeburg.

 

(5) Für die Führung der Kamerad­schaftskasse ist durch den Ortsfeu­erwehrausschuss ein Mitglied der Ortsfeuerwehr als Kassenwart auf die Dauer von 5 Jahren zu wählen. Dieser hat über die Einnahmen und Ausgaben einen schriftlichen Nachweis zu führen, der folgende Angaben enthält:

- Datum,

- Buchungsvorgang (Einnahme bzw. Ausgang),

- Verwendungszweck,

- Buchungsbetrag,

- aktueller Kassenstand nach Buchung

Alle Zu- oder Abgänge sind durch Quittungen, Rechnungen oder dgl. zu belegen.

 

(6) Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Ortsfeuerwehraus­schuss. Dieser kann den Ortswehrleiter dazu ermächtigen, dass einmalige Aus­gaben, die den Wert von 100,- € nicht übersteigen, auch allein mit dessen Genehmigung getätigt werden dürfen.

 

(7) Der Kassenwart hat der Stadtver­waltung für alle Einnahmen, die der Zweckbindung unterliegen, bis späte­stens sechs Wochen nach Abschluss der Maßnahme jeweils einen gesonderten Nachweis über deren bestimmungsge­mäße Verwendung zu übergeben.

 

(8) Mindestens einmal jährlich ist durch zwei von der Ortsfeuerwehrver­sammlung bestellte Kassenprüfer die Kameradschaftskasse auf die Einhal­tung der Grundsätze einer ordnungsge­mäßen Kassen- und Rechnungsführung zu prüfen. Die Ortsfeuerwehrversamm­lung ist über das Ergebnis zu informie­ren und der Kassenwart auf Antrag der Kassenprüfer in der Ortsfeuerwehrver­sammlung durch Mehrheitsbeschluss zu entlasten.

 

(9) Auf Verlangen kann der Bürger­meister oder eine von ihm beauftrag­ten Person der Verwaltung an dieser Kassenprüfung teilnehmen. Der Rech­nungsabschluss ist dem Bürgermeister vorzulegen.

 

§ 17

Einsätze und Übungen

 

(1) Innerhalb der Feuerwehr der Stadt Radeburg ist einmal jährlich eine Einsatzübung unter Mitwirkung aller Ortswehren durchzuführen. Die Durch­führung obliegt dem Stadtwehrleiter, der diese Aufgabe an andere geeignete Führungskräfte übertragen kann.

 

(2) Jede Ortsfeuerwehr hat innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs pro Jahr selbstständig zwei Einsatzübungen durchzuführen.

 

(3) Die Ortsfeuerwehren haben die Zusammenarbeit mit anderen Ortsfeu­erwehren anzustreben.

 

(4) Die Stadt Radeburg stellt bei Einsät­zen und Übungen längerer Dauer eine ausreichende Versorgung mit Geträn­ken und Verpflegung sicher.

§ 18

Einsatzbereitschaft

 

(1) Steht eine Ortsfeuerwehr nicht für die reguläre Übernahme von Einsätzen zur Verfügung, z.B.

- zur Wahrnehmung einer Brandwache,

- bei technischem Defekt von Ein­satzmitteln,

- bei Wartung von Einsatzmitteln,

- zur Absicherung von Veranstaltungen,

- zur Durchführung von Aus- und Weiterbildung,

- bei Veranstaltungen der Kamerad­schaftspflege

so ist dies dem Stadtwehrleiter recht­zeitig unter Nennung einer Vertretung anzuzeigen. Die Abmeldung bei der Leitstelle erfolgt tagesaktuell unter Nennen der Vertretung durch die jewei­lige Wehr selbst.

 

(2) Der Brandschutzbedarfsplan ist mindestens alle zwei Jahre durch den Stadtfeuerwehrausschuss den aktuellen Anforderungen anzupassen. Dabei ist insbesondere die Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte zu den unterschied­lichen Tageszeiten, sowie der Einsatz­fahrzeuge in den Blick zu nehmen.

 

(3) Die Alarm- und Ausrückeordnung ist regelmäßig durch den Stadtfeuer­wehrausschuss an die aktuellen Gege­benheiten anzupassen.

 

§19

In-Kraft-Treten

 

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Zugleich tritt die Feuerwehrsatzung der Stadt Radeburg vom 01.01.2005 außer Kraft.

 

Radeburg, 07.04.2011

Jesse, Bürgermeister

Siegel

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Stadt Radeburg

Satzung über die Freiwillige Feuerwehr

der Stadt Radeburg

Fortsetzung von Seite 3

 

Fortsetzung auf Seite 5


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am Freitag, den 20.05. von 9.00-12.00 Uhr; Bürgerbüro

Erdgeschoß Stadtverwaltung - Bauamt

Hinweis:

Rentenberatung im Rathaus(Bauamt) findet nicht mehr statt.


