Dienstag, den 26. Juli 2011 17:14 Alter: 8 Jahr(e)

Häufig gestellte Frage: Dürfen Blitzer „falsch parken"?

Kategorie: Radeburg und Umgebung

VON: K.KROEMKE

Dürfen Blitzer im Halteverbot, auf Fußwegen oder Spielplätzen stehen? Die Frage sorgt immer wieder für Streit. Gern wird auf Sonderrechte verwiesen, aber die gelten nur in besonderen Ausnahmefällen.

Gut getarnt auf der Hospitalstraße...
Gut getarnt auf der Hospitalstraße...

... und für Kinder gefährlich abgestellt auf dem Spielplatz.
... und für Kinder gefährlich abgestellt auf dem Spielplatz.

Die Fotos zeigen den gut getarnten Blitzer und das dazu gehörige Fahrzeug vom Landratsamt in Tarnfarbe. Die Frage, ob das Blitzerauto auf dem Kinderspielplatz abgestellt werden darf, ist mit einem klaren JEIN zu beantworten. Blitzer der Polizei verweisen gern auf Sonderrechte nach § 35 StVO was ihnen an sich erlaubt, auch im Halte- oder Parkverbot zu stehen. Kommunale Verkehrsüberwacher oder in deren Auftrag tätige zivile Messdienste dürfen Sonderrechte nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO besitzen. Über diese verfügen sie oft, da speziell letzteren die Messorte von den zuständigen Behörden vorgegeben werden.

Wenn es sich dabei nicht vermeiden lässt, darf auch von Flächen, die dem Kfz-Verkehr gemeinhin nicht zur Verfügung stehen, geblitzt werden. Die Ausnahmegenehmigung muss in solchen Fällen jedoch ausdrücklich die Benutzung auch dieser Flächen beinhalten.

Hier sind Zweifel angebracht, ob eine solche Genehmigung vorliegt. Schon die Polizei darf §35 nur in Anspruch nehmen, wenn es „für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist." Jeder Anwalt würde genau das bezweifeln, da Parkverbote ja einen guten Grund haben oder haben sollten und die Dringlichkeit nur gegeben wäre, wenn die Erfüllung der Aufgabe nur an diesem Ort möglich wäre - zum Beispiel bei einem Unfall. Auf keinen Fall darf durch das Falschparken eine Gefährdung oder Behinderung des Verkehrs entstehen.

Durch das Befahren des Stadtparkes entsteht eine Gefährdung der Fußgänger, die mit einem noch dazu schlecht zu sehenden Fahrzeug auf dem als Fußweg markierten Weg nicht rechnen müssen. Darüber hinaus werden der für Fahrzeuge nicht ausgebaute Weg und der Spielplatz beschädigt. Auf dem Spielplatz werden außerdem Kinder gefährdet. Ein Verstoß gegen die Parkordnung wäre es außerdem.

Es ist deshalb davon auszugehen, daß für diesen Blitzerstandort keine Genehmigung erteilt wurde. „Die Stadt Radeburg würde dem nie zustimmen," sagt Bürgermeister Dieter Jesse.

KR


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