Freitag, den 29. August 2014 10:26 Alter: 5 Jahr(e)

Antwort der Kassenärztlichen Vereinigung auf die Anfrage des RAZ zur Ärztesituation

Kategorie: Dresdener Land und Umgebung

VON: KLAUS KROEMKE

Für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung auf dem Lande ist die Kassenärztliche Vereinigung zuständig. wir haben deshalb hier angefragt.

Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren, in Radeburg/Moritzburg ist derzeit eine einzige Hausärztin für ein Gebiet mit über 15 000 Einwohnern zuständig - Frau Dr. Susanne Taha - sieht man einmal davon ab, dass Herr Dr. Wallmann, der schon Rentner ist, auch noch hilfsweise in Moritzburg praktiziert. Diese außergewöhnliche Situation ist entstanden, weil alle anderen Hausärzte, dazu auch noch die Kinderärztin, gleichzeitig Urlaub genommen haben. Dadurch wurde die schon bestehende Unterversorgung im ländlichen Teil des Mittelbereichs Meißen dramatisch verschärft. Die Hausärztin hatte diese Woche zusätzlich auch noch Bereitschaftsdienst und nur 2 Stunden geschlafen. Ich staune, dass es überhaupt möglich ist, unter solchen Bedingungen die gleiche medizinisch-fachliche Qualität abzuliefern wie ein ausgeruhter Arzt. Meines Wissens ist die Hauptaufgabe der KV die Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen Versorgung. Dazu gehört wohl oder übel auch die Sicherstellung derselben während der Urlaubszeit.

Meine Frage ist, wie die KV ihre Hauptaufgabe wahrnimmt, wenn so etwas passieren kann. Ist die Situation überhaupt bekannt und wenn ja, was will die KV tun, um eine Wiederholung künftig zu vermeiden?

Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Kroemke
(Redakteur Radeburger Anzeiger)

Antwort der KV:

Sehr geehrter Herr Kroemke,
nachfolgend erhalten Sie unsere Stellungnahme zu Ihrer Anfrage:

Regelungen zur Vertretung sind sowohl in der Berufsordnung für Ärzte als auch in der Ärzte-ZV sowie dem Sicherstellungsstatut der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen niedergelegt. Danach kann sich ein Vertragsarzt im Rahmen der kollegialen Vertretung bei seiner Abwesenheit, wie zum Beispiel Urlaub, vertreten lassen. Dies bedeutet, dass die Praxis geschlossen ist und ein anderweitiger vertragsärztlich tätiger Arzt in dieser Zeit für den Vertragsarzt die Behandlung der Patienten übernimmt.

Gemäß § 20 Berufsordnung für Ärzte sollen niedergelassene Ärzte grundsätzlich zur kollegialen Vertretung bereit sein. Dies impliziert gleichzeitig die Verpflichtung des jeweiligen Arztes, den Urlaub und die Abwesenheitszeiten untereinander abzustimmen.

Der Vertragsarzt ist gemäß § 32 Zulassungsverordnung für Ärzte verpflichtet, bei einer Abwesenheit von mehr als einer Woche dies der Kassenärztlichen Vereinigung schriftlich unter Benennung des jeweiligen Vertreters mitzuteilen.

Erfolgt die Vertretung durch einen anderen niedergelassenen Vertragsarzt können und dürfen wir davon ausgehen, dass diese Vertretung mit dem benannten Vertreter auch abgestimmt worden ist. Sollte dies im Einzelfall tatsächlich nicht erfolgt sein, so sind wir auf die Information des jeweiligen Vertreters, der nicht abgesprochenerweise als Vertreter benannt wurde, angewiesen, um den Sachverhalt im Einzelnen einer weiteren Prüfung unterziehen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Rabe
Geschäftsführer der Bezirksgeschäftsstelle Dresden


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