Sitzung des Stadtrates

09.06.2011 - 19:30 Uhr

im Ratssaal der Stadt Radeburg

Technischer Ausschuß

17.05.2011 - 19.00 Uhr

im Ratssaal der Stadt Radeburg


Stadt Radeburg

Satzung über die Freiwillige Feuerwehr

der Stadt Radeburg

Fortsetzung von Seite 4

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Radeburg

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Im Juni 2011 beginnt ein 12-wöchi­ger Grundkurs (außer in der Feri­enzeit). Einmal wöchentlich treffen wir uns abends, um über Fragen des Lebens und des Glaubens zu sprechen. Der Kurs ist gebührenfrei und für alle offen. Er kann aber mit der Taufe bzw. der Konfirmation abgeschlossen werden.

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Sprechzeit Pfr. Seifert:

dienstags 17 – 18 Uhr oder nach Ver­einbarung! Telefon:  035208/349617

 Im Namen der Kirchvorsteher und Mitarbeiter grüßt Sie herzlich Ihr Pfarrer Frank Seifert


Ärztliche Notdienste

KOMMT GRATULIEREN

 

 

 

 

Rettungsstelle Meißen:

Die Vermittlung des diensthabenden Bereitschaftsarztes erfolgt in dieser Zeit über die

Herzliche Glückwünsche  übermittelt

die Stadtverwaltung Radeburg

03521-73 85 21

zum 75. Geburtstag

15.05. Lerbs, Gerda Meißner Berg 67

16.05. Meitsch, Käthe Lindenallee 5

22.05. Schulze, Ingeborg Anbaustraße 66, Berbisdorf

30.05. Priedemuth, Eveline Edenkobener Straße 5c

31.05. Franke, Klaus Schulstraße 12

01.06. Haase, Felix Mühlweg 4, Volkersdorf

08.06. Zeibe, Werner Bärnsdorfer Hauptstraße 72

 

zum 80. Geburtstag

14.05. Reinhardt, Gertraude Schulstr. 5

18.05. Meinert, Thea Anbaustraße 56, Berbisdorf

20.5. Zeidler, Christa Bahnhofstr. 32

 

zum 85. Geburtstag

15.05. Rothe, Gerda Hospitalstraße 16

29.05. Hain, Walther Dresdner Straße 44

31.05. Fehrmann, Magarete Meißner Berg 61

04.06. Ulbrich, Margarete Dorfstraße 5, Bärwalde

09.06. Schaller, Martha Lindenallee 6 B

 

zum 90. Geburtstag

am 08.06. George, Hilda  Berbisdorfer Hauptstraße 47

 

zum 91. Geburtstag

19.05. Richter, Dora Schulstraße 5

30.05. Handrich, Martha Schulstraße 5

 

zum 92. Geburtstag

15.05. Hähne, Sophie Meißner Berg 47

Zur Goldenen Hochzeit gratulieren wir ganz herzlich

 am 17.05. Hannelore und Siegmar Wagner,

 Siedlungsstraße 10, Berbisdorf

 am 20.05. Christine und Manfred Voss,

 Lindenallee 1, Radeburg

Bereitschaftszeiten:

Mo, Di, Do:             19.00 – 7.00 Uhr

Mi:           14.00 – 7.00 Uhr

Fr:           14.00 – 8.00 Uhr

Sa:           08.00 – 8.00 Uhr

So u. Feiertag:

8.00 – 8.00 Uhr bzw. 7.00 Uhr

Apothekenbereitschaftsplan

Bereitschaftszeiten der Apotheken in Großenhain und Radeburg:

- tägl. von 8 Uhr bis zum nächsten Tag 8 Uhr

- zusätzl. Spätdienste Mo-Fr von 18 Uhr - 20 Uhr

- zusätzl. Dienste an Sonn- u. Feiertagen von 10 - 12 Uhr, 17-19 Uhr

14.5.        Alte Apotheke Weinböhla        Stadt -Apotheke       17 -19

15.5.        Elbtal -Apotheke Meißen (im Elbe-Center)                                              Stadt -Apotheke       10 -12 & 17 -19

16.5.        Hahnemann -Apotheke Meißen               Löwen -Apotheke    18 -20

17.5.        Marien -Apotheke Großenhain                Marien -Apotheke    18 -20

18.5.        Elbtal -Apotheke Meißen (im Elbe-Center)                                              Mohren -Apotheke 18 -20

19.5.        Apotheke am Kirchplatz Weinböhla         Stadt -Apotheke       18 -20

20.5.        Regenbogen -Apotheke Meißen               Marien -Apotheke    18 -20

21.5.        Apotheke am Kirchplatz Weinböhla         Löwen -Apotheke    17 -19

22.5.        Löwen -Apotheke Großenhain                 Löwen -Apotheke    10 -12 & 17 -19

23.5.        Alte Apotheke Weinböhla        Mohren -Apotheke 18 -20

24.5.        Sonnen -Apotheke Meißen      Stadt -Apotheke       18 -20

25.5.        Löwen -Apotheke Radeburg    Löwen -Apotheke    18 -20

26.5.        Markt -Apotheke Meißen         Marien -Apotheke    18 -20

27.5.        Apotheke im Kaufland Meißen -Triebischtal                                            Apo. am Kupferberg                18 -20

28.5.        Mohren -Apotheke Großenhain               Mohren -Apotheke 17 -19

29.5.        Moritz -Apotheke Meißen        Mohren -Apotheke 10 -12 & 17 -19

30.5.        Stadt -Apotheke Großenhain    Stadt -Apotheke       18 -20

31.5.        Moritz -Apotheke Meißen        Apo. am Kupferberg                18 -20

1.6.          Rathaus -Apotheke Weinböhla                 Apo. am Kupferberg                18 -20

2.6.          Apotheke im Kaufland Meißen -Triebischtal                                            Stadt -Apotheke       10 -12 & 17 -19

3.6.          Sonnen -Apotheke Meißen      Mohren -Apotheke 18 -20

4.6.          Markt -Apotheke Meißen         Marien -Apotheke    17 -19

5.6.          Regenbogen -Apotheke Meißen               Marien -Apotheke    10 -12 & 17 -19

6.6.          Löwen -Apotheke Radeburg    Stadt -Apotheke       18 -20

7.6.          Markt -Apotheke Meißen         Marien -Apotheke    18 -20

8.6.          Apo. am Kupferberg Großenhain            Apo. am Kupferberg                18 -20

9.6.          Elbtal -Apotheke Meißen (im Elbe-Center)                                              Mohren -Apotheke 18 -20

10.6.        Rathaus -Apotheke Weinböhla                 Apo. am Kupferberg                18 -20

11.6.        Triebischtal -Apotheke Meißen                Stadt -Apotheke       17 -19

12.6.        Alte Apotheke Weinböhla        Apo. am Kupferberg                10 -12 & 17 -19

13.6.        Marien -Apotheke Großenhain                Marien -Apotheke    10 -12 & 17 -19

 

 


Zahnärztlicher Notdienst Radeburg / Moritzburg

An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen jeweils von 9-11 Uhr

14./15.05.                Herr ZA Stille,

Ottendorf-Okrilla, Radeburger Str. 4

Tel. 035205/ 54134   

21./22.05.                Herr Dr. Hentschel, Ottendorf-Okrilla, Radeburger Str. 9

                Tel.: 035205/ 74571

28./29.05.                Frau Dr. Gross

                Radeburg, Heinrich-Zille-Str. 13

                Tel. 035208/2195

02.06.      Frau Dr. MehlhornDD-Weixdorf, August-Wagner-Str. 2Tel. 0351/8903641, priv. 0351/8804241

04./05.06.                Herr Dr. Gross

                Radeburg,

Heinrich-Zille-Str. 13

                Tel. 035208/2041

11./12.06.                Herr ZA Schmidt     Ottendorf-Okrilla, Auenstr. 1

                Tel. 035205/54346

                Tel. priv. 035795/32297

13.06.      Herr ZA Krjukow    Moritzburg,

August-Bebel-Str. 2a                Tel. 035207/82118 & 81453

 

Impressum: Radeburger Anzeiger,  seit 1876, 135. (22.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch, Amtsblatt der Stadt Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungsblatt für Radeburg (mit Bärwalde, Bärnsdorf, Berbisdorf, Volkersdorf und Großdittmannsdorf), mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach (mit Beiersdorf, Bieberach, Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth, Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf und Rödern), Steinbach, Tauscha (mit Dobra, Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna) sowie dem Informationsblatt für Medingen. Herausgeber, Layout und Satz: Werbung und Kommunikationsdesign Klaus-Dieter Kroemke e.K., August-Bebel-Str. 2,Tel. (035208) 80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet: www.radeburger-anzeiger.de, e-Mail: werbung@radeburg.de;Verantwortlich für die amtlichen Teile: Für Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Dieter Jesse, für Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für Amtsblatt des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“, Margot Fehrmann, Vorsitzende des AZV. Verantwortliche für den Anzeigenteil: Monika Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.: (035208) 80810, Fax. 80811. Verantwortliche für die Verteilung: PNP Direktwerbung Distribution GmbH; Tel.: 03722/524221 oder 524231 - Der Radeburger Anzeiger erscheint i.d.R. monatl., die enthaltenen Amtsblätter mindestens 1 x im Monat.  Anzeigenschluß ist am letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr.1/2005, Mediadaten werden auf Wunsch zugesandt. Ortspreis 0,70Euro/mm, für private Anzeigen 0,35 Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden, gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit, bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen 0,35 Euro/mm.Rechte: Nachdruck, auch auszugsweise, oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften. Leserzuschriften werden als zur Veröffentlichung bestimmt angesehen, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist und können ohne Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt werden.


KOMMT GRATULIEREN

Ausgabe:

05/2011

Den Jubilaren herzliche Glückwünsche übermitteln die Bürgermeisterin und der Gemeinderat Ebersbach.

Wir wünschen weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.

Erscheinungstag:

13.05.2011

zum 92. Geburtstag

am 10.06.2011        Göbel, Gertrud        OT Ebersbach

                                 Kalkreuther Str. 18

zum 85. Geburtstag

am 04.06.2011        Zschage, Elfriede     OT Naunhof, Am Park 24

zum 80. Geburtstag

am 31.05.2011        Kunze, Ruth            OT Naunhof, Alte Dorfstr. 67

zum 75. Geburtstag

am 16.05.2011        Klaus, Siegfried      OT Ebersbach                         Kalkreuther Str. 8

am 22.05.2011        Wohlfahrt, Margith OT Naunhof            , Schulstr. 21

am 26.05.2011        Tillig, Karl               OT Ebersbach, Hauptstr. 50

am 31.05.2011        Meinert, Siegfried   OT Naunhof, Alte Dorfstr. 12

am 07.06.2011        Hansch, Siegfried    OT Kalkreuth, Siedlung 29

am 11.06.2011        Giering, Elfriede      OT Lauterbach,                        Kirschallee 10

am 11.06.2011        Gramatte, Gustav    OT Rödern, An den Eichen 6

zum 70. Geburtstag

am 16.05.2011        Kind, Dietmar         OT Lauterbach                        Am Kirschberg 2

am 18.05.2011        Lieske, Gerlinde      OT Kalkreuth                          Großenhainer Str. 47

am 01.06.2011        Claus, Gottfried       OT Ebersbach                         Kalkreuther Str. 11

am 01.06.2011        Ziesche, Lothar        OT Rödern,             Dorfstr. 54

Außerdem gratulieren wir recht herzlich zur Goldenen Hochzeit:

· am 20.05.2011        dem Ehepaar Konrad und Erna Dachsel  im Ortsteil Ebersbach, Hauptstr. 143

· am 21.05.2011        dem Ehepaar Horst und Annelies Gretschel                            im Ortsteil Naunhof, Schulstr. 8a

Nachträglich unsere besten Wünsche zur Goldenen Hochzeitdem Ehepaar Manfred und Christa Gröger im Ortsteil Ebers­bach, Hauptstr. 33 am 06.05.2011 und

dem Ehepaar Horst und Edith Witschel im Ortsteil Rödern, Radeburger Str. 74 am 06.05.2011

Gemeinde Ebersbach

Gemeinde Ebersbach

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Sehr geehrte Einwohner,

zu der am Donnerstag, 26. Mai 2011, 19.30 Uhr im Sitzungssaal der Gemein­deverwaltung Ebersbach stattfindenden öffentlichen Gemeinderatssitzung möchte ich Sie recht herzlich einladen.

Die Tagesordnung wird Ihnen ortsüblich bekanntgegeben.

Fehrmann, Bürgermeisterin

Achtung! Achtung !

Schließung der Gemeindeverwaltung Ebersbach und der Geschäftsstelle des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“

 

Sehr geehrte Einwohner,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Gemeindeverwaltung Ebersbach ein­schließlich Einwohnermeldeamt sowie die Geschäftsstelle des Abwasserzweck­verbandes „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ am Freitag, 03. Juni 2011 

geschlossen ist.

Fehrmann, Bürgermeisterin

DRK-Blutspendedienst

Blutspendeaktionen im Mai

Im Mai werden die Kleingärt­ner unruhig, die Bestellung der Felder ist im vollen Gange, Urlaubs-pläne werden geschmiedet und wenn das Wetter es zulässt, kann man schon einmal an den Badesee fahren. Dabei gerät leicht in Vergessenheit, dass es leider auch in dieser schönen Jahreszeit Patienten gibt, die die Hilfe durch Blutspenden dringend benötigen.

Der Besuch einer DRK-Blutspen­deaktion sollte daher auf jeden Fall eingeplant werden.

Am Montag, 30. Mai 2011 in der Zeit von 14.30 – 18:30 Uhr in der Mittelschule Ebersbach, Hauptstraße 125 in Ebersbach, haben Sie dazu die Möglichkeit. Noch besser ist es, wenn gleich ein Neuspender mit­gebracht wird. Dann sind beide bei einer Tombola beteiligt und können Reisegutscheine im Wert von je 500 Euro gewinnen. Ein guter Zuschuss für die Urlaubskasse.

 

DRK-Blutspendedienst Ost

gemeinnützige GmbH Dresden

Gemeinde Ebersbach

Holzverkauf im Ortsteil Naunhof

Sehr geehrte Einwohner,

nach Beendigung der Baumpflege- und Aufräumungsarbeiten im Park Naunhof besteht seitens der Gemeinde die Möglichkeit, bearbeitetes Holz zum Verkauf anzubieten.

 

Das Holz wird zu einem Preis von 20 Euro/m³ abgegeben.

Der Verkauf erfolgt am Donnerstag, 19. Mai 2011 in der Zeit von 16:00 – 17:00 Uhr auf dem Gelände des Bau­platzes in Ebersbach am Fürstenweg. 

               

Sollten Sie Bedarf haben, dann melden Sie sich im Bauamt unter der Tel.-Nr. 035208-95513.

Fehrmann, Bürgermeisterin

Vermietung

von Gewerberäumen

Gemeinde Ebersbach

vermietet in Kalkreuth:

3 Räume, EG ca. 42 m²

189E KM zzgl. NK + Kaution

GV Ebersbach

035208/955-18

Gemeinde Ebersbach

Weitere Baumpflanzungen nachTornadoschäden durch Spendengelder

Weitere Baumpflanzungen nachTornadoschäden durch Spendengelder

Mittelschule Ebersbach

Krabat

Am 31.3.2011 fuhren die Schüler der Klassen 6a,b der MS- Ebersbach nach Schwarzkollm.

Die Exkursion begann mit einer gemütlichen Busfahrt. Die Zeit ver­trieben wir uns, indem wir einige Textstellen aus dem „Krabat-Roman“ vorlasen. Als wir an der Schwarzen Mühle ankamen, waren wir zuerst etwas enttäuscht, da sich die Mühle noch im Bau befindet. Die alte Mühle war abgebrannt. Unsere Enttäuschung verflog aber schnell, als wir von einem schaurig gestalteten Müller empfangen wurden. Er begrüßte uns und gab uns eine Einleitung, was uns alles erwar­ten würde. Zuerst erzählte der Müller alles über Krabat, seine Mitgesellen, die Kantorka  und die Mühle. Wir erfuhren, dass Krabat 80 Jahre alt geworden war und dass es in der neuen Mühle originale Gegenstände von der aktuellen Krabatverfilmung gibt. Besonders toll fand ich, dass das Grab von Krabat in der Kirche von Wittichenau gefunden wurde. Nach vielen interessanten Geschichten über Krabat konnten wir uns an leckeren Plinsen mit Zucker und Apfelmus stärken. Danach hatten wir einen tollen Rundgang durch die Mühle. Als wir in der Schwarzen Kammer ankamen, hatten einige Schüler der Klasse 6a noch einmal die Entscheidung der Kantorka aufgeführt. Zuletzt gingen wir noch über einen Lehrpfad, der über das Moor führt. Als wir wieder an der Mühle ankamen, konnten sich die Schüler das Wasserrad ansehen, etwas kaufen, die Gesellenstube anschauen oder den Müller etwas fragen. Dann ging es in den Bus und ab nach Hause. Während der Heimfahrt hörten wir uns die coole CD von ASP an, die ein Lied über Krabat geschrieben haben.  Das ist ein empfehlenswerter Ausflug,  um einen Einblick in Krabats aufregendes Leben zu bekommen. P.S.: Die Sage ist auf der ganzen Welt bekannt.  

Markus Thiele, Klasse 6b

Mittelschule Ebersbach

Wandern wir mal, raus in die Natur

Wir starten am Sonn­tag, dem 22.05.2011, 13.00 Uhr an unserer Dorflinde in Naun­hof. Mit bequemen Schuhen, wetterfe­ster Kleidung und Verpflegung aus dem Rucksack heißt das 23. Ziel in diesem Jahr „Spezialbetrieb für win­terharte Zierpflanzen Siegfried Stübler Steinbach“.

 

Der Abschluss des Ausfluges ist tra­ditionell gegen I7.00 Uhr im Garten unseres Landgasthofes „Zur Eule".

 

Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag und laden alle Naunhofer und ihre Gäste herzlich ein.

Recycling

Die Mitarbeiter der Gemeinde Torsten Baier und Herbert Schirpke pflanzten im April 20 Bäume, die durch zweckgebundene Spendengelder finanziert wurden. Die Pflanzungen erfolgten auf Spielplätzen, am Wohn- und Geschäftsgebäude „An der Mart“ (siehe Bild) und Straßenbegleitend.

Hausmüllentsorgung - schwarze Tonne und gelbe Säcke

OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau, Göhra

                Montag, 23.05.11 und 06.06.11

Gemeinde Ebersbach außer o.g. Ortsteile

                Montag, 16.05.11, 30.05.11 und Dienstag, 14.06.11

 

 

OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau, Göhra                     

                Montag, 23.05.11

Gemeinde Ebersbach außer o.g. Ortsteile Montag, 30.05.11

 

am Mittwoch, 18. Mai 11  in der Zeit von 15:00 bis 19:00 Uhr an den

Oxydationsteichen in Ebersbach.

 

Im Juni beginnt die Entsorgung der Schrottbehälter (gelbe Tonne)

OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau, Göhra

                Freitag, 17.06.11

Gemeinde Ebersbach außer o.g. Ortsteile Freitag, 10.06.11                                     

 

Mobile Schadstoffsammlung

Die mobile Schadstoffentsorgung erfolgt in den Ortsteilen der Gemeinde Ebers­bach am 28. und 29. Juni 2011. Die Sammelplätze und genauen Standortzeiten entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender Seite 16.

Gemeinde Ebersbach

Papierentsorgung – blaue Tonne

Einladung

Anlässlich unseres 70igsten Jubi­läums der Feuerwehr Ebersbach, veranstalten wir am Sonntag den, 29.05.2011 ab 10.00 hr ein Tag der offenen Tür im Gerätehaus der Feu­erwehr Ebersbach. Dazu laden wir alle Interessenten, ob groß oder klein, ein. Es gibt eine Foto-, Technikschau, Feuerwehrvorführung, Essen aus der

Gulaschkanone und am Nachmittag

Kaffee und Kuchen!

Enrico Trentzsch, Wehrleiter

Annahme von Grünschnitt

Chorkonzert

Mittelschulchor singtin der Kirche Bärwalde

Solarbrunnensprudelt wieder!

AZV ”Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“

03522/38920

Störungsmeldung über Stadtentwässerung Dresden GmbH:  

Telefon:  0351-8400866

Seit Ostern sprudelt nach langer Win­terpause der im Frühjahr 2010 fertig gestellte Solarbrunnen aus Sandstein wieder.

Nun können die Schüler der Mittel­schule Ebersbach das Areal um den Solarbrunnen in Beschlag nehmen. In zweijähriger Arbeit entstand der Brun­nen als Projekt mit dem Moritzburger Bildhauer P. Fiedler und den Schülern der Mittelschule.

Am Rande des Brunnenareals wird eine Plastik „ Brunnenwächter“ auf­gestellt, die während dieser Zeit aus Sandsteinquadern von Schülern gemeißelt wurde. Das nun auch begrünte Gebiet kann von Lehrern und Schülern als Ort der Erholung und Inspiration genutzt werden.

 

A. Oliva

Zu einem Frühlingskonzert besonde­rer Art traf sich der Chor der Mittel­schule Ebersbach am Sonntag, dem 01. Mai 2011, in der Kirche Bärwalde. Gemeinsam mit dem Frauen- und Männerchor der Gemeinde Ebersbach gestalteten sie vor vielen interessier­ten Zuhörern ein abwechslungsreiches Programm. Instrumentale Umrah­mung gab das Akkordeonorchester von Ebersbach. Jeder Chor brillierte mit mehreren Liedern. Besonders das gemeinsame Singen mit den großen Chören hat den Schülern viel Spaß bereitet. Für den Schulchor war es nun schon das 2. Konzert in dieser Form.

R. Müller –

Chorleiterin MS Ebersbach


Zwergenland Kalkreuth

Förderverein Mittelschule Ebersbach e.V.

Ein Rückblick und Neuesaus dem Zwergenland

Auch in den ersten Monaten des neuen Jahres gab es wieder einige Höhepunkte im Zwergenland Kalkreuth.

Den Auftakt machte ein Schneemannfest der jüngsten und mittleren Gruppe. Aus unseren Kleinen wurden lustige Schneefrauen und -männer. Es gab einen leckeren Schneegestöbertrunk von dem alle kosten durften.

 

Der Februar stand ganz unter dem Motto Märchen. Eine Märchenbuchaustel­lung wurde mit Hilfe der Eltern organisiert. Es wurde vorgelesen, gebastelt und die Kinder studierten auch ein Märchen ein.

Fasching war natürlich auch im Kindergarten ein Thema. Neben dem alljähr­lichen Zampern und der großen Faschingsparty, gab es dieses Jahr am Ascher­mittwoch noch ein Maskenfest. Manche waren unter ihrer selbstgebastelten Maske kaum zu erkennen.

 

Dann stand das Osterfest vor der Tür und es wurde gebastelt und gewerkelt was das Zeug hält. Am 21. April 2011 besuchte uns sogar der Osterhase und hatte für jeden eine Überraschung im Gepäck.

Unsere Vorschüler im Kindergarten beschäftigen sich seit einiger Zeit intensiv mit dem Thema Berufe.Es wurden schon einige Ausflüge zu den verschiedenen Gewerbetreibenden im Ort unternommen, diese erklärten ihren Beruf und zeigten ihre Unternehmen, vielen Dank an alle die sich die Zeit genommen haben den Kleinen einen Einblick zu gewähren.

 

Ein ganz wichtiger Termin steht im Mai ins Haus.

Am 27.05.2011 von 15.00- 18.00 Uhr findet unser Tag der offenen Tür statt.

Unter dem Motto „Die Zwerge unterwegs im Märchenland“ gibt es jede Menge zu erleben.

Alle die das nicht verpassen wollen sind dazu herzlich in unsere Kindertage­stätte in Kalkreuth  eingeladen, für das leibliche Wohl ist natürlich gesorgt.

Dankeschön!

Zehn Jahre engagierter, aufreiben­der, erfolgreicher, turbulenter, (…) Arbeit des Fördervereins Mittelschule Ebersbach e.V. sind vollbracht. Dieses Jubiläum begingen die Mitglieder des Fördervereins Mittelschule Ebers­bach e.V. gemeinsam mit zahlreichen langjährigen Partnern des Vereins und Gästen aus Politik und Verwaltung im Rahmen einer Festveranstaltung am 7. April 2011 in Ebersbach (der Radeburger Anzeiger berichtete bereits in seiner Ausgabe 04/2011 vom 15. April 2011).

 

Der Förderverein Mittelschule Ebers­bach e.V. dankt allen für die anläss-lich dieses Jubiläums überbrachten Glückwünsche, Geldzuwendungen und Geschenke herzlich. Diejenigen, die unserer Einladung zur Festveran­staltung folgten, ließen uns damit eine große Anerkennung für die geleistete Arbeit und zahlreichen Erfolge zuteil­werden und bekräftigten damit die Bedeutung des Fördervereins Mittel­schule Ebersbach e.V. als unerlässli­chen Partner des Schulgeschehens am Mittelschulstandort.

 

Mit den überbrachten Geldzuwen­dungen wird es uns möglich, eine Unterbringung der vorhandenen Sport- und Spielkleingeräte auf dem Schulhofgelände finanziell zu unter­stützen, die seit geraumer Zeit von den Schülerinnen und Schülern gewünscht wird. Damit wird eine noch aktivere Pausengestaltung im Freien ermöglicht und wir unterstreichen damit erneut das Leitmotiv unserer Schule „Mit Tradition und Partnerschaft, sport-, naturverbunden und modern – Hier lernen alle gern!“.

 

Bleiben Sie dem Förderverein Mittel­schule e.V. gewogen!

 

Falk Hentschel

im Namen des Vorstandes desFördervereins Mittelschule Ebersbach e.V.

Ebersbach

Lehrerinnen und Lehrer„drücken die Schulbank“!

Lehrerinnen und Lehrer„drücken die Schulbank“!

Wer am Montag, den 18. April 2011, um die Mittagszeit in die Klassen­räume der Mittelschule Ebersbach hineinsah, konnte zu seiner Verwunde­rung statt der Schüler nun Lehrkräfte in den Bänken sehen. Das hatte einen besonderen Grund: Die Lehrerinnen und Lehrer trafen sich zum Pädagogi­schen Tag, um sich selbst fortzubilden und Erfahrungen auszutauschen. Das Thema  lautete „Differenzierung im Unterricht“, um die individuelle Lei­stungssituation der Schüler zu erfassen und dem einzelnen Schüler gezielte Möglichkeiten der Individualförde­rung einzuräumen.

Die an der Mittelschule in Radeburg arbeitende Pädagogin und Fachbe­raterin für Unterrichtsentwicklung Frau B. Krönert referierte auf sehr anschauliche und praxisbezogene Art innerhalb des genannten Rahmenthe­mas speziell zu „Freiarbeit und Werk­stattunterricht“.

Die Pädagogen durchliefen Stationen und Etappen dieser Unterrichtsfor­men, wie später ihre Schüler diesen Unterricht als selbstständiges und differenziertes Lernen erleben sollen. Das war für die  Lehrkräfte eine wich­tige Selbsterfahrung, um die Ideen zum Thema sinnvoll in den Unterricht einfließen zu lassen.

Eines lässt sich nach diesem Tag mit Sicherheit sagen: Das Lernen lernen ist für alle, ob Lehrer oder  Schüler, eine lebenslange Herausforderung!

A. Oliva, FL MS Ebersbach

TAUSCHA

Ausgabetag: 13.05.2011

Nr. 05/2011

Am 15. Mai eröffnet der Heimat- und Freizeit-Reitverein Tauscha in den Räumen des Tauschaer Herrenhauses eine Ausstellung über die Geschichte des Rittergutes

Haushaltssatzung des AZV„GemeinschaftskläranlageKalkreuth“ für das Haushaltsjahr 2011

Das Herrenhaus des Rittergutes von Tauscha fristet im Schatten der berühmten Landschlösser im Umland von Dresden ein Schattendasein.

 

Es kann der Pracht und dem Prunk der meisten dieser Baudenkmäler kaum etwas entgegensetzen. Unge­achtet dessen ist das Rittergut von großer Bedeutung für Tauscha und die umliegenden Dörfer. Viele Besitzer des Gutes beeinflussten maßgeblich die Entwicklung der Ortschaften. Spuren ihres Wirkens lassen sich bis heute finden.

 

Mitglieder des Heimat- und Freizeit-Reitvereines Tauscha haben vor zwei Jahren begonnen, die Geschichte des Rittergutes aufzuarbeiten. Von Anfang an war dabei ihr Ziel, die Ergebnisse der Recherche öffentlich in einer Ausstellung zu dokumentieren, um das historische Bewusstsein der Men­schen vor Ort zu schärfen. Im Zuge ihrer Spurensuche besuchten die Ver­einsmitglieder Archive und Museen, studierten Chroniken und historische Überlieferungen. Außerdem knüpften sie Kontakte zu Menschen, die zum Rittergut eine besondere Beziehung besitzen, weil sie dort jahrelang gewohnt oder gearbeitet haben.

 

Eine kleine Ausstellung im Herren­haus  präsentiert nun ab Mai das gesammelte Wissen. Die Schau wird insgesamt vier Räume im ersten Ober­geschoss umfassen. Sie gliedert sich in ein Geschichtszimmer, in welchem historische Zusammenhänge erklärt werden. Bruno Naumann, dem wohl prominentesten Besitzer des Rittergu­tes,  ist ein weiterer Raum gewidmet.  Ein Zimmer wurde möbliert wie ein altes Wohnzimmer – eine Erinnerung an die Jahre nach dem 2. Weltkrieg. Damals teilten sich viele Familien das Herren- als Wohnhaus. Der Verein hat von dieser Zeit alte Fotos gesam­melt und wird sie in Alben zeigen. Außerdem werden für die Gäste der Ausstellung Audio-Führer bereit stehen, die Interviews mit einstigen Schlossbewohnern wiedergeben. Märchenhaft gestaltet zeigt sich das vierte Zimmer. Dort dreht sich alles um die sagenhafte Weiße Frau von Tauscha, einen vergrabenen Schatz und einen geheimnisvollen Geheim­gang nach Sacka.   

Konnten wir Sie neugierig machen? Dann kommen Sie doch die Aus­stellung im Herrenhaus von Tauscha besuchen.

 

Am 15. Mai ist die Schau von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Danach wird sie von Juni bis Oktober 2011 jeweils am ersten und dritten Sonntag von 14 bis 17 Uhr ihre Pforten öffnen. Der Eintritt ist frei. 

 

Heimat- und Freizeit-Reitverein Tauscha e.V.

Pia Lucchesi (Projektleiterin)

 

Kontakt für Führungen außerhalb der Öffnungszeiten: Isolde Rienecker

Tel. 0172/ 9548202

Aufgrund von § 58 Abs. 1 des Säch­sischen Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, 1103), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148.159) i. V. m. § 74 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), geändert durch Gesetze vom 13. Dezember 2002 (SächsGVBl. S. 333), vom 11. Mai 2005 (Sächs. GVBl. S. 155), vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 151), vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138) sowie 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S 323) hat die Verbandsversammlung des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ am 16.03.2011 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1. den Einnahmen und Ausgaben von je  3.901.700 EUR

davon im Verwaltungshaushalt                                                2.019.500 EUR

im Vermögenshaushalt                             1.882.200 EUR                       

2. den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von      0 EUR

               

3. dem Gesamtbetrag der Verpflich­tungsermächtigungen von 0 EUR

§2

Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf           403.900 EUR

 

§3

Die Höhe der Umlage im Verwal­tungshaushalt wird festgesetzt auf insgesamt          0 EUR

 

Ebersbach, 06.05.2011

gez. Fehrmann, Verbandsvorsitzende

 

Das Landratsamt Meißen hat die Haushaltssatzung mit seinen Bestand­teilen und Anlagen mit Bescheid vom 03.05.2011 unter Aktenzeichen 150.1/093.12-AWKa#2-15698/2011 für das Jahr 2011 wie folgt bestätigt:

 

Bescheid

1. Die Gesetzmäßigkeit der Haushalts­satzung 2011 des AZV GKA Kalkreuth wird bestätigt.

2. Die Haushaltssatzung 2011 des AZV GKA Kalkreuth enthält keine geneh­migungspflichtigen Bestandteile.

 

3. Es werden keine Verwaltungskosten erhoben.

Gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in Verbindung mit § 25 Abs. 1 der Verbandssatzung des AZV „Gemein­schaftskläranlage Kalkreuth“ vom 29.11.2004 in der derzeit gültigen Fassung   liegt der vollständige Haus­haltsplan 2011 mit seinen Bestandtei­len und Anlagen vom 16.05.2011 bis 24.05.2011 zu den Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des AZV „Gemein­schaftskläranlage Kalkreuth“, Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Ebersbach, 06.05.2011

gez. Fehrmann, Verbandsvorsitzende

 

Öffnungszeiten:      

Montag                    9.00 - 11.00

Dienstag   9.00 - 12.00             13.00 - 18.00

Donnerstag      -                       13.00 - 15.00

Freitag     9.00 - 11.00